Hallo !,
ich brauche noch einmal Hilfe zum Thema "Namensänderung".
Der Fall: Meine Stieftochter (wird im September 10)lebt
beim Kindsvater, trägt den Nachnamen der Kindsmutter, ist häufig bei uns (Kindsmutter, kleiner Bruder und meine Wenigkeit) zu Besuch.
Der Kindsvater möchte nun, daß der Nachname des Kindes auf seinen
geändert wird. Er argumentiert z.B., daß sie im Sommer von der Grundschule auf die Realschule wechselt und ein Namenswechsel würde es ihr leichter machen, auch beim Umgang
mit Behörden.
Zu Beginn der Diskussion war sie von einem Namenswechsel nicht begeistert. Allerdings wurde sie vom Kindsvater derart geimpft, daß sie nun auch den Namenswechsel will. Sie hat ein sehr gutes Verhältnis zum Kindsvater. Ein Namenswechsel kann es nicht noch besser machen. Wir haben niemals versucht, auf sie einzuwirken.
Wir haben ihr nur klar gemacht, daß der Name eines der wenigen Dinge im Leben ist, über die nur sie entscheiden kann.
Kann der Kindsvater also den Namenswechsel herbeiführen, oder ist dies in jedem Falle von Seiten der Kindsmutter zustimmungspflichtig ?
Freue mich über Nachricht.
Gruß
homeone
Namensänderung möglich ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Einmal kurz die Forensuche bemühen, sollte schon Aufschluß bringen, aber noch mal:
Eine Einbenennung ist im Zuge einer Neuheirat des Elternteils, bei dem das Kind lebt, grundätzlich möglich.
Zustimmen muss der neue Ehegatte (Namensgeber), das Kind (wenn es älter als 5 Jahre ist) und der andere leibliche Elternteil, wenn gemeinsames Sorgerecht ausgeübt wird und/oder das Kind den Namen des anderen Elternteils trägt.
Die Zustimmung kann auf Antrag durch den Rechtspfleger beim Amtsgericht ersetzt werden, wenn gewichtige Gründe
vorliegen. Die vom Vater hier genannten Gründe dürften bei weitem nicht ausreichend sein, die Zustimmung der Mutter ist erforderlich, da das Kind ihren Namen trägt.
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