Namensänderung möglich?

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jens Martin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung möglich?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Namensrecht, und ob eine Namensänderung möglich ist.
Ich habe dazu einmal aufgeschnappt, es gäbe eventuell einen Präzedenzfall.
Die Konstellation habe ich bisher im Internet noch nicht gefunden.

Mein aktueller Familienname ist Martin (Also Nachname wie ein Vorname). Diesen Namen trägt meine Mutter aktuell auch noch, diesen hat Sie aus eine Ehe vor meiner Geburt. Den Mann mit diesem Namen kenne ich nicht. Die Beiden haben sich dann getrennt, Sie hat den Namen aber erstmal behalten. Bei meiner Geburt wurde mir dieser Name dann auch gegeben. Mein leiblicher Vater heißt Schneider. Kontakt und ein Zusammengehörigkeitsgefühl habe ich also nur mit der Familie Schneider. Zu dem Namen Martin habe ich keinerlei Bezug.
Meine Mutter würde ihren Namen nun wieder ändern lassen in Ihren Mädchennamen Tichelmann. Vom Bürgerbüro/Standesamt habe ich die Info, das ich diesen Namen annehmen könnte bei der Änderung.
Ich würde aber eigentlich den Namen meines Vater tragen wollen nämlich Schneider.
Ist dies auch möglich? Ich hätte nach der Änderung meiner Mutter keinen leiblichen Elternteil mit dem gleichen Familiennamen, ist diese Änderung beim Bürgerbüro dann möglich bzw. ist diese Begründung triftig genug?

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3098 Beiträge, 1016x hilfreich)

Hier passen ein paar Informationen nicht zusammen.

Deine Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt offensichtlich mit Herrn M. verheiratet. Damit ist Herr M. auch per Gesetz dein Vater. Und zwar so lange bis die Vaterschaft gerichtlich angefochten wird. Ob das hier gemacht wurde, ist nicht erkennbar. Ob der Herr Sch. der biologische Vater ist, spielt keine Rolle, solange die rechtliche Vaterschaft des Herrn M. besteht.

Den Namen der Mutter kannst du nicht (einfach so) annehmen, dafür ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt.

Aus familienrechtlichen Aspekten ist hier eine Namensänderung nicht möglich.

Ob eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz möglich ist, hängt von deiner Begründung ab. Deine hier genannten Begründungen reichen wahrscheinlich nicht aus. Wahrscheinlich wäre als Argument sogar gewichtiger, dass dein Nachname gleichzeitig auch ein typischer Vorname ist und du damit konkrete Probleme hast.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jens Martin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@smogman vielen Dank für die schnelle Antwort.
Einen Auszug aus dem Geburtenregister habe ich angefordert, hier zählt also wer der rechtliche Vater ist ja?
Wenn Herr Schneider auch der rechtliche Vater ist, wie verhält es sich dann? Wie gesagt, die Ehe mit Herrn Martin liegt deutlich davor und wurde dann beendet, meine Mutter hat den Namen aber behalten.

Du hast di Änderung erwähnt, da der Name auch einem Vornamen gleicht, was in der Tat extrem störend ist. Oft bekomme ich deswegen Post nicht, oder es gibt andere Verwechslungen. Ist das ein Grund mit dem es funktionieren kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3098 Beiträge, 1016x hilfreich)

Sollte die Ehe der Mutter mit Herrn M. vor der Geburt rechtskräftig geschieden gewesen sein und Herr Sch. der rechtliche Vater (durch Anerkennung) sein, so hätte die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt und den Nachname Sch. vergeben können. Das hätte auch absolut Sinn gemacht. Hat sie das nicht getan, bist du aus familienrechtlicher Sicht an den Namen M. gebunden. Das war die Entscheidung deiner Mutter.

Die Regelungen im Namensänderungsgesetz sehen vor, dass ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen muss. Wichtige Gründe können sehr unterschiedlich sein. Eine Vaterschaftsanfechtung durch Herrn M. wäre sicherlich ein wichtiger Grund. Dass du keine persönliche Beziehung zum Namensgeber hast oder einen anderen Namen als die Mutter trägst, ist dagegen mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit kein wichtiger Grund. Du musst substantiiert darlegen, warum gerade du mit gerade diesem Namen persönlich belastet bist.

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