Namensgebung,Umgangsrecht

20. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
katja541
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Namensgebung,Umgangsrecht

Hallo,

Gott sei Dank habe ich dieses Forum entdeckt.Brauche unbedingt euren Rat.
Ich bekomme in 2 Wochen ein Kind.Der KV und ich haben uns vor Kurzem getrennt(verheiratet waren wir nicht).Die Vaterschaft hat er schon anerkannt, die Sorgerechtserklärung ist nicht abgegeben.Jetzt zu den Fragen:
1. Frage:der KV möchte,daß das Kind seinen Nachnamen trägt.Kann er das wirklich ohne meine Einwilligung machen?
2. Frage:wir leben immer noch in einer Wohnung.Er weigert sich auszuziehen und will,dass ich ihm die Wohnung überlasse(wir stehen beide im Mietvertrag).Soll ich hochschwanger auf die Strasse?Das ist doch mein Recht in der Wohnung zu bleiben?!Kann ich es irgendwie erzwingen,dass er geht?
3.Frage:ich habe schreckliche Angst ums Baby(obwohl es noch nicht mal da ist).Erstens,trinkt mein Ex fast jeden Tag und wird dadurch sehr aggressiv.Er schmeisst Gegenstände(Bügeleisen,Ventilator,Wanduhr) durch die Wohnung, wird mir gegenüber sogar handgreiflich(trotz der Schwangerschaft).
Zweitens,habe ich fürchterliche Angst,daß er das Baby entführen könnte.Er ist ein Araber und möchte schon seit einiger Zeit zurück in seine Heimat.Und ich weiss 100%ig, daß er NIEMALS ohne sein Kind gehen würde(besonders weil es ein Junge wird).Er betont auch jedes Mal, dass es nicht unser,sondern SEIN Sohn ist.Außerdem hat er mir gedroht,daß etwas ganz schlimmes passiern würde,wenn er nur einmal das Baby nicht sehen darf.Ich möchte ihm sein Umgangsrecht nicht verweigern,aber ich habe Angst,das Kind auch nur 1 St. mit ihm allein zu lassen.Kann ich verlangen, dass er sein Kind nur unter Aufsicht besuchen kann?An wen soll ich mich da wenden?

Liebe Grüsse,

Katja

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49 Antworten
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#1
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

1. Nein, DU bringst das Kind doch zur Welt und Du bestimmst dann auch den Namen. Und da du nicht verheiratet bist gehen die im KH meist davon aus, dass das Kind deinen Namen bekommen soll.
2. Kannst du nicht eine richterliche Verfügung erzwingen, in der steht dass er dir nicht zu Nahe kommen darf? Somit auch nicht mehr in die Wohnung? Ansonsten Schlösser austauschen? Aber dann tobt er sicher. Ich würde mir SOFORT eine andere bleibe suchen (Freunde, Bekannte, Eltern, Mutter-Kind Haus)
Und um himmels willen, willige bloß nicht ins gemeinsame Sorgerecht ein. Dann ist es für ihn sicher noch leichter ab in die Heimat zu flüchten!
Viel Glück

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@katja 541
zuerst mal gehst du auf dem schnellsten weg ins frauenhaus. von dort aus veranlaßt du eine einstweilige verfügung in der der kerl der wohnung verwiesen wird und sich dir und später dem kind nicht auf xxx meter nähern darf. wenn du die hast, tausch das schloß aus. wenn du angst hast, kannst du auch die polizei anrufen, der agressive mensch wird der wohnung verwiesen für eine bestimmte zeit. da bist du sehr sicher, wenn er sich dann nähert, ist die polizei bei anruf sehr schnell da!
und was heißt denn SORGErecht? na eben, der mann will nicht das kind weil er es oder dich liebt, sondern aus irgendwelchen anderen gründen. bloß nicht zustimmen! entweder will er mit dem kind weg oder er erhofft sich das recht auf aufenthalt.
sunbee
hol dir hilfe beim jugendamt, sozialamt, caritas oder ähnliche stellen.

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#3
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo,

also ich kann mich Sunbee1 nur anschliessen packe deine Sachen und gehe, wenn du Niemanden hast dann ist der beste Weg das Frauenhaus und die haben sicherlich Adressen wo du dich noch hinwenden kannst um Hilfe zu bekommen. Das das Kind seinen Nachnamen bekommt kann er nicht erzwingen, du bekommst das Kind und wie schon oben geschrieben, du bestimmst auch den Namen, denn so wie du es beschrieben hast wirst du ihm wohl kaum bei der Geburt dabei haben wollen und das entscheidest auch nur du alleine wer dabei sein soll und so regelst du das mit den Papieren auch alleine. Hast du dich denn in einen speziellen Krankenhaus zur Geburt angemeldet und weiß er davon? Wenn ja würde ich mir eventuell noch kurzfristig ein anderes Krankenhaus suchen. Bitte nimm deinen Kugelbauch und gehe da weg, wenn du es erzwingst wird er sicherlich noch agressiver.

Alles Gute für dich und dein Baby.

Viele Grüße
Cindy

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#4
 Von 
Nora1991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Bloß weg da!
Am besten erstmal ins Frauenhaus und mit deren Hilfe am besten eine neue Wohnung in einer anderen Stadt suchen! Wenn deine family mitmacht.

Jugendamt informieren das Gefahr in verzug ist und bei der Polizei sofort eine Bannmeile für ihn durchsetzen.
Viel Glück für euch beide!!

-----------------
"nora"

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#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Nora,

von einer *Bannmeile* durch die Polizei wird Katja nicht viel haben. Die dürfen ihn nämlich nur für längstens 21 Tage der Wohnung verweisen (Gewaltschutzgesetz).

@Katja

Stell beim Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung, vorweg mit Erlass einer wegen der Eilbedürftigkeit einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung, für beides kannst du PKH beantragen. Geh auf das für dich zuständige Gericht und frage dort in der Rechtsantragstelle. Die formulieren dir den Antrag.

Sobald er wieder handgreiflich wird, ruf die Polizei. Die nehmen ihn erst einmal mit, er erhält Verbot, für -meistens erst einmal- 7 Tage, sich in der Wohnung aufzuhalten. In dieser Zeit solltest du die EA haben und kannst die Schlösser tauschen. Vorher darfst du das nicht, da er dort gemeldet ist. Das wäre verbotene Eigenmacht und würde dich schadenersatzpflichtig machen, müßte er in ein Hotel oder ähnliches.

Ansonsten sehe ich es wie die anderen, wende dich frühzeitig an das Jugendamt. Es gibt dort die Möglichkeit des betreuten Umgangs. Es wäre dann ein Mitarbeiter des Jugendamtes beim Umgang dabei.

Die Regel bei einem so kleinen Kind sind 1-2 Stunden, entweder einmal die Woche oder 14-tägig. Das schwankt von Bezirk zu Bezirk.

Sofern ihr noch keine Sorgerechtserklärung abgegeben habt, würde ich an deiner Stelle hiervon auch keine Luft mehr holen. Du erhälst zunächst das alleinige Sorgerecht. Die gemeinsame Sorge können unverheiratete Eltern nur nach Erklärung ausüben.

Viel Glück

-- Editiert von reike am 20.10.2005 22:43:15

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#6
 Von 
katja541
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Dane schön für die Antworten!
Heute hat mein Ex gesagt,dass er eine Wohnung sucht(Gott sei Dank).Jetzt habe ich ein anderes Problem:ich bekomme nur 560 Euro Mutterschaftsgeld.Die Miete+Strom kosten 550 Euro.Ich muss dann wohl Wohngeld beantragen.Bis es bewilligt wird, wird es wahrscheinlich ein Paar Monate dauern.An welches Amt soll ich mich in der Zwischenzeit wenden:Arbeitsamt, Sozialamt oder Caritas?

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#7
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Arbeitsamt und ALG II beantragen. Mutterschaftsgeld wird angerechnet, Erziehungsgeld nicht.

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#8
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Ach, ist das herrlich! Alle wieder beisammen! Und zeigen ungehemmt ihr radikalfeministisches Gesicht! Und die Reike liefert aufgrund ihrer einmaligen Berufserfahrung Hilfe wie man dieses ******* ohne Beweise aus der Wohnung verwiesen kriegt ("Gewaltschutzgesetz" sei dank). Einfach klasse!
Ne, dieser Bügeleisenschmeißende Typ läuft nicht mehr unter der Kategorie Mensch. Sofort ins Frauenhaus flüchten und den Typen einsperren lassen oder am Besten noch nen Kopp kürzer machen! Herrlich auch die Logik von Annikachen, die meint, da die Mutter das Kind zur Welt bringt, hätte sie auch automatisch alle Rechte daran. Finde ich Klasse. Logisch weiter gedacht stellt sich allerdings folgende Frage: Wie ist das denn dann eigentlich mit der Finanzierung des Kindes, auch KU genannt??? Würde ja bedeuten, dass hier auch die Mutter alleine dafür aufkommen müsste. Was aus meinem Bauch kommt, muss ich auch alleine finanzieren, gelle?

Katja, die von dir geschilderten Eigenschaften (trinkt täglich, schlimmer Gewalttäter, Araber aus einer Gesellschaft in der Frauen nichts zu melden haben, usw.) sind wohl kaum plötzlich kurz vor der Trennung aufgetreten. Deswegen die Frage:

Katja, warum hast du mit dieser Ausgeburt der Hölle ein Kindchen gemacht?????

Aber ganz abgesehen davon musst du dir keine Sorgen machen. Er hat keine Chance auf den Namen und muss trotzdem KU zahlen, da er kein Sorgerecht hat aber die Vaterschaft schon anerkannt hat. Iss also alles in Butter. ;)


-- Editiert von Michael29 am 22.10.2005 05:57:57

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#9
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wirklich sehr polemisch...
drehen wir es doch mal um: Ihr (Deutschen) verheiratet euch, setzt Kinder in die Welt. Mann geht mit anderer Frau ins Bett. SCHEIDUNG !! Und Frau muß auch noch auf Unterhalt verzichten , weil Mann nicht zahlen will und sich arm rechnet, für die Unabhängigkeit des Mannes...

Diese Pauschalisierungen gibt es in 1000 Variationen und helfen hier nicht wirklich jemandem weiter.
Vielleicht wärs mal mit einfachen konkreten Antworten getan statt mit zynischen Kommentaren...
In diesem Sinne

gruß azrael

-- Editiert von azrael am 22.10.2005 12:56:16

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#11
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

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#12
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Gut dass wir in Michael jetzt nen Mann gefunden haben der schon reichlich Erfahrung damit gesammelt hat und weß wie der Hase läuft.
Offensichtlich arbeitet er in dem Bereich oder hat selber schon etlich Kinder zur Welt gebracht. Jedenfalls schön zu wissen, dass es hier so RICHTIGE Männer gibt, die Ahnung haben ;)
Und ich für meinen Teil kann auch auf den KU verzichten. Das macht den Kohl doch - in meinen Augen - auch nicht mehr fett.
Und ganz ehrlich, so ist es doch nun mal in Deutschland, hin oder her, bleibt das Kind beim Vater, muss doch die Mutter genau so wie der Vater sonst auch KU zahlen. Also dreht es doch nicht immer so, dass die Männer schlecht bei der Sache aussehen. Nur es gibt kaum einen Mann, der es sich zutraut ein Kind alleine großzuziehen.

Ach, und wie schon gesagt, bleiben wir doch einfach beim Thema. Wir wollen ihr doch nun nicht vorwerfen von solch einem Mann schwanger geworden zu sein. Sowas kann doch viele Gründe haben. Viele denke auch, so eine Beziehung retten zu können. Viele hoffen, dass der Mann sich bessert, viele wünschen sich einfach nur ein Kind, viele werden einfach so schwanger, es gibt doch so viele Gründe. Ich drücke Ihr die Daumen, dass er schnellstmöglich eine Wohnung findet und dass es ihr und ihrem Baby gut geht.

-- Editiert von Annika263 am 22.10.2005 13:41:39

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#13
 Von 
LarsG
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn man den Mann lassen würde, wären mehr Männer dazu fähig. Mir wurde meine Kleine weggenommen, weil ich keine Arbeit hatte. Und die Mutter hat sich bekifft und besoffen, aber das interessiert die FaFü nicht. Ich musste mir anhören, dass ich arbeiten müsse um mein Kind bei mir zu haben. SIE geht nicht arbeiten, hat noch nie gearbeitet, wird wohl auch nie arbeiten. Ich darf mein Kind nicht mal sehen, weil es "seelisch" nicht belastbar sei, laut pädiatrischem Befund...
Leute, hört mal auf, alles zu pauschalisieren... Und Katja, dir einen wertvollen Tipp: PLANE dein Leben nicht auf dem Rücken anderer. Bleib immer aufrecht damit du sagen kannst, du baust dein Leben mit eigenen Händen.
Im ernst: WER nimmt dir denn ab, dass er von heute auf morgen angefangen hat zu schlagen.
Ach ja, mit pauschalisieren meine ich sowohl die "Mann-Frau-Klischees" als diesen Schwachsinn über Ausländer...

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#14
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
katja541
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@MIchael29 und Lars.
Ob ihr es glaubt oder nicht,aber die Probleme haben erst angefangen, als ich schwanger wurde.Davor war er der netteste und ruhigste Mann,den ich kannte.Und es hat NICHTS damit zu tun dass er arabisch ist.So was gibts auch in deutschen Familien.
Ich will ihm auf keinen Fall sein Kind vorenthalten.Er soll es sehen so oft er will.Ich habe nur Angst(was glaube verständlich ist),dass er irgendwann im Suff das Baby mal fallen lässt oder dass ich nach so einem "Besuch" das Kind nie wieder sehe.
Ich will nicht meinen Ex vor dem Jugendamt als einen Trinker und Tyrann hinstellen.Ich habe letztendlich mit diesem Mann viel Gutes erlebt und ich hasse ihn immer noch nicht.Und unser KInd kann nichts für unsere Probleme!Aber wenn es die letzte Lösung sein sollte...

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#16
 Von 
LarsG
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

das sollte auch nicht heißen, dass ich dir irgendwas unterstelle. ich kenne das nur von meinem trauzeugen. der hat einen sohn und muss sich nach dem diktat seiner "schwiegereltern" und seiner ex richten. bekommt nur dumme sms und anrufe. er ist perser. und schon ist er ein frauenmisshandler, kinderschläger, fundamentalist (der junge ist in D geboren und hat nen deutschen pass). wenn dein ex gewalttätig ist, musst du dich von ihm fernhalten. geh zum jugendamt, schildere denen das. wenn er dich schlägt, schlägt er früher oder später auch das kind, zumindest ist dies sehr wahrscheinlich. und WENN du ins frauenhaus gehst, mach es anders als meine schwester: verrate erstmal NIEMANDEM in welches du gehen wirst bzw. wo du bist. meine schwester wollte von ihrem macho king weg und hat dafür übelst haue bekommen. am ende habe ich sie rausboxen müssen und zum dank wurde ich angezeigt. von ihr... also vertraue zumindest kurzfristig NIEMANDEM...

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#17
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Katja, ich glaube dir kein Wort. Der springende Punkt ist, dass du mit Sicherheit ganz anders über den Vater deines Kindes schreiben würdest, wenn du noch mit ihm zusammen wärest. Du würdest dann wohl kaum hier die Sorge äussern, dass er im Suff das Kind fallen lassen könnte. Da wäre das wahrscheinlich ein lieber netter Mann, der sich abends mal ein Bierchen zieht. Es kommt immer auf die Perspektive an.

Ganz davon abgesehn hört sich das alles nicht spektakulär an. Bügeleisenschmeissen und ähnlicher Sport. Wenn man da den Subjektivfaktor noch abzieht bleibt nicht mehr viel übrig.

Laber hier nicht rum, sondern geh zur Polizei und bring Beweise an den Start. Wenn du die hättest müsstest du dich hier nicht ausjammern. Wenn er so gewaltätig ist, bist du doch mit Sicherheit schon grün und blau geschlagen. Geh zum Krankenhaus und lass dir das attestieren. Alles andere ist heisse Luft.





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#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Wenn er so gewaltätig ist, bist du doch mit Sicherheit schon grün und blau geschlagen.


Super Spruch, Michael...

Ob du es glaubst oder nicht, es gibt Menschen, die können Gewalt ausüben, ohne großartig Spuren zu hinterlassen... alles eine Frage der Technik.

-----------------
"gruß azrael"

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#19
 Von 
katja541
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@michael29

Ach so,deiner Meinung nach ist ein Mann erst dann gewalttätig,wenn er eine Frau/Freundin grün und blau schlägt?Tut mir leid,ich bin da einer ganz anderen Meinung.
Und ob DU mir glaubst oder nicht,interessierst mich überhaupt nicht. Mir ist schon klar,dass ihr Männer euch auf die Seite von anderen Männern stellt.

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#20
 Von 
katja541
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke azrael!
@michael29
Wenn er mich mitm Bauch(wo Sein Kind drin ist) gegen die Wand drückt,dann bleiben aufm Bauch keine blauen Flecken.Aber meinst du nicht,dass es trotzdem gefährlich fürs Baby ist?ISt es dann keine Gewalt???

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#21
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Achsoooo, da kommen wir der Sache schon näher. Gewalt ohne Spuren. Aha. Es gab mal eine Umfrage die vom Frauenministerium in Auftrag gegeben wurde. Raus kam, dass 33 % der Frauen von ihren Partner misshandelt werden. Zu diesen 33 % wurden mündlicher Widerspruch, oder einfach nur Kritik an der Person gezählt. Die Definition von Gewalt war danach alles was irgendwie Unwohlsein bei der Frau hervorgerufen hat.

Nein, iss klar. Sorry, wie konnte ich darauf kommen. Müssen natürlich keine Spuren da sein. Bleibt bloss das Problem der Beweispflicht, worauf der deutsche Rechtsstaat eigentlich basiert. Aber das kriegen wir auch noch hin. Das Gewaltschutzgesetz, wonach Männer ohne jeden Beweis aus ihrer Wohnung geschmissen werden können, ist ja schon ein guter Anfang. Was eine Frau sagt, ist schliesslich Beweis genug.

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#22
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Wahrscheinlich hat der Typ in Vorbereitung auf seine Trennung nen Kurs "Spurenlose Gewaltanwendung an Frauen" in der ortsansässigen Moschee besucht. Ein richtiger Fuchs!

-- Editiert von Michael29 am 22.10.2005 17:22:37

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#23
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Sag mal du Studius der Gurkologie. Kannst du eigentlich auch noch was anderes, als die Leute hier zu belöffeln und mit deinen selbst erstellten *Studien* zu belegen oder angeblichen Lügen zu überführen? So langsam ist das echt langweilig.

Ja ja, du bist ein Held, wir wissen es, hast es in jedem Thread hier laut genug gebrüllt. Einen besseren und vorallem akzeptableren Menschen macht das aus dir aber immer noch nicht.

Wie wäre es in nur einem Thread mal mit ein paar Tipps oder sachlichen Kommentaren? Sollte das einem Studenten nicht besser zu Gesicht stehen? Was lehrt man dir auf der Uni? Wie benehme ich mich am besten daneben?

Geh schlafen... Vielleicht mit einer 14-Jährigen, die du bei deinen Streifzügen durch die Kneipen wieder aufliest... ;)

PS: Immer noch nicht *die* Reike, aber dir nehm ich´s nicht übel, das ist ne tiefgreifendere Störung bei dir, die man weder kritisieren noch ins Lächerliche ziehen sollte, von daher ...

Schönes WE :)



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#24
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Michael, Verfechter der armen Männer, ich habs im wahrsten Sinne des Wortes am eigenen Leib erfahren. Keiner in meiner Familie hat jemals irgendwelche Spuren außer eines *verstauchten* Fingers und einer Beule am Kopf gesehen. Druckmittel gegen das Hilfesuchen: Ich nehme die Kinder und haue ab, du findest mich nie... Zwei Jahre ging der Terror, bis die Situation eskalierte und er in Polizeigewahrsam genommen wurde. Einstweilige Verfügung auf nicht Nähern im Eilverfahren.
Vielleicht solltest du bei einigen Dingen, von denen du keine Ahnung hast, einfach mal die Klappe halten ;)

gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 22.10.2005 17:51:07

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#25
 Von 
katja541
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@michael29
Ich frage mich ernsthaft,was dir je eine Frau angetan haben muss, dass du so verbittert bist;)
Alles was ich wollte,ist ein Rat von denen, die Ahnung haben und keine zynischen Kommentare von dir.
@alle
Danke schön für die Ratschläge!

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#26
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#27
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Katja, mir ist nix angetan worden vom anderen Geschlecht im Gegensatz zu dir, die du ja so gequält worden bist vom Terroraraber.

Reike, du kleine Kommaakrobatin, ich lehre und werde nicht gelehrt. Doktorarbeit in Chemie ist was anders als in Jura (was ja laut deiner eigenen Aussage dein Fach ist). Man ist wissenschaftlicher Mitarbeiter, forscht und unterrichtet Studenten. Man ist eigentlich nur noch offiziell Student. Das als kleine Nachhilfe für dich.

Keine Ahnung, ob du jetzt ein Typ bist (Wie sonst soll man deine nebulöse Anmerkung „die“ verstehen) oder nicht. Iss mir auch egal. Würde die Sache nur noch schlimmer machen.

Da du so schön über mich spekulieren kannst, will ich jetzt auch mal. ;)
Bist du eine von den abertausenden arbeitslosen Juristinnen die sich die aufgezwungene Freizeit am PC vertreibt und die pro Forma doch nicht arbeitslos ist, da sie im Wohnzimmer nen Schreibtisch mit PC aufgebaut hat? Oder hast du Glück gehabt und hast eine bezahlungsfreie Praktikumsstelle ergattern können? Erzähl mal.

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#28
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Das mit der Umfrage stimmt übrigens. Als Gewalterfahrung von Frauen galt da z. B. wenn eine Frau in der Disse gegen ihren Willen angelabert wird. Jede Art wie sich eine Frau von einem Mann bedrängt oder belästigt fühlen kann, zählte als Gewalt. Es ging ausdrücklich nur um das subjektive Empfinden der Frau. Das ist kein Witz! Sag doch was zur Sache. Wir wissen, dass du mich für arrogant hälst. Das ist mir jedoch egal. Also erzähl was zur Sache.

Dieser inflationäre Gewaltbegriff ist das eigentliche Problem. Viele glauben es einfach nicht mehr wenn sie immer die gleiche Leier hören vom bösen Papi der die arme Mami prügelt. Das ist übrigens der Grund, dass es so A*****cher wie mich gibt, die das alles nicht mehr glauben. Dass die Männer nur prügeln können, während die Frauen das liebe und verständnisvolle Geschlecht sind.



-- Editiert von Michael29 am 22.10.2005 19:56:59

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#29
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

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#30
 Von 
guest123-271
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

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