Guten Tag alle zusammen,
Folgendes: Als unsere Eltern geheiratet haben, hat unsere Familie den Namen unseres Vaters angenommen. Unsere Mutter hingegen hat ihren Namen als Doppelnamen fortgeführt. Da wir Kinder uns allerdings viel mehr mit der Familie unserer Mutter identifizieren können und der Name in diesem Zweig am aussterben ist, würden wir diesen gerne, wie unsere Mutter, als Anhang an den Namen unseres Vaters anhängen und somit weiterführen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, noch einen Doppelnamen zu bekommen? Unser Vater wäre auch einverstande, wenn die ganze Familie den Doppelnamen übernehmen würde. Im Landratsamt heisst es, dass dies bei der Eheschliessung ausgemacht hätte werden müssen. Lohnt es sich einen Anwalt für Namensrecht oder Familienrecht einzuschalten? Was für Möglichkeiten bzw. Optionen haben wir? Viele Grüße
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Namensänderung zum Doppelnamen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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Gibt es irgendeine Möglichkeit, noch einen Doppelnamen zu bekommen?
Nein, Doppelnamen sollen nach deutschen Namensrecht vermieden werden. Einzige Ausnahme ist der Ehegatte, der dem Ehenamen seinen alten Namen voranstellen oder anhängen kann.
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Im Landratsamt heisst es, dass dies bei der Eheschliessung ausgemacht hätte werden müssen.
Auch dann hätten die Kinder keinen Doppelnamen erhalten. Es wäre jedoch möglich gewesen, den Namen der Frau als Ehenamen festzulegen. Eure Eltern haben sich jedoch dafür entschieden, den Namen des Mannes als Ehenamen festzulegen. Diese Entscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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also gibt es auch überhaupt keine Möglichkeit mehr, den anderen Namen anzunehmen? Auch wenn sich die gesamte Familie dafür entscheidet?
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Guten Abend!
Der Wunsch der Familie ist dafür nicht entscheidend. Doppelnamen sind in Deutschland für Kinder nicht vorgesehen.
quote:
also gibt es auch überhaupt keine Möglichkeit mehr, den anderen Namen anzunehmen?
Nein!
Wenn die Kinder volljährig sind, könnte eine öffentlich-rechtliche Namensänderung versucht werden. Aber auch da sind die Hürden recht hoch. § 3 NamÄndG
LG nero
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Vielen Dank für die Informationen. Wäre es denn hierfür sinnvoll einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren?
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Warum? Ist doch öffentliches Recht und kein Familienrecht. Abgesehen davon, was für ein wichtiger Grund sollte vorliegen? Wenn das Geld allerdings locker sitzt, dann nur Mut. Ab zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
wirdwerden
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Guten Abend!
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Wäre es denn hierfür sinnvoll einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren?
Warum? Das Gesetz gibt eine Namensänderung nicht her. Was soll da ein Anwalt machen?
LG nero
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Nochmals: Namen werden nicht durch familiäre Abstimmungen geändert. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, und dieser Grund muss sehr gravierend sein. Ein Beispiel aus unserem Bekanntenkreis: Die Familie hieß Hitler, ohne mit dem Diktator verwandt oder verschwägert zu sein. Die durften laut Entscheid des Regierungspräsidenten den Namen ablegen. Das ist nachvollziehbar. Das, was hier angeführt ist, nicht. Und deshalb auch vom Gesetz her nicht vorgesehen. Auch bei der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs sind Grenzen gesetzt.
wirdwerden
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Aber irgendeine Möglichkeit, und sei es Adoption, muss es doch geben den Namen der Mutter zu bekommen, oder?
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Das mit der Adoption war ja jetzt nicht Dein Ernst oder?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Guten Abend!
Das ganze ist in den letzten 4 Wochen nicht sonderlich gereift in Deinem Kopf, oder?
Deine Mutter soll Dich adoptieren?
Es gibt in Deutschland nicht die Möglichkeit, Dein Vorhaben zu realisieren.
quote:
oder?
Nein!
Lg nero
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