Neuberechnung Kindesunterhalt - Wie lange gilt eigentlich eine einem RA erteilte Vollmacht?

26. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)
Neuberechnung Kindesunterhalt - Wie lange gilt eigentlich eine einem RA erteilte Vollmacht?

Guten Morgen Zusammen,

gestern flatterte ein Schreiben des RA der Km ins Haus :( . Sie fordert mehr Kindesunterhalt.

Wir haben dazu ein paar Fragen und ich freue mich auf eure Meinungen und Einschätzungen:

Wie lange gilt eigentlich eine einem RA erteilte Vollmacht? Die Km hat den RA bisher alles (Scheidung, Klage auf mehr Ku und Eu) abwickeln lassen, die Verfahren sind aber sämtlich abgeschlossen. Kann der RA meinen LG jetzt einfach mal so *im Namen seiner Mandantin* anschreiben und mehr KU fordern? Ist mein LG verpflichtet, dem RA zu antworten oder kann er auch der Ex direkt zurück schreiben?

Als Grund für die Forderung wird die neue DT ab 01.01.08 genannt. Ist das ein ausreichender Grund? Kann nicht nur dann mehr KU gefordert werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse erheblich (da gab es doch auch einen Prozentsatz, den ich immer wieder vergesse...) geändert haben?

Wenn ein höherer KU fällig sein sollte, kann mein LG dann auf einen neuen Titel bestehen, der den alten außer Kraft setzt? Er möchte dann nämlich gleich die Befristung bis zu einem Ausbildungsbeginn bzw. bis zur Vollendung des 18. Lj der Kids mit aufnehmen.

Der bisherige Titel besteht aus einer gerichtlichen Festlegung im Rahmen der o. erwähnten Unterhaltsklage. Muss es dann wieder ein Titel vom Gericht sein oder kann er das auch über das JA neu regeln und festlegen lassen.

Der RA geht von einer Höherstufung um eine Gruppe aus, da mein LG nur den Kindern Unterhalt zahlt. Der Eu wurde aber im Rahmen der Klage mit einer einmaligen Zahlung verglichen, um weitere Gerichtsverfahren für die Zukunft auszuschließen. Zum Zeitpunkt der Klage hätte kein Eu-Anspruch bestanden. Ist unter diesen Voraussetzungen eine Höhergruppierung in Ordnung? Es wurde/wird ja Eu gezahlt, aber halt mit einer einmaligen Zahlung und nicht monatlich.

Lieben Gruß

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19 Antworten
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#1
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Moin mikkian,

ich hab grad Frühstückspause, sitze in der Firma und lese Deinen Beitrag.

Scheibenkleister aber auch!

Also die vergessenen % sind 10. So hoch müsste der finanzielle Unterschied sein.

Die genauen Zahlen hab ich jetzt nicht hier, aber das mit der Höherstufung ist so eine Sache...

Ihr müsst schauen, ob der Bedarfskontrollbetrag in der dann gültigen Gruppe angekratzt wird. Dazu bitte die Tabellenbeträge (keinesfalls Zahlbeträge) vom bereinigten Netto abziehen und eben vergleichen. Wenn dieser Betrag dann über dem BKB liegen sollte, wird eigentlich hochgestuft, sonst eben nicht.

In welcher Form eine Änderung des bestehenden Titels allerdings gerechtfertigt und rechtlich begründet ist, vermag ich nicht zu sagen, frag doch mal beim JA nach.

Ich drücke Euch die Daumen!

Sonnige Grüße
Flocke68

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Flocke,

danke für deine Zeilen, vor allem das *daumendrück* :) .

Wenn den Kids mehr Unterhalt zusteht, dann sollen sie ihn natürlich bekommen.

Es geht - mal wieder - mehr um die Art und Weise. Sie spricht meinen LG nicht deswegen an, die lässt gleich wieder den RA schreiben. Als ob er sich jemals vor dem Ku gedrückt hätte. Im Gegenteil, die Kinder bekommen ja bei uns noch reichlich zusätzlich. Und dann wird einfach behauptet, es wäre Einkommen nach Stufe ... vorhanden. Keine Berechnung, keine Angabe, wie es zu dieser Annahme kommt.

Tatsächlich liegt es auch zwei Stufen darunter.

Aber egal, ich wollt mich ja nicht (mehr) ärgern...

Noch eine Nachfrage: Der BKB sind die 900 € Selbstbehalt bei minderjährigen Kids??

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Mikkian,

quote:
Tatsächlich liegt es auch zwei Stufen darunter.


Na, das ist doch schon mal ein Grund, einer Neuberechnung nicht ablehnend gegenüberzustehen....und einer Befristung.

quote:
Der BKB sind die 900 € Selbstbehalt bei minderjährigen Kids??


Das ist der SB. Der BKB steht in der DDT ganz rechts und beträgt z.B. in Stufe 2 schon mal 1000€.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Was die EU-Anrechnung angeht:
Wann wurde denn das geregelt und welchen Zeitraum sollte die Einmalzahlung abdecken?



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" Grüßle - Schwesterchen"

-- Editiert von Loddar am 26.06.2008 10:08:18

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Schwesterchen,

nach dem bisherigen Netto müsste weniger und bei Höherstufung gerade mal 7 € mehr gezahlt werden :devil: . Aber erst mal schauen, ob das so haltbar ist.

Danke für den Hinweis mit dem BKB. Ich hatte noch den morgendlichen Tunnelblick :( .

Mit der Einmalzahlung wurden sämtliche Unterhaltsansprüche für die Zukunft verglichen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Mikkian,

wenn ihr noch an der Rückzahlung der Einmalzahlung knabbern würdet, könnte ich mir schon vorstellen, dass eine Höherstufung nicht erfolgen würde.
Aber ganz ehrlich: Ihc habe keinen blassen Schimmer... von Titeln sowieso nicht.
So gern ich dir helfen würde...:)




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" Grüßle - Schwesterchen"

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ schwesterchen: auch :) .

Grüße

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#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Befristung wird wohl eher nichts...

wenn im ersten Urteil keine drinn ist/war, dann geht das bei Abänderung auch nicht...leider...

es werden immer nur die geänderten Verhältnisse berücksichtigt...

für den Rest hat das alte Urteil Bestand...

winkserchen

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Moin, moin Zusammen,

zunächst wurde ein Unterhaltstitel beim JA unterzeichnet, der dann gerichtlich auschließlich im Bezug auf die Unterhaltshöhe geändert wurde. Ist eine Änderung/Ergänzung damit nur vor Gericht möglich oder vielleicht doch beim JA, weil der Ursprungstitel ja von denen gefertigt wurde?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

m. W. kann zwar das Gericht einen JA-Urkunde abändern aber das JA nicht ein Gerichtsurteil...


möglich wäre allerdings ein Vollstreckungsverzicht aus dem Urteil und eine neue JA-Urkunde...dann auch mit Befristung :)

-- Editiert von träne am 27.06.2008 11:40:28

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#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Hallo mikkian

1. wird der RA wohl die nächste Vollmacht haben, er schreibt bestimmt nicht *einfach so*
Wenn der RA beauftragt wurde, dann sind alles Schreiben an ihn zu richten.

2. wenn er nur für 1 Kind zahlt und keinen EU, dann wird er automatisch 2 Stufen höher angesetzt, da die DDT für 3 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist (wären es 5 Kinder gings 2 Stufen runter)

Nimmt das bereinigte Netto, guckt in die DDT und geht je nach Zahl der Unterhaltsberechtigten höher und runter.
Der SB von 900 und der BKB müssen gewahrt bleiben.

Wenn der KU nach der neuen Tabelle steigt und der KV aufgefordert wurde entsprechend zu zahlen sollte er dies auch tun.

Grüße
Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ergänzend die Auskünfte unseres RA:

Gerichtliche Titel können nur durch ein Gerichtsurteil aufgehoben werden (wurde ja auch schon von Träne gesagt). Angeblich wäre auch JA-Titel mit Befristung durch das Gerichtsurteil komplett und nicht nur bezüglich der Unterhaltshöhe aufgehoben worden.

Es bringt nichts, gegen die geforderte Höherstufung anzugehen. Die Abfindung des Ehegattenunterhalts wird - wie bei Lohnabfindungen - fiktiv auf mehrere Jahre verteilt angerechnet. Dann ist Schluss und es sind halt nur noch zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Kleine Hexe,
die DDT ist doch nur eine Richtlinie und KEIN Gesetz.
Ich habe noch immer nicht verstanden, wie das abläuft, dass automatische höher stufen?
Kannst du mir das erklären?
Denn ich kenne keinen einzigen Menschen bei dem das so automatisch irgendwie statt gefunden hat.


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#13
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Zusammen,

die weitere Entwicklung:

Mein LG hat ihr (mit Kopie an den Anwalt) geschrieben, dass der Unterhalt aufgrund unveränderter Einkommensverhältnisse unverändert ist. Er hat ihr zudem angeboten, die Berechnung beim JA oder einer anderen neutralen Stelle überprüfen zu lassen. Er hat sie gebeten, endlich einmal gemeinsam in Sinne der Kinder und zur Vermeidung zusätzlicher Kosten zu agieren.

Ihre Reaktion: Du bekommst ein Schreiben vom meinem Rechtsanwalt.

Warum sind Menschen so :???: . Ich könnt echt :kotz:

Naja, wir rechnen jetzt damit, dass eh alles wieder vor Gericht geht :(

Grüße


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

mikkian hallo,
warum Menschen so sind fragt ihr euch?

Ich glaube es hängt ganz massiv damit zusammen, dass die Mutter etwas hat, was der Vater auch gerne hätte.

Es ist die Macht über die Kinder, Erlebnsisse an denen man sich hochpuschen kann.
Ich würde ja gerne den Thread mit der Psychologie empfehlen, aber der ist noch im Aufbau;)

Es gibt einen Starken und einen Schwachen.
Wir kennen das aus endlosen Szenarien.
Und, obwohl mein Mann heute kaum noch persönlichen Kontakt hat, übt sie noch Macht aus.
Verrückt oder?

Es liegt an den Schwächen eines Menschen. An bestimmten Momenten und Schuldgefühlen, diese aussprechen oder überdenken, Schwächen zeigen, offen reden..........usw. das tut auch weh. Und das muss man aushalten können.

Das ist das Problem.
Wenn ich z. B. ausspreche, dass mein Ex ein Alki ist, dann belastet mich das für diesen einen Moment.
Lasse ich mich tiefer auf ein Gespräch ein oder denke länger als mir gut tut drüber nach, steht mir der Brechreiz im Gesicht geschrieben.
Also, vermeide ich es soweit es geht.
Ich kann` s mir leisten;)

Kopf hoch, denn die Hoffnung stirbt zuletzt.
Das Leben ist eines der Schwersten, aber es gibt immer mal wieder etwas gutes, etwas ganz besonderes, festhalten und auftanken:)



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#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Erst einmal danke für deine aufmunternden Worte, Anny.

Dass sie so ist, wie sie ist, ist klar und auch nicht zu ändern. Es ist auch kein Konkurrenzkampf um die Kinder. Letzt hat sie sich ja sogar zu der Aussage verstiegen, dass es ihr zu viel ist, die Kinder mal drei Wochenenden hintereinander zu haben, wenn mein LG geschäftlich unterwegs sein muss. So viel zu der ihre Kinder über alles liebenden Mutter...

Und die Kinder - zumindest die Große - sind mittlerweile alt genug, die Defizite beider Seiten zu identifizieren. Mutters Macht ist zunehmend begrenzt.

Ich frage mich mehr, wieso es Menschen gibt, die sich über Jahre daran aufg...en können, dem ehemaligen Partner immer und immer wieder eine reinzuwürgen. Offenbar muss das ja eine gewisse Befriedigung geben, sonst würde man ja nicht so agieren - wider jegliche Vernunft - wider jeglicher Interessen der Kinder.

Mein LG tut wirklich alles für die Kinder. Die müssen ihm schon ziemlich auf der Nase rumtanzen, bis er die Reißleine zieht. Und sie registriert davon überhaupt nichts. Im Gegenteil, sie unterstellt ja indirekt durch ihr Vorgehen mit RA, dass er seine Kinder um Unterhalt *betrügt*.

Ich verstehe einfach nciht, wie man so sein kann. Wie man sich über Jahre durch Groll und Frust leiten lassen kann, jegliche Friedens- und Beratungsangebote ausschlägt.

Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen, was auf dieser Welt passiert...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Abend, mikkian!

quote:
Ich frage mich mehr, wieso es Menschen gibt, die sich über Jahre daran aufg...en können, dem ehemaligen Partner immer und immer wieder eine reinzuwürgen.


Macht und Befriedigung sind es oberflächlich betrachtet schon, aber einher geht damit das eigene Unvermögen, sich seiner selbst zu stellen.

Stelle dir bitte vor wie es wäre, wenn sie die gleiche Energie für sich aufbzubringen im Stande wäre, ...dann wärst du nämlich nicht die Zweitfrau und die Zwei hätten keinen Grund gehabt sich zu trennen. ;)

Ham´ se aber und sie wird sich erst finden können, wenn ihre Waffen nicht mehr wirken.
Dass diese langsam stumpf werden liegt halt am häufigen Gebrauch! :grins:

Was die Anwalttreiberei betrifft ist es eine Eigenschaft, die mir irgendwie sooo vertraut ist: Wer nichts macht, macht noch immer nichts falsch. Lass andere für dich arbeiten und dann kannst du viel leichter mit dem Finger auf sie zeigen, wenn das Ergebnis nicht der Erwartung entspricht.
Der/Diejenige hat versagt und nicht *unsere* Exen.

Auf dem Rücken der Kids das auszutragen ist halt nur ein weiteres Indiz ihrer sozialen Inkompetenz - das merken diese Menschen nicht.:(

Ich frage micht immer mehr wie Blind das persönliche Umfeld wohl sein muss, über Jahre solche Konflikte, Beifall klatschend zu begleiten. Ich meine: Wenn ich mir vorstelle, dass meine Partnerin über Jahre mit dem Ex so zankt, muss ich doch zwangsläufig damit rechnen, das es mir nicht besser ergehen kann!?

Ich mache aus solchen Dingern seit jüngster Zeit tolle, kleine Events (allerdings und im Moment nicht hier!) und jeder weitere und unhaltbare Vorwurf der Gegenseite, jede Wortlosigkeit zu angeschriebenen Themen wird in meiner Welt herumgetragen und mit entsprechend fein dosiertem Zynismus zu einem humorischen Tagesthema ausgeweitet.
Ich brauche nicht um Anerkennung kämpfen und ihr auch nicht, denn mit Exen´s Verhalten ernten wir die nötige Anerkennung, die uns zwar kopfschütteln, aber nach einem Moment doch eher schmunzeln lässt/lassen sollte!?

Hey, die Große wird immer reifer und durchschaut langsam das Spiel ihrer Mutter und ob das dem Verhältnis der Beiden dauerhaft zuträglich sein wird, könnt ihr doch besser bewerten.

Lieben Gruß und :cool: down!








-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Menno Mikkian,

Kopf hoch, da müsst ihr durch.:(

Stell dir vor, es gäbe dieses Forum nicht...
Hier erhältst du Verständnis, Zuspruch und lernst virtuell Menschen kennen, die im selben Boot sitzen. Die dieselben Probleme haben. Die dich verstehen. Die nachfühlen können...
Schon ein kleiner Trost, gelle.

Grüßle - Schwesterchen




-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

aus eigener Erfahrung Mikki :)

hör auf darüber nachzudenken oder gar Logik dahinter entdecken zu wollen...

sitz es einfach aus...

es ist wohl lediglich das Unvermögen der Ex mit dem eigenen Scheitern umzugehen...

weil nicht sein kann was nicht sein darf...

weil es nicht angehen kann, das man sich trennt und der andere einfach glücklich und zufrieden ist, während man selber nicht zurecht kommt...

wir werden es nie erfahren...

unsere Exe lebt seit Jahren mit einem überaus vermögenden Mann zusammen und hat uns trotzdem wegen 3,66 verklagt...*schulterzuck*

heute nehme ich es als Kompliment :)

sie ist neidisch...und zwar auf uns...

und unser vermögensloses Glück...

ich drück dich mal...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Ihr Lieben,

vielen Dank für aufmunternde Worte, Ratschläge und Knuddler. Die Unterstützung und das Verständnis tun ungemein gut!!

Träne, ich versuch ja immer, nicht drüber nachzudenken und es einfach hinzunehmen - aber immer klappt es auch nach so vielen Jahren nicht...

Ihr Umfeld, Tiger, ich weiß nicht, ob man denen wirklich Blindheit unterstellen kann. Sie hat ihre Sicht der Dinge, die sie auch in ihr Umfeld trägt. Und die lautet nunmal, dass er sich ein feines Leben macht, sich nicht um die Kids kümmert und ihnen auch noch Unterhalt vorenthält. Sie legt sich das so zurecht, sie glaubt es auch und verkauft es vermutlich auch entsprechend glaubhaft nach außen - die *arme-von-heut-auf-morgen-wegen-einer-anderen-aus-glücklichster-Beziehung-verlassene-Frau*. Und ihr Neuer zieht zumindest nicht mit ihr zusammen - ein Schelm, der Böses dabei denkt :devil: ...

Viele Grüße an euch!!

0x Hilfreiche Antwort

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