Hallo!
Wenn der Kindesunterhalttitel, den mein Mann gegenueber seiner Tochter aus erster Ehe hat, nicht bis zum 18. Lebensjahr befristet wurde, muss er dann zwingend weiterzahlen, obwohl die Tochter mittlerweile 18 ist, sich in Ausbildung befindet und ca. 500 Euro verdient?
Oder muss ihr Bedarf nun (a la Ausbildungsunterhalt) neu berechnet werden?
Neuberechnung Unterhalt ab 18
Hallo,
also grundsätzlich muss er weiter zahlen da der Titel nicht befristet.Aber warum habt ihr nicht längst eine Änderung veranlasst?
Ab 18 Jahre ändert sich dbzgl. sehr viel!(Mutter ist auch barunterhaltspflichtig)
Bei einer Ausbildungsvergütung von 500€ zzgl. Kindergeld besteht sogar die Möglichkeit dass dein Mann nichts mehr zahlen muss.Selbst wenn sie noch bei der Mutter wohnt und dadurch ca.90 € vom Einkommen für berufsbed. Aufwendungen abziehen kann, verbleiben ihr ca.560€ und dies deckt ihren Bedarf.
Also setzt euch mit der Tochter schnellst möglich in Verbindung und ändert den Titel ab bzw. auf Null.
Natürlich finde ich es schon dreist vom Töchterlein weiterhin das Geld zu kassieren.
Naja Geld stinkt nicht;)
Gruß Thessa
Hallo Thessa!
Abgesprochen war mit der Tochter, den Unterhalt bis zum Ausbildungsbeginn weiterzuzahlen und sich dann zusammenzusetzen, um mal zu ueberdenken, wie die Zahlungen weiterlaufen sollen. So, dass beide Seiten zufrieden sind.
Sie hatte dabei jedoch Bedenken, bzw. sagte sie am Telefon, ihre Mutter haette ihr davon abgeraten
Sie (die Tochter) ist daraufhin zum Anwalt gegangen, weil sie selbst nicht wei¤, wie ihr Unterhalt berechnet wird und sich auf die Aussagen ihres Vaters nicht verlassen will (sie denkt wohl, er wolle ihr was unterschlagen). Du siehst - das Verhaeltnis zwischen Vater und Tochter ist ziemlich abgekuehlt, LEIDER!
Jetzt laeuft alles Ùber Anwalt auf beiden Seiten - und hoechstwahrscheinlich auf eine Klage raus, die HOFFENTLICH abgewiesen wird, weil der restliche Bedarf der Tochter derma¤en geringfuegig ist, dass es nicht lohnt, vor Gericht zu ziehen. Lasset uns beten! - fÙr meinen Mann waere es das schlimmste, sein eigenes Kind das naechste Mal vor Gericht sehen zu muessen.
Liebe GrÙ¤e von Lonicera.
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Hallo Lonicera,
also verstehen könnte ich es nicht, dass es zu einer Klage kommen soll.
Gebt doch der Tochter mal den Tipp sich im Internet zu diesem Thema zu belesen(www.Treffpunkt Eltern) ist alles schön nachzulesen.Zumal Töchterlein jetzt nicht nur Rechte sondern selbst auch Pflichten hat und sich obendrein um ihren Unterhalt selbst kümmern muss.
Wenn es zu einer Klage kommt, so müsst ihr bzw. dein Mann als auch die Mutter aber auch die Tochter ihre Einkünfte offen legen!!!
Ich finde schon die Tatsache das Tochter ein Einkommen von ca.500€ hat, sollte den Anwalt zu einer außergerichtlichen Einigung veranlassen. Alles andere kostet nur Geld!!
Einem Studenten/Azubi steht max. ein Betrag von 640€ zu WENN er NICHT mehr zu Hause wohnt.(neue Bundesländer etwa 580€)Also ich weiß bei Gott nicht, worum hier noch verhandelt werden muss.
Der Bedarf der Tochter geht nicht ins unermessliche nur weil vielleicht das Einkommen ihrer Eltern sehr hoch ist.Siehe DDT!Die Anrechnung des Kindergeldes ist hierbei nicht zu vergessen.
Hallo Thessa!
Das mit dem Hinweis auf die Internetadresse ist ein guter Tipp, ich schlag's meinem Mann mal vor. Momentan ist er aber schon so entsetzt und verletzt, dass seine Tochter anwaltlich gegen ihn vorgeht, dass er ganz schoen zumacht, will und kann erstmal nichts mehr von sich geben, sprich Kontakt herstellen.
Zumal sie sich im Februar das erste Mal seit 5 Jahren wiedergesehen haben, danach regelmae§igen telefonischen Kontakt, dann wieder Kontaktabbruch
durch die Tochter. Wir wissen, dass es fuer sie momentan alles nicht leicht ist, wollen auch Ruecksicht auf ihre Gefuehle nehmen, d.h sie nicht unter Druck setzen etc. Aber dann kommen auf einmal Anwaltsschreiben - fuer mich und meinen Mann ist das alles andere als eine Lapalie - er hat ihr ausdruecklich angeboten und darauf gedraengt, sich ohne Anwalt zu einigen, aber es geht wohl einfach nicht.
Die Verdienstbescheinigungen der Mutter liegen uns vor! Die der Tochter sollen demnaechts kommen.
Dass das Kindergeld angerechnet wird, wissen wir auch schon! Soweit alles klar.
Es ging mir bei der Ausgangsfrage nur um den Titel, der ja noch besteht. Mein Mann zahlte fuer August und jetzt auch September freiwillig 100,- Euro, das war auch sein Vorschlag an sie (wurde auch anwaltlich, also schriftlich festgehalten). Aus unserer Sicht ist das immer noch mehr, als die juristische Berechnung ergeben wuerde. Wir wollten damit zeigen, dass wir guten Willen haben und ihr das Taschengeld goennen. Alles Mist!
Unseres Erachtens kann uns nicht viel passieren, aber das dachten wir schon so oft (Unterhalt- und Umgangsstreitigkeiten mit der Mutter und Exehefrau) und dann kam es doch jedes Mal wieder schlimmer.
Das ist alles so aetzend, hoffentlich ist das alles bald vorbei.
Wir wuenschen uns nichts sehnlicher als einen normalen Kontakt zu ihr, ohne boeses Blut und alte schmutzige Waesche, aber im Moment ist das wohl noch zu viel verlangt. Vielleicht wird es irgendwann ja nochmal leichter. Vielen Dank, Thessa, fuer Deine schnellen Antworten, das tut jedes Mal sehr gut, Du Gute!
Hallo Lonicera,
weißt du das was du schreibst kenn ich auch nur zu gut.Ich bin auch mit einem Mann seit vielen Jahren zusammen bzw verheiratet und er hat auch 2 Kinder, welche noch bei der Mutter wohnen.Es war in all den Jahren immer wie in einer Achterbahn- es ging mal hoch und mal runter!!Dies hat an alle Nerven gezerrt. Leider merken dies alle Beteiligten erst wenn es zu spät ist.Mein Ex Mann hat auch einmal gegen seinen Sohn geklagt, ich war entsetzt.Obwohl ich ihm geschrieben habe, dass er keinen Erfolg haben wird, habe ihm Gesetzestexte geschickt usw.aber er war stur- er hat diesen Prozess verloren.Selbst sein Anwalt hatte ihn aufgefordert die Klage zurück zu ziehen.Der Grund der Klage: er hatte damals nur ein Schreiben vom Jugendamt über eine Angleichung des KU erhalten und dies wollte er nicht akzeptieren, da er durch die Stkl. 5(durch Heirat geändert) ja so wenig verdienen würde.
Es ist schlimm wenn man nur gerichtlich etwas durchsetzen kann- will - oder -muss, obwohl es, gerade bei Unterhaltsangelegenheiten die Fronten eher (immer)verhärtet.
Mein Sohn ist nun 18 Jahre(lebt bei mir) und macht seit 1.9 eine Ausbildung für die er ca. 500€ bekommt. Ich habe meinen Ex angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass wir nun nicht mehr zahlen müssen.Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass seine Angaben bzgl. seines Einkommens stimmen.Bin froh das wenigstens auf meiner Seiter dieses ganze Theater nun ein Ende hat.
Also wenn die Tochter deines Mannes keine Einsicht zeigt und klagen möchte, dann soll sie es tun. Spätestens nach der Verhandlung wird sie schlauer sein und ihre Fehler erkennen.Im Gegenteil, sie wird erkennen, dass ihr Vater mit seiner freiwilligen Zahlung doch auch recht großzügig war.Ich denke sie ist noch nicht so reif, um zu begreifen was sie tut bzw.das sie dadurch gegen ihren Vater klagen muss.Dein Mann sollte dies auf keinen Fall all zu persönlich nehmen.Evtl. steckt da auch etwas Beeinflussung durch die Mutter dahinter?
Also ich glaube mein Sohn würde nie ALLEIN auf die Idee kommen - jedenfalls nicht im Moment-vor Gericht zu klagen.
Ich denke dein Mann hat gute Karten und braucht sich keine großen Sorgen machen.Er sollte es noch einmal außergerichtlich versuchen den Titel einvernehmlich zu ändern.
Wenn von allen Beteiligten das Einkommen bekannt ist, so kann sich seine Tochter doch an Hand der DDT genau ausrechnen, was ihr - wenn überhaupt- noch zusteht.
Diese unsinnigen Gerichts -und Anwaltskosten kann man hier wirklich sparen.
Viel Glück
Gruß Thessa
--- editiert vom Admin
Guten Abend!
Lieber Groellheimer, die Rechenwege zur Unterhaltsberechnung sind uns soweit klar, wir waren uns nur nicht sicher, wie das mit dem Titel aussieht. Der Anwalt meines Mannes erteilte die Auskunft, dass eine Abaenderungsklage nicht noetig sei.
Vielleicht sollten wir ausnahmsweise auch mal die moralischen Bedenken ueber Bord werfen und von unserer Seite her eine Abaenderungsklage erheben, das haette dann fuer uns zumindest den Vorteil, nicht vor das Familiengericht in xyz-stadt fahren zu muessen, das immerhin ca. 300 km entfernt ist! Fuer so etwas nimmt man sich nicht gerne mal eben frei!!! Zumal wir ohnehin manchmal den Eindruck haben, der gegnerische Anwalt sei in der xyz-stadt in dubiose mafioes-kartellartige Strukturen eingebunden (bitte nicht unbedingt ernst nehmen!!!)
Toechterchen ist uebrigens auskunftswillig, hat nur noch keinen Lohnbescheid, da erst in 08/06 mit der Ausbildung begonnen - ich denke aber, der flattert demnaechst bei uns ein. Einkommen der Mutter liegt auch bereits vor.
Hoffentlich geht alles gut.
Schšnen guten Abend wŸscht Lonicera.
hallo, bin auch volljähring gehe aber zur schule. mein dad sehr vermögend zahlte bis zum 18.Lebensjahr 600€ unterhalt. dann kürzte er auf 300€ die aber nur manchmal oder verspätet auf meinem konto einterffen. Wie bekomme ich ihn dazu zu zahlen und weis wieviel er zahlen muss. bin kein eheliches kind. Habe das gefühl er versicht sein vermögen überzuschreiben und zu verkaufen, so dass er nicht merh zahlen muss. gibt es die möglichkeit meinen pflichtteil auszahlen zu lassen??? hilfe!!!
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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