Neue Altersstufe DDT, ab wann neuer Unterhalt?

5. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
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Neue Altersstufe DDT, ab wann neuer Unterhalt?

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5 Antworten
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#1
 Von 
DeinHase
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Praktikant
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Guten Tag Vier,

immer ab dem Monat, wo das Kind geburtstag hat.

Dies kann z.B. bei eintretender Volljährigkeit eine lustige Rechnerei werden, wenn man taggenau an KM den erhöhten UH zahlen muss und ab Geburtstag auf das Konto des Volljährigen, da ab dem Geburtstag ja dann beide Elternteile Barunterhaltspflichtig werden.

Liebe Grüße

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#2
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
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PS:

Ich meinte das natürlich nicht Geschlechterspezifisch, es kann ja auch der umgekehrte Fall sein, dass KM an KV zahlen muss.

Sorry. :sweat:



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#3
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

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#4
 Von 
DeinHase
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Praktikant
(764 Beiträge, 168x hilfreich)

Hallo Vier,

:wipp: mea culpa , hätte ich auch gleich dazu schreiben können.

§1612a BGB
(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.

Ganz liebe Grüße

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-- Editiert am 05.03.2010 14:48

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#5
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
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Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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