Neuberechnung Unterhalt

5. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sylvi
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Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)
Neuberechnung Unterhalt

Hallo!
Ich wollte mich wieder melden und schreiben ob das mit der Neuberechnung wegen niedrigerem Einkommen geklappt hat. Der Unterhalt wurde neu berechnet und es kommt etwas weniger raus. Wir, mein Partner und ich, haben jedoch eine Frage. Im Jahr 2002 gab es die 1. Berechnung, danach schickte die Kindesmutter meinen Partner zum JA, da musste er was unterschreiben, daraufhin bekam er eine Urkunde. 2004 wurde der Unterhalt nochmal neu berechnet, da kam der Höchstbetrag von 222€ raus. er bekam die Neufestsetzung von ihr ausgehändigt, von JA und unterschreiben sagte sie nichts, also ging er auch nicht hin. Jetzt ab April 2005 gibt es eine erneute Festsetzung (150€ mtl.), da er aufgrund Einsparmaßnahmen weniger verdient. Diese Neufestsetzung gab sie zwar ihm, aber ohne ihre Unterschrift. Sie meinte er müsste damit eigentlich zum JA gehen, sie wöllte es aber nicht und das JA hätte auch gesagt er müsste nichts unterschreiben kommen. Auf dem Schreiben steht jedoch drauf das er sich binnen 3 Wochen da melden soll. Und wegen der neufestsetzung die es vorher gab, deshalb müsste er auch nicht mehr hin zur Unterschrift, es wäre ja mit dieser neuen Festsetzung abgelöst. Wir haben uns dieses mal das ganze richtig durchgelesen. Mein Partner will aber die Festsetzung. Wie ist es rechtlich? Wenn eine Neufestsetzung ab April gilt, wie lange ist diese gültig. Wir haben mal gehört das die Mutter aller 2 Jahren berechnen lassen darf und heute erzählt sie uns was von Oktober diesen Jahres. Wer kann was dazu sagen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
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Schlichter
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#2
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke! Aber ist das rechtens das die Mutter die Neuberechnung nicht anerkennt? Sie muss diese ja eigentlich unterschreiben, damit der Vater zum JA gehen kann und dort den Titel für die Mutter erstellen lassen kann. Er will es ja, sie nur nicht. Sie will nochmal im Oktober neu berechnen lassen, vielleicht gefällt ihr dann der Betrag. So kommt es uns vor.

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#4
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke loddar, es war aber leider keine Antwort auf meine Frage.

Ist es rechtens das die Mutter die Neuberechnung nicht anerkennt? Die Einkünfte haben sich nachweislich gesenkt, das beweist auch die Neuberechnung des JA, welche sie veranlasst hat. Wer kann mir darauf antworten? Wir wollen nicht aller halben Jahre die Unterlagen geben bis endlich eine Berechnung herauskommt die ihr gefällt.

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie nun? Die Mutter darf nur aller 2 Jahre berechnen lassen ? Und andererseits darf sie so oft wie sie will, weil 150€ zu wenig sind bzw. nicht der Mindestsatz ist ? Mit Kindergeld sind das über 300€, viele Leute müssen damit klar kommen (ALGII)!

Wir denken das das Geld okay ist, vor allen weil wir wissen das es die Mutter auch für sich persönlich mit verwendet (Drogen). Der Freund macht es leider auch. Und das interessiert nicht das Jugendamt! Solange das Kind Kleidung und Nahrung hat, so lange schauen die weg.

Eine Kontrolle war schonmal dort, weil die Nachbarn sowas schon mal gemeldet hatten. Nichts passierte !

Manchmal frage mich warum die Unterhaltspflichtigen gar keine Rechte haben! Zahlen soll die, aber was mit dem Geld wirklich passiert, EGAL !

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Du schreibst doch selbst, dass das Kind Klamotten, Nahrungsmittel und ein Dach über dem Kopf hat. Warum denken eigentlich so viele, dass sich Mütter an 150 EU (!!!!) KU noch bereichern können????

Ansonsten gilt: Alle 2 Jahre und zwischendurch, wenn die Mutter begründete Zweifel an der Höhe seines Einkommens hat.
Gültig ist die Berechnung bis zur nächsten Neuberechnung, bzw. ( wenn es ein dynamischer Titel wäre ): Bis zur nächsten Erhöhung der DDT oder Wechsel in die nächste Altersklasse oder bis sich sein Einkommen erhöht.
Den Rest verstehe ich nicht: Ihr habt vom Jugendamt einen Bescheid bekommen. Wieso sollte die Mutter den unterschreiben?

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#10
 Von 
guest123-146
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Das habe ich auch nicht verstanden, außer:

In 2002 wurde ein Titel unterschrieben und der ist bis heute offensichtlich nicht offiziell abgeändert und gilt m.E. damit uneingeschränkt fort.

Welche Höhe steht denn da drin?

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

150 EU sacht se.

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#12
 Von 
guest123-146
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

In dem aus 2002? Davon hat se gar nix geschrieben. 150,00 sind doch die jetzt, oder steh ich auf der Leitung?

Ich mein, der alte Titel aus 2002 gilt noch.

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#13
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe nichts davon gesagt das die Mutter sich damit bereichert! Keinesfalls! Sie nutzt es leider nicht nur ausschließlich für das Kind.
Stimmt, zur Zeit besteht nur 1 gültiger Titel, dieser wurde noch nicht ersetzt, weil: die Berechnung darf nur die Mutter veranlassen, diese reicht die Unterlagen beim JA ein und erhält diese auch persönlich zurück. Die Neufestsetzung hat 2 Seiten, einmal von der Bearbeiterin unterschrieben und einmal muss die Mutter unterschreiben (wahrscheinlich Anerkenntnis). Das Schreiben hat der Vater erhalten, müsste damit eigentlich zum JA wegen Änderung des Titels gehen. Geht aber nicht, Mutter hat die Anerkenntnis nicht geleistet. Nach der 1. Berechnung folgten noch 2 Berechnung (2004 = 222€ und 2005 = 150€ - da Netto enorm weniger, Hochrechnung erfolgte auf das gesamte Jahr mit allen Sonderzahlungen).

Eigentlich müsste er nach dem bestehenden Titel (130€) zahlen, aber er zahlt immer das was das JA berechnet.

Werden die VWL des Arbeitgebers bei der Berechnung mit einbezogen?

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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Weiß jemand ob die VWL des Arbeitgebers bei der Nettoberechnung mit einbezogen werden?

Die Mutter hat die Neufestsetzung ausgehändigt, jetzt will sie die zurück. Will aber trotzdem den neuen Unterhalt gezahlt haben so wie er drauf steht. Mein Partner muss damit aber innerhalb 3 Wochen beim Jugendamt zur Unterschrift erscheinen ... was ist nun richtig

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#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Der VWL Anteil des Arbeitgebers wird eingerechnet.

Warum ruft ihr nicht beim JA an und fragt, ob er zum Unterschreiben kommen muss??

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#17
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Haben es schon probiert, geht keiner ran. Halt morgen nochmal, uns brennt es ja auch unter den Fingernägeln ...

Was erhält der Vater eigentlich für eine Grundlage zur Zahlung, er zahlt doch nicht einfach auf Zuruf, oder?

Sie hatte ihm erst die neue Summe auf der Festsetzung nur gezeigt und wollte die Neufestsetzung gar nicht aushändigen. Dann hat sie es doch getan und nu halt wieder zurück verlangt. Angeblich wegen HartzIV. Verrückt!

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#18
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Naja, so verrückt ist das nicht. Evtl. braucht sie die Unterlagen für den Antrag von ALG II.

Grundlage zur Zahlung? Meinst du damit die Berrechungsgrundlage, bzw. die Durchführung der Berechnung?

Dir das alles jetzt zu erklären, würde hier den Rahmen sprengen. Schau doch mal hier rein:

http://www.treffpunkteltern.de/famr.php

Dort steht sehr umfassend, was du zur Berechnung des Unterhaltes etc.... benötigst.

Aber nicht vergessen: Die Richter haben einen großen Handlungsspielraum und jede Berechnung ist einzelfallabhängig.


Bevor er irgendetwas unterschreibt, sollte er sich auch gründlich informieren. Gegnerische Anwälte und auch Jugendämter fordern meist erstmal sehr viel und hoffen auf die Unwissenheit des Pflichtigen. Dieser vergiß zudem recht häufig, Kosten anzugeben, die u.U. abzugsfähig wären.
Usw, usf....

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!

Wollt bloß schnell berichten, die Originale der Berechnung gehören IMMER dem Vater. So sagte uns das das JA. Er muss ja auch eine Grundlage haben wonach er Unterhalt zahlen muss. Nur mit dem Fingerzeig der Mutter auf die Summe der Neufestsetzung und dann diese wieder mitnehmen ist nicht. Für HartzIV reicht die Kopie, diese kann sich die Mutter machen. Falls sie war Originales brauch, dann muss sie halt dem Titel zustimmen. Dann bekommt sie ja auch eine Original-Urkunde von der Summe.

Wir wissen was so ein Titel nach sich zieht, aber der Vater ist immer gewillt zu zahlen, er liebt sein Kind. Und sollte es mal nicht gehen, wir finden dann kurzfristig eine Lösung, es sollte nur keine auf Dauer sein.

Mit Richter und so, damit wollen wir jetzt nix am Hut haben, versuchen das auch zu vermeiden.

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