Nebenjob bei Kindesunterhalt anrechenbar?

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)
Nebenjob bei Kindesunterhalt anrechenbar?

Hallo,
mein Freund zahlt für seinen Sohn )(16) aus 1.Ehe Kindesunterhalt.

Nun fordert seine Ex-Frau dass die Summe geprüft wird, da sie annimmt es sei zu wenig.

Derzeit verdient mein Freund 2235 EUR netto (Haupttätigkeit) und hat dieses Jahr zusätzlich noch einen Nebenjob angenommen um seine Kreditbelastungen überhaupt bezahlen zu können.

Kindesunterhalt zahlt er gem.Düsseldorfer Tabelle 422 EUR , also 110%. Wobei wir hier nicht die 440 Euro vom Nebenjob berücksichtigt haben, da dieser erst nach der Scheidung aufgenommen wurde.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, das der Nettolohn aus der Haupttätigkeit nicht bereinigt ist!

Kann der Nebenjob mit in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden? Und wenn ja, dann hätte er aber doch auch das Recht den Nettolohn bereinigen zu lassen, oder?
Derzeit zahlt er nämlich auch den damals während der Ehe aufgenommen Kredit von 590 EUR komplett, da die Ex-Frau sich weigert ihre 50% davon mitzutragen.

Vielen Dank für Ratschläge

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45 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
Kann der Nebenjob mit in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden?
Ja, kann er. Die überwiegende Rechtsmeinung geht aber davon aus, dass Nebenjobs überobligatorisch sind, soweit der Mindestunterhalt gesichert ist.


Zitat (von Mel80):
das Recht den Nettolohn bereinigen zu lassen, oder?
Das Einkommen muss immer bereinigt werden, unabhängig vom Nebenjob.

Zitat (von Mel80):
Derzeit zahlt er nämlich auch den damals während der Ehe aufgenommen Kredit von 590 EUR komplett, da die Ex-Frau sich weigert ihre 50% davon mitzutragen.
Könnte unterhaltsrechtlich relevant sein.

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#2
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok.

Ich war bisher der Meinung mal einen Beschluss gelesen zu haben, das Einkünfte aus nebentätitgkeiten die nach der Scheidung aufgenommen werden nicht mit eingerechnet werden dürfen, solange der mindestunterhalt bereits gezahlt wird

Hier in dem Fall werden ja sogar 110% gezahlt

Wenn alles bereinigt wäre, inkl. Nebentatigkeit, dann würde sich die Klasse jedenfalls auch nicht ändern, sonder nich um eine Stufe sinken.

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

In Ergänzung zu meinem Vorredner:

Die Höhe des Unterhalts berechnet sich auf Basis des BEREINIGTEN Einkommens ! Wieso habt ihr das denn nicht geltend gemacht ? Da wurde im dümmsten Fall schlicht und ergreifend zuviel bezahlt.

Ich würde euch empfehlen, den Unterhalt erst mal von einem Fachmann berechnen zu lassen ... das kostet nicht viel und ihr wisst, wo ihr steht.

Auf dieser Basis solltet ihr dann entscheiden, ob ihr es auf eine Abänderungsklage der Gegenseite ankommt lasst. Oder ob ihr möglicherweise sogar selbst Abänderungsklage erhebt. Wenn der Nebenjob nicht angerechnet wird, dann könnte der Unterhalt sogar sinken.

Edit: ich habe deinen neuen Beitrag erst jetzt gelesen ... damit sind einige meiner Anmerkungen hinfällig ... ich lasse das aber jetzt einfach so stehen.

-- Editiert von Marcus2009 am 04.12.2019 10:06

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
Ich war bisher der Meinung mal einen Beschluss gelesen zu haben, das Einkünfte aus nebentätitgkeiten (...) nicht mit eingerechnet werden dürfen, solange der mindestunterhalt bereits gezahlt wird
Ich habe doch genau das geschrieben!?

Zitat (von Mel80):
Wenn alles bereinigt wäre, inkl. Nebentatigkeit, dann würde sich die Klasse jedenfalls auch nicht ändern, sonder nich um eine Stufe sinken.
Es spricht nichts dagegen das geltend zu machen, siehe Beitrag #3.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):

Die Höhe des Unterhalts berechnet sich auf Basis des BEREINIGTEN Einkommens ! Wieso habt ihr das denn nicht geltend gemacht ? Da wurde im dümmsten Fall schlicht und ergreifend zuviel bezahlt.

Ich würde euch empfehlen, den Unterhalt erst mal von einem Fachmann berechnen zu lassen ... das kostet nicht viel und ihr wisst, wo ihr steht.

Auf dieser Basis solltet ihr dann entscheiden, ob ihr es auf eine Abänderungsklage der Gegenseite ankommt lasst. Oder ob ihr möglicherweise sogar selbst Abänderungsklage erhebt. Wenn der Nebenjob nicht angerechnet wird, dann könnte der Unterhalt sogar sinken.
[/editmessage][/

Weil mein Freund bis Ende Januar selbständig war und bis dahin das gezahlt hat, was damals durch den Anwalt/Jobcenter berechnet wurde.

Seit Januar 2019 ist er wieder Angestellter und das Einkommen natürlich deutlich geringer.
Auf Nachfrage beim Jugendamt sollte er die Ex kontaktieren und darauf hinweisen, das aufgrund der Einkünfte sich der Unterhalt entsprechend an die Düsseldorf Tabelle angleicht. Eine neu Berechnung müsste die Ex Frau in die Wege leiten, da der Sohn bei ihr lebt.

Das alles haben wir so gemacht und wegen einer anderen Streitigkeit hat der jetzige Anwalt der Ex eben gefordert das der Unterhalt zu prüfen ist und gehaltsnachweise eingereicht werden sollen.

Ich denke wir werden diesbezüglich noch mal zum Jugendamt gehen.
Einen weiteren Anwalt können wir grad nicht bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Unterhaltspflichtige haben im Jugendamt keinen Beratungsanspruch.

Das Jugendamt kann nur tätig werden, wenn es von der Mutter mit der Klärung beauftragt wird. Da die Mutter bereits anwaltlich vertreten wird, ist davon auszugehen, dass sie diese Unterstützungsmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen will.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja,

Die Ex ist nur anwaltlich tätig, da wir wegen des laufenden Kredites und ihrer Nichteinhaltung der damals festgelegten Tilgungsbeteiligung derzeit gegen sie, mittlerweile, Klage eingereicht haben.
Beim letzten Brief das ganze außergerichtlich mit ihr zu klären hatte ihre Anwältin dann zum Schluss erwähnt, das lt. Kindesmutter der Verdacht besteht, das zu wenig Unterhalt bezahlt wird.

Unser Anwalt wird daraufhin natürlich nicht tätig, da es um ein ganz anderes Thema bei diesem Verfahren geht.

Frage ist also, lassen wir es darauf ankommen bis wegen dem Unterhalt noch mal separat Post von ihrem Anwalt kommt, oder schicken wir jetzt trotzdem alles zu ihrem Anwalt.
Unser Anwalt wollte dazu nichts sagen, da er dafür von uns ja auch kein Geld bekommen hat.

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
Weil mein Freund bis Ende Januar selbständig war und bis dahin das gezahlt hat, was damals durch den Anwalt/Jobcenter berechnet wurde.


Klasse dass so Nebensächlichkeiten dann erst im fünften Beitrag erwähnt werden.

Im Bereich Kindesunterhalt sind anders als beim nachehelichen Unterhalt per se alle Einkünfte unterhaltsrelevant.

Es gibt also bereits eine U-Berechnung. Diese ist Grundlage für Folgeberechnungen; nur neu hinzu gekommenes darf zukünftig berücksichtigt werden.

Zitat (von Mel80):
Auf Nachfrage beim Jugendamt sollte er die Ex kontaktieren und darauf hinweisen, das aufgrund der Einkünfte sich der Unterhalt entsprechend an die Düsseldorf Tabelle angleicht.
Die Aussage kann sachlich falsch sein. Eine Einkommensreduzierung ist unterhaltsrechtlich nur im Ausnahmefall zu akzeptieren. Ob so ein Ausnahmefall vorliegt, kann anhand der bisherigen Informationen nicht beurteilt werden.

Zitat (von Mel80):
Einen weiteren Anwalt können wir grad nicht bezahlen.


Wäre aber dringend anzuraten um zu retten, was noch zu retten ist, und damit auch er ein wenig mehr von der sache versteht. Präklusion wirkt im allgemeinen zwar nur bei Urteilen oder Schuldurkunden, im Bereich KU wird sie gleichwohl auch häufiger bei einer erneuten Berechnung angewandt.

Und in Zukunft bitte nicht mittig in einen zitierten Text reinschreiben. Man kann auch einzelne Absätze, auf die man sich beziehen will zitieren und dann darunter antworten (s. mein erster Ansatz). Das vermindert die Gefahr etwas zu übersehen. Danke.

Berry

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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Jau, da gebe ich jetzt @Sir Berry unumwunden recht ... das ist schon eine recht merkwürdige Art der Diskussionsführung. Wenn du wichtige Sachverhalte verschweigst, wie kannst du dann zielführenden Ratschläge erwarten ?

So wie das aussieht, habt ihr euch mit der Gegenseite auf einen Schlagabtausch eingelassen. Und dann wird halt mit harten Bandagen gekämpft ! Und Geld kostet das auch.

Ich vermute mal, dass es einen Unterhaltstitel gibt. Und wenn ich da nichts überlesen haben sollte, dann hast du ja solche Kleinigkeiten auch erst mal offen gelassen. :)

Und wenn das so ist und sich das Einkommen geändert hat und man sich mit der Gegenseite nicht einvernehmlich einigen kann, dann wird vermutlich an einer Abänderungsklage kein Weg vorbeiführen.

So wie ich das sehe, braucht ihr dazu einen Anwalt. Oder ihr zahlt der Gegenseite halt was gefordert wird.

Übrigens: ich kann schon verstehen, dass du von dem ganzen HickHack ziemlich genervt bist. Denn so klingst du für mich. Aber dein Freund hat eben eine "Vergangenheit" ... und die darfst du mit ausbaden .... so leid mir das für dich tut !


-- Editiert von Marcus2009 am 04.12.2019 15:07

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#10
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Das stimmt wohl.
Unterhaltstitel gibt’s es schon lange. Der auch immer rechtmäßig gezahlt wurde.
Sogar Zuviel fürs 1. Kind damals, weil die Ex die Ausbildung verschwiegen hat. Aber darum geht es nicht.

Es geht um das 2. Kind (1. ist volljährig mit abgeschlossener Berufsausbildung) und einer neuberechnung des Unterhaltes weil die Ex frustriert ist, das wir ein Verfahren vor Gericht gestartet haben.
Zum Thema Einkünfte aus nebentatigkeiten die sowohl nach der Scheidung als auch nach Verkündung des Unterhaltstitels aufgenommen wurden steht im Internet, das diese nicht anrechenbar sind.

Kindesunterhalt und Nebeneinkünfte OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2016 – 13 UF 44/16


Nettogehalt ist definitiv weniger als in der Selbständigkeit, selbst wenn man die nebentatigkeit hinzurechnet! Und er zahlt ihr jetzt schon 110% ohne das dieses Einkommen bereinigt worden ist.

Also von mir aus kann das sehr gerne neu berechnet werden, so wie wir es von ihr verlangt haben und sie es dennoch nicht gemacht hat. Dabei wird herauskommen das es maximal gleichbleibend mit dem ist was er jetzt zahlt bzw. sich nich weiter verringern wird.

Die Frage ist nur ob es ausreichend ist wenn ihr Anwalt diese Frage in einem vollig anderen Verfahren stellt (es geht um die Zahlung von Rückständen zu einer Kredittilgung), oder ob ihr Anwalt dafür ein weiteres Mandat aufmachen muss worin es um die neuberechnung des Kindesunterhalts geht.

Ich verschweige nichts, aber weiß ja auch nicht von Anfang an, was hier benötigt wird ;)


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Es gibt also einen Unterhaltstitel. Und der muss bedient werden. Ohne wenn und aber. Und wenn nicht gezahlt wird oder wenn nicht in voller Höhe gezahlt wird, dann kann die Gegenseite umgehend den Gerichtsvollzieher losschicken und etwa das Gehalt pfänden lassen. Das ist die Sachlage. Alles andere ist erst mal irrelevant.

Wenn nun geltend gemacht wird, dass sich die Einkommensverhältnisse geändert haben, dann kann man versuchen sich EINVERNEHMLICH auf eine neue Zahlungshöhe zu einigen. Danach sieht mir das hier allerdings nicht gerade aus ! :)

Wenn es kein Einvernehmen gibt, dann kann jede Seite Abänderungsklage erheben.

Ich habe es oben schon mal geschrieben: lasst euch anwaltlich beraten (eine Erstberatung ist nicht so teuer) und entscheidet dann wie ihr weiter vorgehen wollt. HIer im Forum wird euch in dieser komplexen Angelegenheit wohl niemand belastbare Auskünfte geben können. Selbst wenn 10 Leute dir hier bestätigen sollten, dass der Nebenjob nicht angerechnet wird, entscheiden tut das letztendlich das Familiengericht.

Das "Rumgehampel" bringt euch keinen Schritt weiter.


-- Editiert von Marcus2009 am 04.12.2019 16:43

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Das verstehe ich ja alles.

Unterhalt wurde und wird bis jetzt mit 110% bedient. Pünktlich immer zum 1. des Monats.

Aber darf die Ex diese neuberechnung über ein Mandat verlangen, welches gar nicht wegen dem Unterhalt angefangen wurde?

In dem Mandat in dem sie diese Vorderung stellt geht es darum das sie meinem Freund Geld schuldet, welches wir gerade einklagen.
Und unter den 2000 ausreden die sie im Versuch der außergerichtlichen Einigung dazu erbracht hat, war die letzte nun das sie denkt das er zu wenig Unterhalt zahlt.

Nochmal: in dem Schreiben geht es um den gemeinsamen Kredit der beiden aus der Ehe, NICHT um kindesunterhalt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Sobald sich die Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben, kann jede Seite eine Neuberechnung verlangen.

Nach Ablauf von zwei Jahren kann in jedem Fall eine neue Unterhaltsauskunft verlangt werden.

Und damit ist die Sache mit dem Kredit vollkommen irrelevant !

Gebt der Gegenseite halt die verlangte Unterhaltsauskunft ... anderfalls könnte die Gegenseite die Auskunft einklagen.

Wenn daraufhin höhere Unterhaltszahlungen verlangt werden, dann lasst ihr euch von einem Anwalt beraten. Und dann entscheidet ihr, ob ihr dem Verlangen nach mehr Unterhalt nachkommt oder ob ihr es auf eine Abänderungsklage ankommen lassen wollt.

Und bis dahin zahlt ihr den titulierten Unterhalt ohne wenn und aber. Natürlich steht es euch frei, selbst auf Verringerung der Unterhaltszahlung zu klagen.

Ist doch alles ganz einfach.... :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ja, warum sollte ein Anwalt denn nicht zwei Mandate von einem Mandanten annehmen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

verstehe ich das richtig?
Sie hat bei ihrem Anwalt 2 Mandate aber schreibt uns nur über 1 Mandat ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
Sie hat bei ihrem Anwalt 2 Mandate aber schreibt uns nur über 1 Mandat ?


Das kann dir doch VOLLKOMMEN egal sein ?

Ich verstehe deine Befindlichkeit nicht so recht ! Worüber machst du dir eigentlich Gedanken ... und was erhoffst du dir davon ? Dass der Gegenseite das Recht abgesprochen wird, ihre Angelegenheiten so wahrzunehmen wie es ihnen gefällt ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein. Das die Gegenseite für ein weiteres Verfahren was von dort angefangen wird ebenfalls mal in vorkasse gehen darf.

Bisher müssen wir immer in vorkasse gehen und bekommen weder antworten noch Nachweise aber dafür Forderungen die mit unsere Sache gar nichts zu tun haben.

Aber gut.
Dann frag ich unseren Anwalt was es kostet wenn er das neu berechnet und dann soll sie sehen, das sie noch weniger Geld bekommen wird.

Mir soll’s recht sein ...,

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

Irgendwie fehlt mir da, wie menem Vorschreiber auch, ein wenig das Verständnis. Es geht hier um Kindesunterhalt, es ist sauber zu rechnen und das wars. Ich hab mal ganz grob überschlagen. Es kann sein, dass er eine GEhaltsgruppe höher rutscht, es kann sogar sein, dass er in derselben Kathegorie bleibt. Und wenn er höher rutscht, dann sind wir bei 20 € mehr im Monat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Warum sollte er denn eine Stufe höher rutschen?

HT 2235 = Stufe 2
Bezahlen tut er Stufe 3

Bei hinzurechnen von
NT 440
= Stufe 3 bezahlen also Stufe 4 ALLERDINGS ALLE NETTO SUMMEN UNBEREINIGT!!!!

wenn man das dann mit einrechnet kann man 5% (Max. 150 EUR) pauschal abziehen und beide. Kredite die er bedienen muss ebenfalls (1030 EUR)

Damit komme ich dann auf Stufe 1, und er müsste dann für Stufe 2 zahlen. Wird ja immer um 1 hochgesetzt.

Oder hab ich die Rechnung falsch verstanden?
So wurde es zumindest damals vom Anwalt nach der Scheidung berechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
Bisher müssen wir immer in vorkasse gehen und bekommen weder antworten noch Nachweise aber dafür Forderungen die mit unsere Sache gar nichts zu tun haben.


Ich versuche ja zu verstehen, worum es dir geht. Aber ganz offen gestanden, je länger ich deine Beiträge lese, desto weniger kann ich nachvollziehen, was da schief läuft !

Irgendwie scheint mir, dass du ganz merkwürdig verquaste Auffassungen hast, die irgendwie mit Recht und Gesetz nicht das Geringste zu tun haben. Vielleicht solltest du die wilden Unterhaltsberechnungen einfach sein lassen ... zumal die vollkommen irrelevant sind. Ohne Abänderungsklage und ohne Einvernehmen gilt das was tituliert ist. Das hab ich dir doch schon erklärt !

Ich meine das nicht böse. Aber ihr habt euch da in etwas verstrickt, das ihr jetzt nicht mehr so richtig durchblickt. Und das Gestrüpp wird dichter und dichter ! Die Art wie du hier im Forum deine Probleme präsentiert hast, scheint mir dafür symptomatisch zu sein ! Wichtige Fakten deines Fall wurden erst nach und nach offen gelegt ... und dich beschäftigen nicht nachvollziehbare Gedankengänge ...

Es wäre wichtig, die Probleme mal sauber darzulegen ... zu ordnen ... und zu strukturieren. Ich könnte mir vorstellen, dass ihr euren Anwalt ganz schön stresst .... und dann ist nachvollziehbar, dass der irgendwann bei dem ganzen Wirrwarr dicht macht und nur noch die Dinge behandelt, für die er auch bezahlt wird.

So klingt das inzwischen für mich ...


-- Editiert von Marcus2009 am 04.12.2019 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
Oder hab ich die Rechnung falsch verstanden?
Möglicherweise. Aber das kann man nur beurteilen, wenn man die Erstberechnung und ggf. Folgeberechnungen kennt.

Nimm einfach die Erstberechnung und verändere in dieser die Werte. Aber stelle Dich darauf ein, dass der geringere Lohn aufgrund des Statuswechsels nicht anerkannt wird.



Zitat (von Mel80):
UNBEREINIGT
Das hat jeder auch ohne Geschreie verstanden. Ist halt so, manche Fehler lassen sich nicht mehr korrigieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

:)

Nein. Verstricken tun wir uns nicht.

Fakt 1 ist: sie schuldet Geld (Kredittilgung) , deswegen waren wir beim Anwalt. Außergerichtlich kam es da zu keiner Einigung. Anstatt Forderungen unseres Anwalts zu leisten (Nachweise) kamen ausreden, ausreden und nich mehr ausreden. Im letzten Schreiben kamen zu den ausreden zusätzlich die Vermutungen das kindesunterhalt zu wenig geleistet wird, und über das Einkommen Nachweise fordert.

Hat im Prinzip mit der Kreditgeschichte gar nichts zu tun. Das sind sind Apfel, das andere Birnen. Sie vermischt es nun.

Fakt 2: sie wurde über die berufliche Veränderung zum Januar 2019 informiert. Da ihrerseits nichts kam, habe ich beim Jugendamt angerufen und gefragt was wir machen müssen ( selber zum Jugendamt oder Anwalt) um den Unterhalt anpassen zu lassen. Daraufhin wurde mir gesagt der Vater kann nicht neu berechnen lassen, das muss über die Mutter gehen und wir sollen anhand des netto Einkommens nach Düsseldorfer Tabelle weiter zahlen.

Das wurde dann so auch gemacht.

Fakt 3: die nebentatigkeit liegt seit 04/19 vor und dient dazu einen Kredit für Finanzamtschulden aus der Selbständigkeit zu tilgen. 441 Einkommen aus NT, 439,70 Kreditkarte !

Mehr nicht.

Bisher hatte ich halt nur gelesen das Einkünfte aus NT die nach der Scheidung erst angefangen wurden nicht mit zum gesamtnetto berechnet werden dürfen, sofern der mindestunterhalt von 100% bereits geleistet wird.

Hier ist es so das der Unterhalt seit Scheidung IMMER mit 110% gezahlt wird.

Wenn das verwirrend ist, tut es mir leid. Uns geht es nicht anders

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Etwas wirr scheint mir die Schilderung der TE auch. Ich glaube aber zu verstehen, worum es im Kern geht.
Die Situation scheint folgende zu sein:
Der Lebensgefährte der TE bedient Kreditraten aus der geschiedenen Ehe, für die die Exfrau anteilig haftet, ihren Beitrag jedoch nicht erbringt. Das führt auf Seiten der TE zu finanziellen Engpässen, weshalb diese Rückständigen Raten aktuell eingeklagt werden. Das Geld ist also knapp und der Lebensgefährte hat deshalb noch einen Nebenjob angenommen, um über die Runden zu kommen. Den Beitrag der Exfrau zur Kredittilgung einfach vom Unterhalt für sein Kind abziehen darf er ja nicht - und er tut das auch nicht.
Die Exfrau allerdings windet sich weiter aus der Zahlungsverpflichtung, wirft immer neue Forderungen und Behauptungen in den Raum, die mit der Sache (den Kreditraten) an sich nichts zu tun haben, statt an einer Einigung mitzuwirken.
Hier entsteht bei der TE wohl Verunsicherung, weil nicht klar ist, worauf überhaupt reagiert werden muss und was auf sie und ihren Lebensgefährten zukommen kann. Um nicht völlig in den finanziellen Ruin zu laufen, versucht sie, irgendwie abzuklären, wie schlimm es denn werden könnte. Das erklärt zumindest, die eher unstrukturierte Fragestellung hier. Oder liege ich mit meiner Einschätzung falsch?

Ich persönlich würde einfach aufhören, auf die Spielchen der Ex einzugehen. Wenn sie den Unterhalt überprüfen lassen möchte, dann soll sie das tun. Wenn sie sonst irgendwelche Wünsche hat, kann sie die äußeren. Beachten muss man das alles nicht.
Eine Unterhaltsüberprüfung kann meiner Ansicht nach auch nicht einfach so in einem Nebensatz eines Schreibens gefordert werden, in dem es um eine völlig andere Angelegenheit geht.
Ich würde also einfach abwarten, das Verfahren bezüglich der Kreditraten zu Ende bringen und dann weiter sehen. Hier würde ich auch keinen weiteren Versuch mehr unternehmen, eine gütliche Einigung zu finden, sondern umgehend Klage einreichen. Die ganze Sache zieht sich sonst noch ewig hin und kommt zu keinem Ergebnis.

Sollte bezüglich des Unterhaltes tatsächlich eine konkrete Forderung gestellt werden, könnt ihr Euch diese Forderung anschauen, erstmal selbst gegenrechnen und abwägen, ob es finanziell (vor allem unter dem Aspekt der Gerichts- und Anwaltskosten) vernünftig ist, ein neues Verfahren zu riskieren, oder ob man der Forderung einfach nachgibt um Ruhe zu haben. Mit 16 ist das Kind ja auch nicht mehr ganz klein, das Ende der Zahlungen an die Mutter ist somit absehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

Die Fragestellerin ist anwaltlich vertreten (bzw. ihr Freund). Ich gehe mal davon aus, dass der eigene Anwalt gerechnet hat. Aber offensichtlich wird das nicht verstanden oder aber man will es nicht verstehen. Ja, Du hast was falsch verstanden. Nämlich dass die Kredite, die die Eltern gemeinsam aufgenommen haben, automatisch mit Kindesunterhalt zu verrechnen sind, das Kind also die Schulden der Eltern begleichen soll. Das sieht das System so nicht vor. Und einerseits nicht sauber berechnen (warum wird das Einkommen eigentlich nicht bereinigt?), aber andererseits Auskünfte verweigern wollen, irgendwo ist da vieles nicht nachvollziehbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

@ wirdwerden, wie kommst du darauf, dass das Kind die Schulden der Eltern bezahlen soll? Hier hatte ich explizit geschrieben, dass der Anteil der Exfrau an der Kredittilgung eben NICHT vom UNterhalt abgezogen werden kann:

Zitat (von Künstlerin):
Den Beitrag der Exfrau zur Kredittilgung einfach vom Unterhalt für sein Kind abziehen darf er ja nicht - und er tut das auch nicht.

Allerdings verstehe ich die so, dass derzeit garnicht konkret eine Neuberechnung des Unterhaltes gefordert wird sondern die Exfrau mit zu niedrigen Unterhaltszahlungen lediglich versucht zu begründen, warum SIE ihre Schulden nicht bezahlen möchte.

Auch anwaltlich vertreten ist der TE in der Unterhaltssache nicht. Sein Anwalt vertritt ihn lediglich in dem Verfahren zur rückständigen Kredittilgung. Wünscht er Beratung hinsichtlich des Unterhaltes, fallen dafür zusätzliche Kosten an, die er aktuell nicht tragen kann. Das erscheint mir auch logisch, da eine Unterhaltsberechnung durch den Anwalt auch für diesen Aufwand bedeutet.

Ich lese außerdem nirgends, dass der Unterhalt für den ursprünglichen Titel, der ja noch immer bedient wird, nicht korrekt berechnet wurde. Lediglich die TE versucht aktuell selbst zu rechnen und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass der Unterhalt eher sinken würden, sofern eine Neuberechnung durchgeführt wird, da sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen verringert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Künstlerin):
Etwas wirr scheint mir die Schilderung der TE auch. Ich glaube aber zu verstehen, worum es im Kern geht.
Die Situation scheint folgende zu sein:
Der Lebensgefährte der TE bedient Kreditraten aus der geschiedenen Ehe, für die die Exfrau anteilig haftet, ihren Beitrag jedoch nicht erbringt. Das führt auf Seiten der TE zu finanziellen Engpässen, weshalb diese Rückständigen Raten aktuell eingeklagt werden. Das Geld ist also knapp und der Lebensgefährte hat deshalb noch einen Nebenjob angenommen, um über die Runden zu kommen. Den Beitrag der Exfrau zur Kredittilgung einfach vom Unterhalt für sein Kind abziehen darf er ja nicht - und er tut das auch nicht.
Die Exfrau allerdings windet sich weiter aus der Zahlungsverpflichtung, wirft immer neue Forderungen und Behauptungen in den Raum, die mit der Sache (den Kreditraten) an sich nichts zu tun haben, statt an einer Einigung mitzuwirken.
Hier entsteht bei der TE wohl Verunsicherung, weil nicht klar ist, worauf überhaupt reagiert werden muss und was auf sie und ihren Lebensgefährten zukommen kann. Um nicht völlig in den finanziellen Ruin zu laufen, versucht sie, irgendwie abzuklären, wie schlimm es denn werden könnte. Das erklärt zumindest, die eher unstrukturierte Fragestellung hier. Oder liege ich mit meiner Einschätzung falsch?

Ich persönlich würde einfach aufhören, auf die Spielchen der Ex einzugehen. Wenn sie den Unterhalt überprüfen lassen möchte, dann soll sie das tun. Wenn sie sonst irgendwelche Wünsche hat, kann sie die äußeren. Beachten muss man das alles nicht.
Eine Unterhaltsüberprüfung kann meiner Ansicht nach auch nicht einfach so in einem Nebensatz eines Schreibens gefordert werden, in dem es um eine völlig andere Angelegenheit geht.
Ich würde also einfach abwarten, das Verfahren bezüglich der Kreditraten zu Ende bringen und dann weiter sehen. Hier würde ich auch keinen weiteren Versuch mehr unternehmen, eine gütliche Einigung zu finden, sondern umgehend Klage einreichen. Die ganze Sache zieht sich sonst noch ewig hin und kommt zu keinem Ergebnis.

Sollte bezüglich des Unterhaltes tatsächlich eine konkrete Forderung gestellt werden, könnt ihr Euch diese Forderung anschauen, erstmal selbst gegenrechnen und abwägen, ob es finanziell (vor allem unter dem Aspekt der Gerichts- und Anwaltskosten) vernünftig ist, ein neues Verfahren zu riskieren, oder ob man der Forderung einfach nachgibt um Ruhe zu haben. Mit 16 ist das Kind ja auch nicht mehr ganz klein, das Ende der Zahlungen an die Mutter ist somit absehbar.


Danke ! Genau darum geht es

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

Die Kindsmutter kann doch die Höhe der Unterhaltsansprüche nur neu berechnen, wenn sie Auskünfte erhält. Und die sind offensichtlich angefordert, die sind zu erteilen. ein Formerfordernis für das Auskunftsersuchen gibt es nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Natürlich kann sie die fordern und bekommt sie auch.

Ich sehe es aber nach wie vor so, das sie dies gesondert machen sollte und nicht beiläufig in einem anderen Verfahren

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Nunja, das kann man schon zweiseitig sehen - was schreibt der gegnerische Anwalt denn?
Nur blabla, oder fordert er tatsächlich konkret Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhaltes mit einer entsprechenden Frist? Evtl. kannst du den Teil des Schreibens, der den Unterhalt betrifft ja mal abtippen und hier einstellen? Dann lässt es sich etwas konkreter einschätzen, was man sinnvollerweise tun könnte...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Kann ich heute Abend gerne mal abtippen.

Generell steht in dem Schreiben, das sie nicht in der Lage ist sich an der Kredittilgung zu beteiligen und schon gar nicht in der Lage ist die entstandenen Rückstände zu begleichen.

Von Neuberechnung des Unterhaltes steht da auch nichts. Nur das „ihre Mandantin" vermutet das zu wenig Unterhalt gezahlt wird und in dem Zuge der Nachweis über die letzten 12 Monate an Einkommen zu erbringen ist. Frist war angegeben aber bereits abgelaufen als und das Schreiben durch unseren Anwalt zur Kenntnisnahme erreicht hat.

Ich gehe davon aus, das sie wie immer ihre Anwältin angejammert hat, wie schlecht es ihr geht und das ihr Ex Mann ( also mein jetziger LG) ja so ein A...loch ist und gemein.

Durch den gemeinsamen Sohn weiß sie ja von den Nebeneinkünften, jedoch nicht, das diese rein zur Tilgung eines Kredites dienen.

Sie wird prüfen wollen ob nicht noch mehr Geld beim Unterhalt zu holen ist, und sollte dort ebenfalls berechnet werden, dass mein LG jetzt schon mehr zahlt als er müsste, dann tritt wieder schweigen ein, denn sonst würde sie ja weniger Geld im Monat bekommen.


Das war 2017 auch schon so, als der große damals die Ausbildung angefangen hat. Mein LG wurde darüber nicht informiert und als er das dann durch Zufall herausgefunden hat, da hat Madam sich noch 6 Monate Zeit gelesen ihm den Ausbildungsvertrag in Kopie zukommen zu lassen. Somit hat er damals fast 9 Monate zu viel Unterhalt gezahlt.
Das Geld hat er aber auch nie zurück bekommen.

Sorry, wenn ich das so sage, aber seine Ex ist so eine falsche Schlange....

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