Neuberechnung Versorgungsausgleich wg. Mütterrente

4. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Neuberechnung Versorgungsausgleich wg. Mütterrente

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein seit 2009 oder 2011 ( genau weiß ich es nicht mehr ) geschiedener Mann hat jetzt beim Familiengericht beantragt, den Vorsorgungsausgleich nochmals neu zu berechnen, da es aufgrund meiner zwei Kinder zur Zahlung der Mütterrente kommen wird und sich dadurch meine Rente erhöht.

Frage nun: Kann es sein, dass ich jetzt viel Geld zurückzahlen muss? Ich habe eine EM-Rente von 1000 Euro, daher würde mir das nicht leicht fallen.

Viele Grüße und herzlichen Dank für Antworten!

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-- Editiert fb367463-2 am 04.09.2014 18:27

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25 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wann sind denn die Kinder geboren worden?

wirdwerden

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19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die ältere 1987 und die zweite 1989.

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26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ah ja, dies bedeutet, dass Du nach heutigem Punktewert etwa 102 € mehr Rente bekommen wirst. Oder auch jetzt schon bekommst.

Vorab: Du bist wahrscheinlich eine der Ersten, die dieses Problem haben. Deshalb ist auch meine Antwort mit Vorsicht zu geniessen.

Der Versorgungsausgleich ist ja quasi eine "Momentaufnahme." Dies bedeutet, dass nur die Anwartschaften, die während der Ehe bis zur Anhängigkeit des Scheidungsantrages eingereicht sind, berücksichtigt werden. Alle Anwartschaften, die später erworben werden, etwa weil man berufstätig ist, können zu keiner Korrektur des Versorgungsausgleichs führen. Mal mein Beispiel: ich habe noch meiner Scheidung für etwa 1000 € Anwartschaften erworben, mein Ex kaum welche. Gleichwohl kann er keine Korrektur des VA beanspruchen.

Die Frage bei den nunmehrigen zusätzlichen Punkten für die vor dem Stichtag geborenen Kindern muss folglich sein, ob die Punkte für diese Kinder rückwirkend gegeben worden sind. Das sind sie nicht, denn wäre dies der Fall gewesen, so hätte es ja Nachzahlungen in unglaublicher Höhe gegeben. Rückwirkend erteilte Punkte hätten in der Tat einen Einfluss auf den VA haben können, weil ja dann einige Punkte nicht berücksichtigt worden wären, die hätten berücksichtigt werden müssen. Aber so sind die Punkte nach dem juristischen Ende der Ehe erworben worden. Also, keine Nachzahlung. Unerheblich ist meiner Meinung nach, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Scheidung schon existierten. Weil es eben die Punkte noch nicht gab.

Aber selbst wenn das Gericht zu einer anderen Ansicht kommen sollte, musst Du Dir keine großen Gedanken machen. Etwas zahlen musst Du auf keinen Fall. Es würde dann lediglich ein Punkt der zwei Punkte auf den Mann übertragen, und Du würdest ab Juli diesen Jahres eben nicht die 100 € mehr bekommen, sondern lediglich 50 € mehr.

Aber, ich würde eine solche richterliche Entscheidung für fehlerhaft halten. Da würde es sich durchaus lohnen, durch die Instanzen zu marschieren.

Viel Erfolg, und unterrichte uns bitte weiter über den Fall.

wirdwerden



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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

quote:
Aber so sind die Punkte nach dem juristischen Ende der Ehe erworben worden. Also, keine Nachzahlung. Unerheblich ist meiner Meinung nach, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Scheidung schon existierten. Weil es eben die Punkte noch nicht gab.



Das ist meine Ansicht eigentlich auch - aber ich bin nicht rechtsschutzversichert und einen Präzendenzfall durchzupeitschen hab ich leider weder das Geld noch den dazu erforderlichen langen Atem.

Ich finde auch, dass berücksichtigt werden müsste, wer denn eigentlich die Kinder real betreut hat, wenn schon nachträglich der Partner etwas abhaben möchte - das war nämlich ich, nicht er.

Naja, aber beruhigend ist's dann doch letztendlich - wenn ich "nur" etwas abgezogen bekomme ist einfacher zu behandeln als ne riesige Zahlung, die ich gefürchtet habe leisten zu müssen. Bei mir sind's übrigens 50 Euro und ein paar Cents, davon kriegt er dann halt in Gottes Namen die 25 Euro ab, alleine die Anwaltskosten werden schon den Großteil des diesjährigen "Gewinnes" aufgefressen haben.

Vielen Dank und viele Grüße!

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-- Editiert fb367463-2 am 05.09.2014 16:39

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Eigentlich sind es pro Kind ca 50 €. Aber, wenn Du nur eine Teil-EM-Rente bekommst, dann sieht das derzeit natürlich anders aus.

Nur, ich meine ja, selbst darauf hätte er keinen Anspruch, einfach, weil die Ansprüche auf den Rentenzuschlag erst nach dem offiziellen Ende der Ehe entstanden sind.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Was, echt 50 pro Kind?! - Dann muss ich meinen Bescheid nochmal prüfen, vielleicht hab ich auch selbst einen Knick in der Optik.

Ich habe meine Info's bezüglich der Änderung des Versorgungsausgleiches hier rausgezogen: http://www.scheidung-online.de/ratgeber/versorgungsausgleich/aenderung-versorgungsausgleich/index.php

Da steht nur, dass die Änderung möglich ist - aber nichts davon, dass das ggf. rechtswiedrig wäre *seufz

Das einzige, was ich nochmal tun muss, ist mir den Ausgleichsbescheid durchzulesen, vielleicht ist die entstehende Änderung zu gering und damit das Änderungsverfahren noch abzuschmettern.

quote:
Wichtig: Die Abänderung setzt nicht nur voraus, dass sich durch die Zusatzrente infolge der Kindererziehungszeiten der bisherige Ausgleichswert relativ um mindestens 5% erhöht. Darüber hinaus ist auch erforderlich, dass der Ausgleichswert eine bestimmte absolute Mindesthöhe erreicht. Diese Mindesthöhe wird erst erreicht, wenn mindestens für zwei vor dem 1.1.1992 geborene Kinder erstmals Mütterrente angerechnet wird. Führt die neue Mütterrente also dazu, dass nur für ein einziges vor 1992 geborenes Kind erstmals Kindererziehungszeiten anerkannt werden, so kommt keine nachträgliche Abänderung in Betracht!



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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du, das ist kein Urteil. Es kann da noch gar keine Entscheidungen geben.

Ich hab oben vorsichtig meinen Gedankengang dargestellt, ich meine immer noch, dass er zutreffend ist. Einfach, weil keine rückwirkende Abänderung der Rentenansprüche erfolgte. Aber, ich würde einfach mal abwarten, was das Gericht sagt.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Auf jeden Fall - ich werde jetzt mal mein Scheidungsurteil suchen ( oder mir zuschicken lassen ) und schauen, ob ich das 5%-Schlupfloch nutzen kann.

Ansonsten - Kaffee trinken und abwarten LOL

Ich danke Dir für diese angenehme Unterhaltung!

Viele Grüße!!

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Eigentlich sind es pro Kind ca 50 €. Das ist irreführend, denn einen Rentenpunkt pro Kind gab es bisher auch schon. Insofern beträgt die Erhöhung in der Tat 28,61 bzw. 26,39 Euro (West/Ost) pro Kind. Die gesamte Mütterrente der TE liegt natürlich bei knapp über 100 Euro, aber 50 % davon hat sie bisher auch schon bekommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

mal ganz anders gefragt, - gibt es bei der EM Rente überhaupt die Mütterrente, und nicht erst bei der Altersrente???

MfG

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

gibt es bei der EM Rente überhaupt die Mütterrente Na sicher doch - Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 06.09.2014 17:42

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Stimmt - ich habe bereits einen Bescheid bekommen mit der Ankündigung dass die Mütterente bereits jetzt gezahlt wird ( bwz. ab nächstem Jahr, die brauchen noch etwas, bis sie alles auf dem Laufenden haben ).

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Tja, es wird immer unlustiger für mich ....

Bei der Scheidung 2008 wurde auch das Thema "Rentenanwartschaften und -beträge" behandelt. Damals wurde diesbezüglich nichts auseinandergesetzt, da das erst im Versorgungsfall gemacht werden sollte.

Dieser ist ( leider ) 2011 bei mir eingetreten ( volle EM-Rente ), daher wird mir nun mitgeteilt, dass ich von den während der Ehe erarbeiteten 13.000 Euro die Hälfte abgeben muss. Lt. "Vorschlag" meines Arbeitgebers wird mein Kapitalrentenkonto mit etwa 7.500 Euro zugunsten meines Ehemannes belastet bzw. sind diese an ihn auszuzahlen.

Jetzt habe ich diesbezüglich aber mal ne andere Frage:

Genau das Gleiche gilt ja auch für SEIN Rentenkonto bzw. seine Anwartschaften - bei mir ist ja der Versorgungsfall eingetreten, heißt das, das ich jetzt auch direkt meine Ansprüche auf die Hälfte der Anwartschaft bei ihm geltend machen kann oder muss ich da warten, bis ER in Rente geht?

Ich habe grad nen 7.500-Euro-Kloß im Hals sitzen .. auch wenn ich weiß, dass das alles nur gerecht ist, könnt ich kotzen.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo zusammen,

unsere Kinder wurden 1984, 1987 und 1991 geboren.

Inzwischen bin ich als voll erwerbsgemindert, rückwirkend bis 01.08.2003 eingestuft.

Im Rentenbescheid steht, dass ich auch bei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Änderung des Versorgungsausgleiches beim Familiengericht beantragen kann, wenn Gründe dafür vorliegen.

Gestern habe ich die 106 € Gerichtsgebühren eingezahlt und nun geht alles seinen juristischen Weg.

Ich bin selbst gespannt, was dabei raus kommt.

@fb367463-2

Dass Du die Kinder betreut hast, ist unbestritten, aber ob Du sie alleine betreut hast und damit alleine ein Anrecht auf die Mütterrente hast, wage ich zu bezweifeln.

Du magst sie vielleicht überwiegend betreut haben, aber nicht ständig. Sonst wärst Du als Alleinerziehende geführt worden.

Dann, aber nur dann, hättest Du meiner Meinung nach Anspruch auf die volle Mütterrente.

In diesem Fall hättest Du aber auch keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich gehabt.

LG

Robert



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-- Editiert Camper2011 am 17.10.2014 05:40

-- Editiert Camper2011 am 17.10.2014 05:47

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)


@fb367463-2


quote:
Ich habe grad nen 7.500-Euro-Kloß im Hals sitzen .. auch wenn ich weiß, dass das alles nur gerecht ist, könnt ich kotzen.


Das zahlst Du doch aus der Portokasse. Die EM-Rente wird ja nicht Deine einzige Einnahmequelle sein. Ich denke da an den Dir sicher zustehenden Ehegattenunterhalt aufgrund der langen Dauer der Ehe und Deiner vollen Erwerbsminderung.

So lange ist die Scheidung ja noch nicht her. Befristet wird bei Dir der Ehegattenunterhalt nicht sein und grad aufgrund Deiner vollen Erwerbsminderung hat er auch kaum Chancen, dass er irgend wann mal weg fällt.

LG

Robert






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-- Editiert Camper2011 am 17.10.2014 12:15

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Hallo Camper,

zwar habe ich die Kinder allein betreut, aber die Gesetzeslage sieht halt vor, dass auch mein Mann von der Mütterrente profitiert, was auch okay ist. So ist halt die Rechtslage und Punkt.

Ich erhalte keinerlei nachehelichen Unterhalt, die Kinder sind auch schon aus dem Haus, also von "aus der Portokasse" kann nicht die Rede sein.

Das war aber auch nicht die Frage - es geht um die Rentenanwartschaften, die man bei seinem Arbeitgeber (!) erarbeitet.

Die waren - so habe ich mittlerweile aus dem Schriftverkehr erlesen - bei der Scheidung nicht auseinander gesetzt worden, weil der Versorgungsfall ( =in Rente sein ) noch nicht eingetreten war.

Da ich aber nun in EM-Rente bin, wird "meine Anwartschaft" nun auseinandergesetzt mit der Folge, dass ich ihm die 7.500 Euro zahlen muss ( die Rente wird als Kapital, nicht als monatliche Zahlung "erledigt" ). Insgesamt waren während der Ehe 15.000 Euro Rente erarbeitet worden, davon bekommt er halt die Hälfte

Meine Frage ist nun, ob ich nun auch gleich heute meine Ansprüche an "seine Anwartschaft" anmelden kann, weil bei mir ja nun der Versorgungsfall eingetreten ist - oder muss ich damit warten, bis ER in Rente geht, weil es sich um "seine Anwartschaft" handelt?

Ich hoffe, es ist nun klarer geworden.

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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@ fb367463-2

Einen wunderschönen guten Morgen erst mal.

1.) Dein Exmann war mit seinem Antrag meinem Antrag auf "Mütterrente" ja um einen Monat voraus. Ist da schon was entschieden?

2.) läuft das mit der Anwartschaft im gleichen Verfahren (Aktenzeichen?)

Ich denke, dass das mit der Anwartschaft erst geltend gemacht werden kann, wenn sein Rentenfall eintritt. Du könntest ja in der Zwischenzeit das "Zeitliche segnen" und noch ist die veränderte Lage ja nicht eingetreten, also neue Gründe, für die Abänderung des Versorgungsausgleiches, was ihn betrifft.

Soweit mir bekannt ist, behält die Zusatzversicherung Deinen Anteil sowieso ein. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass ich mir meine Zusatzversicherung auszahlen habe lassen. Das war 1996 oder 1997. Da hat die Versicherung geschrieben, dass Exelchens Anteil einbehalten wird. Ich nehme an, sie darf sich jetzt über einen unerwarteten Geldsegen aus der Vergangenheit freuen.

Hast Du auf nachehelichen Unterhalt freiwillig verzichtet? Bei einer so langen Ehedauer sind die Richter normalerweise sehr rigide. Wenn Du seit 2011 Rente beziehst, müsste Deine Krankheit doch schon bei der Scheidung bestanden haben.



LG

Robert

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-- Editiert Camper2011 am 18.10.2014 07:05

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Der aktuelle Stand ist, dass derzeit die Unterlagen der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Rentenversicherungen hin- und her geschickt werden, zur jeweiligen Einsichtnahme. Das Urteil dauert demzufolge wohl noch ein paar Wochen.

Bei diesem neuen Versorgungsausgleich wird alles(!), was den damaligen Versorgungsausgleich angeht, nochmals neu berechnet. Dies bezieht sich auf die bereits auseinander gesetzte gesetzliche Rentenversicherung wie halt auf die jetzt interessant gewordenen privaten Arbeitgeberversicherungen.

Wie gesagt, weil bei mir der Versicherungsfall durch die EM-Rente zwischenzeitlich eingetreten ist , wird mein Arbeitgeber-Rentenkonto halt mit dem o.g. Betrag zugunsten meines Ehemannes belastet.

Ich habe keinen nachehelichen Unterhalt eingefordert - ich war in der Hinsicht etwas blöd beraten. Zum eigentlichen Trennungszeitpunkt war ich noch vollzeitig arbeiten ( war zwar schon im Prinzip längst nicht mehr arbeitsfähig, aber wie das halt so ist ... ). Der "Zusammenbruch" erfolgte im Trennungsjahr, danach halt Krankengeld und die Rente. Dass ich für diese Zeit des Krankengeldes hätte Unterhalt beantragen können, hat mir mein Anwalt, der sehr "pro-Ehemann" war, nicht gesagt. Nächstes Mal nehme ich eine Frau als Anwalt. Mein Anwalt hat mir fröhlich eine auf Stundenbasis basierende Abrechnung ( 200 Euro pro Stunde ) aufgedrückt ... ich hab ihm wohl locker einen Mittelklassewagen finanziert. Aber das ist alles Schnee von gestern.

Ich bin dann mit meinem Freund zusammengezogen - da hat sich dann eine Unterhaltsforderung für mich selbst "verboten"....immerhin wollte ich meinem Ex-Mann nicht zumuten, ggf. einer Ex-Frau Unterhalt zahlen zu müssen, die bereits mit einem neuen Mann zusammen lebt ( hätte ich im umgekehrten Fall auch als ungerecht empfunden ).

Nun kommen wir mit dem Verdienst meines Mannes ( wir haben 2012 geheiratet ) und meiner EM-Rente ganz okay zu Rande - wir haben einen bescheidenen, aber akzeptablen Lebensstandard.

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@fb367463-2

quote:
Nun kommen wir mit dem Verdienst meines Mannes ( wir haben 2012 geheiratet ) und meiner EM-Rente ganz okay zu Rande - wir haben einen bescheidenen, aber akzeptablen Lebensstandard.


Mein Exelchen darf inzwischen Vollzeit arbeiten und hinterher noch den Haushalt versorgen.

Da er auch Frührentner ist, sieht er nicht mal ein, dass er den Müll runter tragen soll. Er ist doch ssssoooo krank. Sie hat ihn im Jahr nach unserer Scheidung geheiratet.

Irgendwie finde ich das als ausgleichende Gerechtigkeit.

Danke für Deine Auskünfte

LG

Robert

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

LOL das kann ich mir vorstellen :)

Also arbeiten kann ich tatsächlich nicht mehr - aber Müll runtertragen und ein halbwegs normales Leben ( halt normal basierend auf dem, was ICH noch kann, nicht was andere tun können ) führen geht :)

Man muss vielfach auch "wollen, dass es geht" und sich nicht "zwangsläufig" unterkriegen lassen..... ist jedenfalls meine Meinung.

Für andere mag mein Leben vielleicht nicht soo lebenswert sein, für mich ist's das aber allemal :)

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@ fb367463-2

Ich habe da mal eine Frage betreffend den Versorgungsausgleich.

Hast Du Dir für das Verfahren einen Anwalt genommen?

LG

Robert

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nein :(

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)


quote:
Nein


Dann bin ich gespannt, wie mein Exelchen reagiert. Sie ist hatte in Familiensachen immer einen Anwalt.

Danke Dir.

LG

Robert

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2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Wie ich vermutet habe.

Exelchen ist zum Anwalt gerannt. Der hat geschrieben, ich möchte meinen Antrag doch erst mal begründen.

Also habe ich meinen Rentenbescheid vorgelegt (volle Erwerbsminderung rückwirkend ab 01.08.2003), sowie den Wiederaufnahmeantrag im Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht und eine Restitutionsklage wegen des Kindesunterhaltes in Aussicht gestellt.

Darüber hinaus habe ich natürlich auch auf die Mütterrente verwiesen, die ab 01.07.2014 höher ist und daher mein Vermögensausgleich geringer wird.

Sorry @fb367463-2, wenn ich dazu Deinen Thread mißbrauche. Aber ich denke, Dich interessiert es auch, wie ein Antragssteller reagiert.



LG

Robert

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3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nur mal so als Update ;)

Zwischendurch hat mein ehemaliger Arbeitgeber die Ansprüche auf die Hälfte der meiner Betriebsrente zurückgewiesen. Diese Ansprüche hätten im Zugewinn geltend gemacht werden müssen, hier sei die Frist verfallen und das war's dann. Das Gericht signalisierte, sich dieser Auffassung anschließen zu wollen. Einen Beschluss oder sowas in der Art habe ich allerdings immer noch nicht.

Nachdem nun das Gericht ihn jetzt fragte, ob er wirklich das Verfahren "Die Hälfte der Mütterrente gehört mir" (also 13,27 Euro/Monat, weiterbetreiben möchte, kam seine Antwort, in welcher er den Gericht mitteilte, dass er darauf BESTÜNDE, dass der Fall weiter behandelt wird und wenn es noch Jahrzehnte dauere. Immerhin wären das in 10 Jahren rund 1500 Euro, die ihm dann zustünden. (So steht es in dem Schreiben :) ).

Ich vermute, der gesamte Wortlaut dieses Schreibens, den ich hier nicht wiedergeben möchte, hat die Runde durch die Geschäftsstelle gemacht lol - Das Gericht hat lt Vermerk auf meiner Kopie seines Schreibens das Ganze erst mal wieder zurückgestellt.

Die Aktuelle Frage, die mir eben durch den Kopf geht ist: Wer zahlt eigentlich die Verfahrenskosten und Anwaltskosten?

Jeder seins, der Kläger, die Beklagte? Da er ja für jeden ****** zum Anwalt rennt, kommt da über die Jahre ganz schön was zusammen, denke ich mir.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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