Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich habe aus meiner ersten Ehe 3 Kinder für die ich Unterhalt bezahle. Dies wurde vom Jugendamt festgelegt und tituliert. Bis dato alles kein Problem.
Jetzt habe ich mit meiner neuen Partnerin seit 01.01. einen Sohn bekommen und dies gleich Mitte Januar dem Jugendamt mitgeteilt zur Anpassung. Nun wurde ich bis dato per Brief und mündlich vertröstet das die Bearbeitung einfach noch dauert.
Jetzt meine Frage: Nachdem mein Nettogehalt nicht für alle vier Kinder ausreicht und wahrscheinlich eine Mangelberechnung erstellt werden muss, was ist mit dem Zeitraum bis jetzt den ich lt. Titulierung korrekt beglichen habe. Bekomme ich den Differenzbetrag erstattet. Ich muss ja immerhin für mein viertes Kind Unterhalt bezahlen. Bzw. Wie lange darf sich ein Amt für so eine Berechnung zeit lassen?
Ich bin schon jetzt sehr dankbar für eure Antworten.
grüsse
Christian
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Neuberechnung Unterhalt wegen neuem Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo!
Bezahlter Unterhalt ist weg, da gibt es nichts von wieder.
Im Normalfall ist das JA gar nicht zuständig um für dich was zu berechnen, jedenfalls laut Auskunft meines zuständigen JA. Wenn du eine Abänderung anstrebst wird dieses vermutlich nur per Anwalt zu erreichen sein, sollte die Mutter der 3 Kinder nicht zustimmen entscheidet das Gericht.
Ob eine Abänderung tatsächlich in Frage kommt sollte man vorher prüfen damit nicht unnötig Kosten entstehen.
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Hallo Chrissini,
aus Deinem geschriebenen lese ich heraus, dass Du für Deine ersten 3 Kinder bisher immer den Mindestunterhalt geleistet hast?!
Wenn es jetzt, durch das 4. Kind, zu einer Mangelfallberechnung kommen sollte, würde man Dich vermutlich zunächst auf Deine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinweisen.
Wie ?1234 schon schrieb, die Mutter der ersten 3 Kinder muss der Mangelfallberechnung nicht zustimmen.
Um nicht unnötig Stress zu produzieren, würde ich den bisherige Unterhalt einfach weiter bezahlen. vielleicht noch einen Nebenjob annehmen, wenn das Geld sonst nicht reicht?
LG nero
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Hallo zusammen,
Danke für eure Antworten. Um noch kurz zur Klärung beizutragen
Meine Ex hat die Rechte ans JA abgetreten und somit verhandel ich
Mehr oder weniger ständig mit denen. Was in meinen Augen ja nicht
Korrekt wäre ist wenn mit Zweierlei Maß gemessen wird. Jedes Kind hat
Anspruch auf Unterhalt, daher sehe ich es nur als fair an wenn für mein
Viertes Kind auch ein gewisser Beitrag übrigbleibt. Es ernährt sich ja nicht
Von Luft und Liebe. In meinen Augen macht es doch Sinn erstmal die Zahlung zu
Stoppen um den Vorgang zu beschleunigen. Ich warte jetzt schon 6 Monate.
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Die Zahlung zu stoppen ist keine gute Idee, da das ganze tituliert ist kann das JA sofort vollstrecken. Die anfallenden Kosten für Gerichtsvollzieher etc. musst du dann ebenfalls tragen.
Ob das fair ist oder nicht interessiert niemanden, ich zahle aktuell von 1140€ ALG I 640 € Unterhalt. Da bleibt für mein drittes Kind das ich mit meiner jetzigen Frau gemeinsam habe gar nichts über.
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Hallo Chrissi,
Thema gesteigerte Erwerbobliegenheit... Schau Dir mal den § 1603 Abs.2 BGB
an.
bevor einer Mangelfallberechnung zugestimmt wird, kann von >Dir ein Zweitjob verlangt werden, um den Mindestunterhalt für alle 4 Kinder sicherzustellen.
LG nero
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Danke für die Infos und entschuldigt den Frust.
Ich werde mir den Artikel mal anschauen und
Denke mal einen Termin beim Anwalt vereinbaren.
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quote:<hr size=1 noshade>bevor einer Mangelfallberechnung zugestimmt wird, kann von >Dir ein Zweitjob verlangt werden, um den Mindestunterhalt für alle 4 Kinder sicherzustellen. <hr size=1 noshade>
Verlangen kann man das schon.
Aber machen (= den Zweitjob) muss man das nur, wenn man
- bisher nicht Vollzeit arbeitet
- einen Beruf unterhalb seiner Qualifikation ausübt (z.B. man arbeitet als Taxifahrer trotz Medizinstudium)
- oder sonstwie weniger Geld verdient, als es eigentlich in dem Berufsfeld möglich ist.
Wer in seinem erlernten Beruf Vollzeit arbeitet und dort einen üblichen Lohn erhält, muss keinen Nebenjob annhemen, auch nicht in einem Mangelfall.
Man muss ja auch Zeit für seine Kinder haben.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Wie meinte die tante vom Jugendamt meiner Partnerin: Da können sie nichts machen, sie können niemanden dazu zwingen zu arbeiten. Und ein Richter wird einem fiktiven Einkommen nicht zustimmen. Also wurde nichts geamcht und der Vater der Kinder war aus der gesteigerten Erwerbsobliegenheit raus. Er arbeitet keine 40 Stunden in seinem erlernten Beruf. Das er nicht den Lohn bekommt der ihm eigentlich zusteht hatte auch keinen interesseirt.
Was ich immer wieder nur betonen kann, wenn die Jugenämtermitarbeiter keine Lust haben sich zu kümmern, und das ist anscheinend oft der Fall, dann kommt da auch nichts. Dann wird niemand zu irgendwas gezwungen und der Staat muß dann halt aus der Tasche fliegen
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quote:<hr size=1 noshade>Wie meinte die tante vom Jugendamt meiner Partnerin: Da können sie nichts machen, sie können niemanden dazu zwingen zu arbeiten. Und ein Richter wird einem fiktiven Einkommen nicht zustimmen. Also wurde nichts geamcht und der Vater der Kinder war aus der gesteigerten Erwerbsobliegenheit raus. Er arbeitet keine 40 Stunden in seinem erlernten Beruf. Das er nicht den Lohn bekommt der ihm eigentlich zusteht hatte auch keinen interesseirt.
Was ich immer wieder nur betonen kann, wenn die Jugenämtermitarbeiter keine Lust haben sich zu kümmern, und das ist anscheinend oft der Fall, dann kommt da auch nichts. Dann wird niemand zu irgendwas gezwungen und der Staat muß dann halt aus der Tasche fliegen
<hr size=1 noshade>
Wurde denn der Mindestunterhalt gezahlt?
Falls ja: Dann sind die Möglichkeiten in der Tat sehr eingeschränkt. Solange der Mindestsatz gezahlt wird, ist für fiktive Einkünfte kein Raum.
Falls nein: Grobe Pflichtverletzung des Jugendamts, da hätte man die Beistandschaft kündigen und mittels Anwalt Druck machen müssen.
So lange der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird, besteht die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Die Frage ist immer nur, wie weit diese geht. Das ist immer eine Ermessenssache, die vor Gericht unterschiedlich gesehen wird.
Vollzeit-Tätigkeit und Ausnutzung der eigenen Qualifikation sind klar.
Wenn man bei einem schlecht zahlenden AG beschäftigt ist, kann man auch erwarten, dass man zu einem besser zahlenden AG wechselt, falls dort freie Stellen verfügbar sind.
Früher wurde oft gefordert, dass man neben einem 40h-Hauptjob noch einen 8h-Nebenjob annehmen kann (abends und am Wochenende), um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Denn laut Arbeitszeitgesetz darf man 48h pro Woche arbeiten. Davon rückt man mittlerweile ab. Die Tendenz geht klar in die Richtung, dass ein Unterhaltszahler zeitlich gesehen nicht mehr arbeiten muss, als Eltern, die ihre Kinder persönlich betreuen. Und ein Familienvater mit einem 40h-Hauptjob geht eben nicht noch zusätzlich abends und am Wochenende arbeiten, sondern er genießt die Zeit mit seinen Kindern.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Er hatte ca. 1/3 des Mindestunterhalts gezahlt. Das lag aber auch an den ganzen Möglichkeiten angebliche und tatsächliche Kosten anrechnen zu lassen. Es war, und ist auch immer noch so, das er mehr Kosten geltend machen konnte, als das was er an Unterhalt zahlte.
Das mit der Beistandsschaft kündigen ist ja gut und schön, aber das was die machen, oder eben nicht machen, weiß man ja erst wenn es zu spät ist. Dann hat man die Beschlüsse für 2 Jahre am Hintern. So war es bei meiner Partnerin ja auch, jetzt ist sie wieder bei einem Anwalt.
Ich will ja auchnur sagen das, gut für den Themenstarter, nicht jedes Jugendamt versucht das raus zu holen, was gesetzlich möglich wäre.
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