Neuberechnung / Ehegattenunterhalt

23. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
mwba02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuberechnung / Ehegattenunterhalt

Hallo,
ich bin seit ca.3 Jahren geschieden und zahle für meine 11-jährige Tochter 249,- und für die Ex 350,-/Mon.(beides tituliert)! Die Ex wird voraussichtlich ab Okt. wieder vollzeit arbeiten (Kind ist dann 12J.)und dann auch erheblich mehr verdienen, als bisher.
Frage: Wer errechnet mir den neuen Unterhalt? Was ist mit dem Titel?

Hinzu kommt noch, daß ich mit meiner neuen Partnerin, mit der ich seit 2 Jahren zusammen lebe (nicht verheiratet), im November ein Kind erwarte. Das sind ja dann noch 2 weitere Unterhaltsberechtigte. Wirkt sicih das auf den Unterhalt für die Ex aus ?

Gruß !

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Bluebella
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, wir haben so einen ähnlichen Fall und du solltest dir einen Anwalt nehmen, der eine Änderung des Titels bei Gericht beantragt. Es kann vorkommen, dass noch nach Jahren mit so einem Titel (der ja immer bestehen bleibt - bis er geändert oder vom Gericht aufgehoben wird!) gepfändet werden kann. Ich finde aber toll, dass deine Exfrau wieder arbeitet und nicht alles bei dir hängen bleibt.Schließlich will man als Frau nicht immer von einem Exmann abhängig sein. ich wollte das damals nicht und habe freiwillig auf meinen Unterhalt verzichtet. Da bin ich lieber arbeiten gegangen als von ihm Geld anzunehmen. Nur für den Sohn Unterhalt, das finde ich OK. Fehler sind doch immer auf beiden Seiten gemacht worden, davon kann sich doch keiner freisprechen und hinterher sollen immer nur die Männer bluten? Das finde ich nicht richtig. Wir haben den Fall, dass der Sohn meines Mannes inzwischen 17 Jahre alt ist und die Ex jetzt immer noch oder erneut auf Betreuungsunterhalt plädiert, da der Sohn so schlecht in der Schule wäre. Sie muss sehr krank sein und hätte sich besser einen guten Therapeuten nehmen sollen, sie hat dem Kind auch den Vater genommen, in dem sie Besuche und Treffen immer blockiert hat. Auch Männer leiden sehr darunter, ich habe es gesehen. wir haben noch einen gemeinsamen Sohn - selbstverständlich wird der zum Unterhalt dazugerechnet. Lasse den Titel unbedingt ändern oder ggfs. aufheben.:)

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""Haltet die Kinder aus allem raus und geht vernünftig miteinander um!""

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