Neuberechnung Betreuungsunterhalt

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuberechnung Betreuungsunterhalt

Hallo zusammen!
Vorab ein paar kurze Hintergrundinfos:

Mein Freund hat mit seiner Ex-Freundin eine 6jährige Tochter
Er hat bereits drei Jahre Betreuungsunterhalt an sie gezahlt.
Aufgrund des neuen Unterhaltsrechts kam es letzte Woche erneut zu einem Gerichtstermin, wobei entschieden wurde, dass mein Freund weiterhin nach der 3/7 Regelung zahlen muss, bis die Kleine das 1. Schuljahr beendet hat.
Eine Teilzeittätigkeit wird der Mutter zugemutet und sie hat nun eine passende Stelle gefunden.

Die Anwaltskosten sind immens hoch und meine Frage ist, ob man für die Neuberechnung des Unterhaltes wieder einen Anwalt mit einbeziehen sollte oder gibt es die Möglichkeit direkt bei Gericht die Neuberechnung zu bewirken?

Ausserdem würde mich noch interessieren, ob die Gegenseite bei einer Heirat höhere Unterhaltsforderungen stellen kann, da das Nettoeinkommen meines Partners ja steigen würde?

Notfall oder generelle Fragen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

hmmhh,


wieso muss dein Freund denn noch weiter BUH zahlen ?
Nach dem neuen Recht ist doch nach 3 Jahren Schluss ......es sei, es wäre unbillig !!

Merkwürdig , dat würde mich jetzt mal interessieren ?
Waren die beiden verheiratet ?

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo und guten Abend!

In Anbetracht der Tatsache, dass das neue Unterhaltsrecht auf die Belange der Kinder ausgerichtet ist, wurden die Betreuungsbedingungen angeglichen.
Das Recht gilt für Kinder aus ehelichen und unehelichen Beziehungen gleichermaßen.
Das nennt man dann Gleichstellung und ist aus der Sicht der Kinder fair.
Es musste ein politischer (auch ideologischer) Vergleich geschlossen werden, der die Extremvorstellungen von DDR und ultrakonservativen Katholiken zu verbinden vermochte.
Insoweit traf man sich in der gesellschaftlichen Mitte.

Ich hätte gerne gewusst, aus welchem OLG-Bezirk dieses Urteil stammt, das dem aktuellen Gesetz durchaus Rechnung trägt.
Hab eich das richtig verstanden, dass das Gericht auf Recht entschieden hat, den BU auf genannten Zeitraum zu befristen?
Nix mehr danach?

Wozu sollte man ein Gericht bemühen, wenn sich die Parteien auch selber einigen könnten?
Der BU würde sich jetzt aus der Diffenrenz beider Einkommen berechnen, die anrechenbaren Beträge blieben weiterhin zu berücksichtigen.

Eure Heirat würde sich nicht negativ auf den BU auswirken.
Auf den KU könnte eine Höherstufung folgen.

Liebe Grüße!




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#3
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@kirscheM

Erkläre doch mal genauer: Wieso diese Betreuungsdauer und wieso diese Art der Unterhaltsregelung?



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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Die Frage brennt mir jetzt aber auch !

3Jahre wurde gezahlt ,dann 3 Jahre Pause und nun geht´s wieder los ?Wo gibts denn sowas ?Auf welchem Recht beruhend ,hat das Gericht so entschieden ?
Ist das Kind krank ,das es nicht Fremdbetreut werden darf ?
Wenn ich fragen darf ,zu wieviel BU wurde er verurteilt ?

Was steht in dem Urteil ??

Wenn du uns unsere Fragen genauer erläutern könntest ,würdest du uns total helfen :)

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#5
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

zu jimmi 34: Hallo Jimmi, die beiden waren nicht verheiratet und ich habe es selbst für ausgeschlossen gehalten, dass da nochmal was kommen könnte.

Das Dorstener Gericht (Kreis Recklinghausen) hat entschieden, dass der Betreuungsunterhalt weiter gezahlt werden muss. In den ersten drei Jahren waren es 950 € BU monatlich. Mittlerweile zahlt mein Freund "nur noch" 350 € BU. Der Ex wurde auferlegt sich um eine Teilzeitbeschäftigung zu bemühen, die ihr bis zum Abschluss des 1. Schuljahres des Kindes (ab jetzt 1 1/2 Jahre)zugemutet wird.
Danach wird ihr eine Vollzeitbeschäftigung zugemutet. Ihre Bemühungen muss sie offenlegen und eine Jobaufnahme unverzüglich mitteilen, damit wir den BU ggf. neu berechnen lassen können. Das Kind ist völlig gesund.

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Spätestens jetzt hab ich den Glauben an das deutsche Rechtssystem ganz verloren .
Männer wandert aus !
Schließt euch dem Leinad-Trupp an !

Das ist so eine Abzocke :kotz:

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#7
 Von 
Stephanie Lamprecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich suche für einen Artikel in der Hamburger Morgenpost eine (Hamburger) Mutter, die "dank" des neuen Unterhaltsrechts ihren bisherigen Anspruch auf Betreuungsunterhalt verloren hat und sich nun einen Job suchen muss. Was bedeutet diese neue Situation für Sie? Waren Sie lange aus dem Berufsleben heraus? Fällt Ihnen der Wiedereinstieg leicht oder schwer? Was heißt das für die Kinder, dass Mama nun wieder arbeiten geht?
Bitte melden unter
s.lamprecht@mopo.de
oder Tel. 040 - 80 90 57 309

-----------------
"Stephanie Lamprecht
Redaktion Hamburger Morgenpost
Griegstraße 75
22763 Hamburg
Tel. 040 809057 "

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Tja ,wär schön mal was von so einer Mutter zu lesen .
Aber leider geht hier im Forum der Trend dahin ,das die Mutter nach Jahren wieder NEUEN Anspruch hat und der KV wieder anfangen darf zu zahlen .

Das Gesetz lässt einfach viel zu viele Schlupflöcher und jeder kann es so auslegen wie es ihm gerade passt .
Die einen sagen ,das Gesetz ist dazu da die Mütter früher auf eigenen Beine zu stellen .Die anderen sagen die Änderung bewirkt ,das die Mütter länger BU bekommen und auch länger zu Hause bleiben können .

Genauso werden auch die Richter entscheiden ,hast du einen ,der auf Heim-und-Herd steht ,darf der KV bluten ,denn einen Grund zu finden ,warum arbeiten für die KM unmöglich ist ,ist leicht .Hast du einen der die Eigenständigkeit fördern will ,muss die KM arbeiten .

Ist das überhaupt Zulässig ?
Darf ein Richter ,bei so einer wichtigen Sache ,nach eigenem gutdünken entscheiden ?

Eine klare Leitlinie als Gesetz ,wäre für alle Betroffenen hilfreicher und würde eine riesen Klageflut verhindern .
Was denkt ihr ?Lieg ich mit meiner Einschätzung sehr daneben ? :)

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Leutz!

[qoute]...Wenn danach eine verlässliche Fremdbetreuung des Kindes (Kindergarten, Kita, Schule)
objektiv möglich ist und soweit Kindesbelange oder Vertrauenstatbestände nicht
entgegenstehen, nimmt die Mehrheit der Senate an, dass mit einem Alter des betreuten
Kindes von mehr als drei Jahren vielfach schon eine geringfügige Erwerbstätigkeit erwartet
werden kann, die mit dem Ende des ersten Grundschuljahres und sodann mit dem Ende des
ersten Jahres auf der weiterführenden Schule über eine halbschichtige bis hin zu einer
vollschichtigen Tätigkeit auszudehnen ist. Werden mehrere minderjährige Kinder betreut,
bestimmt sich die Erwerbsobliegenheit nach den Umständen des Einzelfalles...


Auszug aus den Leitlinienm des OLG Hamm,
Nr.17.1.1

Insoweit hat der Freund der TE wohl sogar "Glück", wenn es bei diesem Urteil bliebe!

@Stephanie Lamprecht:

Vorschlag zu Ihrem Artikel und als Denkanstoß, eine Miniserie zu verfassen:

Ich suche für einen Artikel in der Hamburger Morgenpost einen (Hamburger) Vater, der dank des neuen Unterhaltsrechts seine bisherige Verpflichtung Betreuungsunterhalt zu leisten nicht mehr nachzukommen hat und nun wieder leben darf. Was bedeutet diese neue Situation für Sie? Waren Sie lange aus dem gesellschaftlichen Leben heraus? Fällt Ihnen der Wiedereinstieg leicht oder schwer? Was heißt das für die Kinder, dass Papa wieder Umgang erfahren darf und sich den auch wieder leisten kann, weil die Mama nun wieder arbeiten geht??

Liebe Grüße!

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#11
 Von 
sh271
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey ARTiger,
finde deine Ironie immer ganz toll. Hatte mich auch mal hier ausgeheult wegen meinem LG zwecks EU an seine EX mit neuem freund im Gemeinsamen Haus mit gemeinsamen Kind des Neuen... und wir habens geschafft. schon seit Dez.07 bekommt Sie nix mehr, hat zwar erst tierisch theater gemacht, ist aber nicht dagegen vorgegangen. Nun gilt es nur noch die Sache mit dem Haus ordendlich zu lösen...Ich kann allen Ex-männern nur Mut machen...
LG sh271

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, sh271!

Ich weiss ja nicht einmal, ob es sich nicht um einen Fake handelt.
Wenn es sich aber doch - und das wäre nicht abwegig - um einen ernsthaften Aufruf handeln sollte, dann muss ich mit Bedauern anfügen, dass die Qualität dieser Tageszeitung keine höherwertigere ist, als jene, von der Tageszeitung, die überregional erscheint.

Herzlichen Dank, für deine Fürsprache und den Mut den du, auf diese Weise allen Ex-Männern machst.

Lieben Gruß!

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