ich habe einfach mal eine theoretische frage und hoffe auf unterstützung bzw. beantwortung...also leg ich am besten mal los.
bei der geburt eines unehelichen kindes wird in der geburtsurkunde und im impfausweis der familienname der mutter als geburtsname angegeben. nach der heirat der mutter wird der name im impfausweis - einfach durchgestrichen- und auch in der geburtsurkunde - durch ausstellung einer neuen Urkunde- geändert und zwar auf den familiennamen des vaters (und jetzt auch ehemannes). nun würde das inzwischen volljährige kind gerne wieder seinen ursprünglichen geburtsnamen annehmen. die mutter hat sich vom vater scheiden lassen und auch wieder ihren alten familiennamen angenommen. was kann das volljährige kind nun tun? die erste geburtsurkunde mit dem geburtsnamen der mutter als familiennamen existiert nicht mehr, nur der impfausweis der aber sicher nicht viel hergibt...also was tun?
richtig schwierig,ne?
Namensänderung möglich? Was kann das volljährige Kind nun tun?
16. Januar 2004
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Frage vom 16. Januar 2004 | 09:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung möglich? Was kann das volljährige Kind nun tun?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2004 | 10:01
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Soweit ich weiß, und ich bin mir ziemlich sicher, geht das nicht. Frag mal bei Eurem Standesamt nach, dann weißt Du es ganz sicher.
#2
Antwort vom 19. Januar 2004 | 12:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
das dachte ich mir eigentlich schon. trotzdem vielen dank für deine mühe, die dich sicher das lesen meiner frage gekostet hat ;-)
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