Neuberechnung Kindesunterhalt - Steuerklasse 1?

19. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nadine007
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Neuberechnung Kindesunterhalt - Steuerklasse 1?

Hallo zusammen,

Ich habe da mal ein paar Fragen zwecks der Berechnung des Kindesunterhaltes.
Ich habe gelesen, dass wenn man neu heiratet das der Kindesunterhalte für das Kind aus erster ehe trotzdem nach Steuerklasse 1 berechnet wird, ist das richtig?

Zu unserem Fall.

Mein Mann hat eine Tochter aus erster ehe, sie ist 14.
Seiner Ex Frau ist er nicht unterhaltspflichtig, da sie eine Abfindung erhalten hat.

Wir haben geheiratet und Zwillinge bekommen.

Nun kommen ja praktisch 3 Personen mehr zu der unterhaltsberechnung hinzu.

Mein Mann zahlt den Kredit des alten Hauses auch noch weiter ab.

Kann mir da jemand weiter helfen???

Danke :-))

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17 Antworten
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#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Nadine,

der Unterhalt wird nach dem tatsächlichem Netto-Einkommen berechnet. Als Verheirateter kann Dein Mann nicht mehr in St. KL I sein.
Es bietet sich dann die St. Kl. IV an.

Geht Dein Mann auch nur einmal in die St. Kl III, und der Kindesunterhalt wird danach berechnet, wird zukünftiger Kindesunterhalt immer nach Steuer-Klasse 3 berechnet, sogar wenn er in eine schlechtere wechseln sollte!


Grüße,
capitano




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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Eigentumsbildung bzw. Schuldenregulierung hat mit Kindesunterhalt in der Regel nichts zu tun. Ob der Unterhalt für das Kind neu zu berechnen ist, kommt drauf an. Auch da könnten sich die Eltern ja geeinigt haben, war ja wohl eine einvernehmliche Scheidung. Weiterhin ist das Gehalt zu bereinigen. Du findest bei der Unterhaltsberechnung für die Kinder zunächst keine Berücksichtigung, da Unterhaltsansprüche der Kinder vorrangig zu befriedigen sind. Und wenn ein Titel da ist, müsste dieser abgeändert werden, ehe eine Änderung der Unterhatlszahlung erfolgen kann. Wie wärs, das alles mal von einem Fachmann durchrechnen zu lassen?

wirdwerden



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#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Nadine und wirdwerden,

Moment..... zunächst wäre zu klären:

wer wohnt jetzt in dem alten Haus?
Zahlt der Vater die Raten allein ab?
Ist da eventuell bei einer erfolgten Berechnung schon etwas berücksichtigt worden?


Gruß,
capitano


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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
allein schon durch die Tatsache, dass dein Mann jetzt für 3 Kinder unterhaltspflichtig ist, sollte für eine Neuberechnung sprechen. Da du hier keine konkreten Zahlen nennst, wird dir auch keine konkretere Auskunft gegeben werden.
Wenn dein Mann in die Steurklasse 3 rückt wird tatsächlich der Unterhalt nach dem daraus resultierenden Einkommen berechnet. Die Variante mit Steuerklasse 4 führt zwar monatlich zu gleichen Abgaben wie mit 1, bei der Einkommensteuererklärung wird es aber zu einer Steuerrückzahlung kommen, welche auch wieder Unterhaltsrelevant sein kann.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Was Andreas schreibt ist richtig.
Auch eine Steuerrückzahlung kann unterhaltsrelevant sein.
Trotzdem empfehle ich, insbesondere mit Blick auf die Zukunft, nicht in die St Kl. 3 zu wechseln.
Sollte es für den Vater irgendwann in der Zukunft günstiger sein, eine andere Klasse zu wählen (z.B. bei etwa gleichem oder höherem Einkommen der Ehefrau), muss er trotzdem Kindesunterhalt gemessen an einem Netto-Einkommen nach Kl 3. bezahlen.

Grüße,
capitano


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#6
 Von 
Nadine007
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen dank schonmal.

Mein mann verdient im jahr durchschnittlich 3500€ inkl sonderzahlungen, schichtzulagen etc.

Das haus wurde verkauft, das komplette vermögen hat die kindesmutter davon bekommen und wir zahlen den kredit mit weiter auf unser haus, da sie sonst haette vorfaelligkeit bezahlen muessen.
Die kindesmutter wurde mit dem geld abgefunden und bekommt keinen unterhalt.

Der unterhalt wurde bis 11 jahre auf 250€ festgesetzt, durch welche rechnung dies zu stande kam weiss ich leider nicht dies steht nirgendswo.

Nun haben wir zwillinge bekommen und ich bin auch zuhause.

Wie wird da der unterhalt berechnet fuers kind aus erster ehe?

N

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#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Nadine,

was meinst du damit:
"wurde bis 11 Jahre auf 250 EUR festgesetzt".

Ich denke, die Tochter ist 14 (?)

Gruß,
capitano

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#8
 Von 
Nadine007
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja ist sie auch, aber es wurde nicht neu festgelegt, wir zahlen jetzt 320€, weil wir die erhoehung dazu gerechnet haben...aber es wurde nicht schriftlich festgelegt...
Weiss nur jetzt nicht wie damals 250€ berechnet wurden...

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#9
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Nadine,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass das o.g. Gehalt Netto-Einnahmen sind.

Wenn der Vater jetzt 320 Euro Kindesunterhalt für die 14jährige bezahlt, belasst es dabei, solange nicht mehr gefordert wird.
Mindestunterhalt in der Altersstufe 12-17 ist 426 Euro.
Gehen wir von der 6. Einkommensstufe aus (3101 - 3500 Euro), dann ergäbe sich ein Unterhaltsbetrag von 546,--.
Auf Grund von 4 Unterhaltsberechtigten kann auf die 4. Einkommenssstufe verringert werden: das wären 490 Euro, die der Tochter zustünden.

Beste Grüße,
capitano



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#10
 Von 
Nadine007
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Es sind ca 3500€ netto, ja.
Der anwalt hatte damals ca 1000€ altschulden abgezogen die wärend der ehe entstanden sind.
Desweiteren habe ich gelesen, dass man die wege fahrt zur arbeit wenn man auf ein auto angewiesen ist auch abziehen kann. Mein mann fährt ca 35km pro strecke.
Desweiteren kommen ja die berufsbedingten aufwendungen dazu. Ebenso darf unter umstaenden
Berücksicht werden wenn eigenheim vorhanden ist und die kosten gedeckt sind, das ist auch der fall.

Waeren dann nach meiner rechnung:

3500€
- 1000€ altschulden
- ca 200€ km zur arbeit
- 75€ berufliche aufwendungen
Was darf man noch abziehen?

Dann sind 3 unterhaltspflichte kinder vorhanden und mir gegenueber ist er ja auch unterhaltspflichtig..

Hmmm....

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#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
selbst wenn die Altschulden voll anrechenbar sind, verbleibt ein bereinigtes Netto von €2225. Damit würde er in die Stufe 3 der DDT fallen. Durch mehr als 2 Unterhaltsberechtigte wird er eine Stufe niedriger kommen, somit wären für ein 14-jähriges Kind €448 abzüglich des halben Kindergeldes fällig, also €356. Da empfehle ich in eurer Situation die Füße still zu halten und zu hofen, dass die KM nicht drüber fällt, dass dein Mann mehr zahlen müsste.
Gruß
Andreas

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#12
 Von 
Nadine007
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber durch abzug der berufsbedingten aufwendungen waeren wir ja bei 2150€, selbstbehalt 950€
Ergibt 1200€, dies wuerde ja dann anteilig auf die Drei kinder verteilt werden,
aber mir als mutter steht doch auch noch etwas zu oder nicht? Für mich würde ja dann so gut wie nichts mehr übrig bleiben...

Uns gehts ja nicht unbedingt ums geld aber es ist schon aergerlich wenn das geld nicht vorzugsweise fuers kind genutzt wird und am ende dann wieder uns nach geld gebeten wird...

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#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der derzeit gezahlte Unterhalt ist noch nicht einmal der Mindestunterhalt, du willst doch bei diesen nicht gerade ärmlichen Einkommensverhältnissen nicht einen Mangelfall konstruieren. Also Füße stillhalten, ansonsten wirds teuer! Ob die Schulden, die durch eine Auszahlung der Ex zustande kommen überhaupt in Abzug gebracht werden können, lasse ich mal dahin gestellt, wenn nicht wirds noch teurer!
Übrigens 3500-1000-200-75=2225
Gruß
Andreas

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-- Editiert amako am 24.08.2012 18:29

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#14
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Nachtrag

quote:
Für mich würde ja dann so gut wie nichts mehr übrig bleiben...

Was hast du vor der Geburt der Kinder gemacht? Gibts kein Elterngeld?
Gruß
Andreas

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#15
 Von 
Nadine007
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Doch klar war ich vor der geburt arbeiten, aber elterngeld gab es nur 12 monate, das bekommen wir ja daher nun nicht mehr...

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie gesagt, ich würde still halten und gut, es könnte auch schlimmer kommen. €320 sind unter dem Mindestunterhalt, solange sich niemand rührt, könnt ihr zufrieden sein, einen Mangelfall draus zu machen halte ich für unangebracht und wahrscheinlich aussichtslos.
Gruß
Andreas

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Außerdem ist die Ehefrau erst nach den Kindern dran (Rangfolge!).

wirdwerden

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