Namensgebung fuer Kinder

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
india2006
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensgebung fuer Kinder

Hallo,

ich lebe seit 4 Jahren in Indien mit meinen beiden Kindern und habe vor 2 Jahren einen Indischen Staatsangehoerigen geheiratet. Ich habe meinen Nachnamen bei der Heirat umschreiben lassen und moechte nun gern das meine Kinder den Namen meines Mannes bekommen und auch meine Kinder moechten gerne den Nachnamen meines Ehemannes tragen. (Meine beiden Kinder stammen aus erster Ehe). Was muss ich nun tun, das meine Kinder den Nachnamen meines Ehemannes erhalten. Meine Kinder sind 9 und 16 Jahre alt, duerfen Sie dann schon allein entscheiden oder brauchen wir die Einwilligung meines Exmannes dafuer?

Liebe Gruesse
India

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
india2006
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo chavah,

danke fuer die antwort. aber was tun wenn der vater eventuell dem ganzen nicht zustimmt, bzw. wenn er sich nicht auf eine Anfrage von uns zurueckmeldet... kann man da das Familiengericht beauftragen der Namensumschreibung gerichtlich zuzustimmen???

servus
india

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-413
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 67x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Zunächst: Erstmal den Papa fragen, vielleicht ist er ja gar nicht dagegen.

Falls er nicht auffindbar ist, würde ich mich mal schlau machen, was das indische Recht für Möglichkeiten vorhält und inwieweit das dann überhaupt anwendbar wäre (Fragen zu Einbürgerung/Doppelbürgerschaft etc. beantwortet dir sicher das Konsulat).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anna1812
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 2x hilfreich)

Dazu kommt,daß man eine solche Namensänderung plausiebel erklären muß nur mit -ich möchte gerne anders heißen- ist es nicht getan.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.975 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen