--- editiert vom Admin
Neue Altersstufe DDT, ab wann neuer Unterhalt?
Guten Tag Vier,
immer ab dem Monat, wo das Kind geburtstag hat.
Dies kann z.B. bei eintretender Volljährigkeit eine lustige Rechnerei werden, wenn man taggenau an KM den erhöhten UH zahlen muss und ab Geburtstag auf das Konto des Volljährigen, da ab dem Geburtstag ja dann beide Elternteile Barunterhaltspflichtig werden.
Liebe Grüße
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PS:
Ich meinte das natürlich nicht Geschlechterspezifisch, es kann ja auch der umgekehrte Fall sein, dass KM an KV zahlen muss.
Sorry.
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--- editiert vom Admin
Hallo Vier,
mea culpa , hätte ich auch gleich dazu schreiben können.
§1612a BGB
(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.
Ganz liebe Grüße
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-- Editiert am 05.03.2010 14:48
--- editiert vom Admin
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