Neue Beistandschaft droht mit Strafanzeige

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Beistandschaft droht mit Strafanzeige

Hallo

ich bin Selbstständig und wurde mit 100% KU eingestuft den ich bis vor einem Monat immer pünktlich bezahlte.


Nun ist meine Ex umgezogen und schießt seitdem nur auf mich weil ich rausbekommen habe das sie mit den Kindern nicht zum Arzt geht. Die Kinder haben seit 3 Monaten Krätze und ich habe dieses Thema bei der Caritas Familienberatung angesprochen. Kam nicht gut an.

Meine Ex & ich hatten ein gemeinsames Haus wo ich alleine die Kredite bediente. Ich wurde aus dem Haus geworfen und musste mir eine neue Bleibe suchen. Alle Kredite und Kosten bedienen sowie einen Kredit für die neue Küche aufnehmen. Ich hab es trotzdem geschafft.

Nach vielen weiteren Tritte gegen mich kommt nun der nächste dicke Hammer.

Das Jugendamt droht mit Strafanzeige weil ich das restliche Geld aus dem Hausverkauf nicht in den Kindesunterhalt einfließen lasse. Ich bin mit 900€ im Rückstand und habe für dieses Monat alles was ich auf dem Konto hatte überwiesen.

Zur Erklärung: Haus wurde per Notar an meine Eltern verkauft. Diese nahmen sich extra einen Kredit auf. Die Ex wurde aus dem Hausverkauf finanziell bedient mit 30.000 € und der Rest des Bausparers 17.000 € wurde an mich überwiesen da ich der Veräußerer war. Ich überwies das Geld sofort an meine Eltern wie mit meinen Eltern abgesprochen. Moralisch möchte ich keinen Gewinn aus einer Schenkung meiner Eltern ziehen und lehnte das Geld ab. Das Haus wird unseren Kindern vererbt.

Jetzt fordern sie eine Neuberechnung und teilte dem Jugendamt mit das ich Geld aus dem Hausverkauf bekommen habe.

Was kann ich machen damit dieses Geld aus dem Notarvertrag nicht mir zugerechnet werden kann. Vertrag mit Eltern schließen?

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von go610796-11):
Was kann ich machen damit dieses Geld aus dem Notarvertrag nicht mir zugerechnet werden kann.
Eigentlich nichts. Das Geld ist Dir zugeflossen und Du hast es an Deine Eltern verschenkt.

Wobei das hier irgendwie nicht nachvollziehbar ist:
Zitat (von go610796-11):
Die Ex wurde aus dem Hausverkauf finanziell bedient mit 30.000 € und der Rest des Bausparers 17.000 € wurde an mich überwiesen da ich der Veräußerer war.
Wieso hat die Ex einen höheren Anteil am Haus bekommen?

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#2
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wieso hat die Ex einen höheren Anteil am Haus bekommen?

Sie wollte das so weil sie sonst nicht unterschreiben wird.

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#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von go610796-11):
Sie wollte das so weil sie sonst nicht unterschreiben wird.


War vielleicht nicht so schlau. Oder wurde das alles mit Anwälten gemacht?

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#4
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
War vielleicht nicht so schlau. Oder wurde das alles mit Anwälten gemacht?

Ja alles per Notar und Anwalt.

Sie soll glücklich werden mit den 30.000€
Mir ist nur wichtig ob es eine Lösung gibt für die 17.000€ die mir sonst angerechnet werden.
Oder ob es irgendeine Lösung geben könnte.

Das Geld floss wieder zurück. Das Haus erben die Kinder.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38275 Beiträge, 13967x hilfreich)

Ich kann das Konstrukt nicht so ganz verstehen. Aber, das kann nach meiner Ansicht auch dahingestellt bleiben. Denn letztlich ist für die Höhe der Unterhaltszahlungen doch das laufende Einkommen von Bedeutung, nur in Mangelfällen kommen die Ersparnisse zum tragen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mangelfällen kommen die Ersparnisse zum tragen.

Er schrieb etwas von Unterhaltsrückstand.

Vielleicht hängt das damit zusammen. Wie die Beistandschaft arbeitet ist bekannt, mich würde nichts wundern.

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#7
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich kann das Konstrukt nicht so ganz verstehen. Aber, das kann nach meiner Ansicht auch dahingestellt bleiben. Denn letztlich ist für die Höhe der Unterhaltszahlungen doch das laufende Einkommen von Bedeutung, nur in Mangelfällen kommen die Ersparnisse zum tragen.


Die wollen mehr haben als das. Ich bin seit Jahren unter Selbstbehalt. Irgendwann kracht das Kartenhaus zusammen und es geht finanziell nicht mehr weiter.
Ich bin dabei wieder rauszukommen. Mit Strafanzeige und Verbot als Selbstständiger zu arbeiten würde mir das sehr erschwert werden.

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Denn letztlich ist für die Höhe der Unterhaltszahlungen doch das laufende Einkommen von Bedeutung, nur in Mangelfällen kommen die Ersparnisse zum tragen.
Der TE ist aber im Rückstand ...
Zitat (von go610796-11):
Ich bin mit 900€ im Rückstand

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38275 Beiträge, 13967x hilfreich)

bostonxl, ich hatte es so verstanden, dass dieser Rückstand durch die Neuberechnung des Jugendamtes entstanden ist. Und wenn kein Anspruch auf Erhöhung der Unterhaltsrate besteht, dann sind ja auch keine Rückstände da.

wirdwerden

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#10
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
bostonxl, ich hatte es so verstanden, dass dieser Rückstand durch die Neuberechnung des Jugendamtes entstanden ist. Und wenn kein Anspruch auf Erhöhung der Unterhaltsrate besteht, dann sind ja auch keine Rückstände da.


Bin durch die Schulden in Verzug geraten. Neuberechnung steht an.

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#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2768 Beiträge, 909x hilfreich)

Zitat (von go610796-11):
Was kann ich machen damit dieses Geld aus dem Notarvertrag nicht mir zugerechnet werden kann.
Dem Beistand mitteilen, dass du kein Vermögen hast. Schließlich hast du es ja nicht mehr, also kann es auch nicht verwertet werden.

Zitat (von go610796-11):
Ich bin mit 900€ im Rückstand
Das ist doch die eigentlich klärungsbedürftige Angelegenheit. Ratenzahlung vereinbaren und die Sache ist erledigt.

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#12
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Dem Beistand mitteilen, dass du kein Vermögen hast. Schließlich hast du es ja nicht mehr, also kann es auch nicht verwertet werden.

Hab ich mitgeteilt. Danke!

Zitat (von smogman):
Das ist doch die eigentlich klärungsbedürftige Angelegenheit. Ratenzahlung vereinbaren und die Sache ist erledigt.

Ich muss mir das Geld leider ausleihen.

Ich denke die fahren volle Geschütze auf weil sie denken ich hab aus dem Hausverkauf Millionen bekommen ^^

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#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2768 Beiträge, 909x hilfreich)

Du solltest aufhören darüber nachzudenken, was der Beistand über dich denken könnte. Teile deine Positionen und Angelegenheiten sachlich und wertneutral mit und du wirst eine entsprechende Antwort erhalten.

Eine Strafanzeige wegen einem dreistelligen Unterhaltsrückstand ist letztlich auch kein Geschütz, sondern ein genauso stumpfes Schwert wie die Vermögensverwertung.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Dem Beistand mitteilen, dass du kein Vermögen hast. Schließlich hast du es ja nicht mehr, also kann es auch nicht verwertet werden.
Das es um Kindesunterhalt bzw. Schulden aus dem Kindesunterhalt geht, denke ich schon, dass der TE sich absichtlich vermögenslos gemacht hat. Er hat seinen Anteil am Kaufpreis seinen Eltern geschenkt.

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#15
 Von 
smogman
Status:
Student
(2768 Beiträge, 909x hilfreich)

Mag sein. Wie "wirdwerden" weiter oben aber mMn korrekt ausgeführt hat, ist eine Vermögensverwertung nur für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Mindestunterhaltes relevant. Und dieser Mindestunterhalt wird hier bereits gefordert und laufend beglichen. Das hat der BGH mittlerweile derart häufig und deutlich wiederholt, dass man der Forderung einer Rückstandsbegleichung aus nicht mehr vorhandenem Vermögen bedenkenlos widersprechen kann. Es ist generell überhaupt nicht die Aufgabe des Gläubigers zu beurteilen, aus welchen Reserven der Schuldner seinen Rückstand begleicht. Auch eine Vollstreckung in nicht vorhandenes Vermögen wäre aussichtslos. Daher erscheint eine Ratenzahlungsvereinbarung die einzig sinnvolle Lösung. Alles andere ist überflüssiger Nebenkriegsschauplatz .

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#16
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Was den laufenden Unterhalt verletzt, so bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Threadersteller so verstanden werden kann, dass er den Mindestunterhalt leistet. Ich lese da etwas von "seit Jahren unter Selbstbehalt". Das klingt für mich nach Mangelfall. Sollte er den Mindestunterhalt tatsächlich nicht leisten, obwohl er aber kurzzeitig leistungsfähig war, hätte er ein Problem.

Außerdem stehen die §§ 283 ff StGB im Raum.

Möglicherweise reicht ein einfaches "Geld ist schon wieder weg" auch nicht aus. Möglicherweise ist der Schenkungsvertrag mit den Eltern unwirksam (Verstoß gegen gesetzliches Verbot oder Sittenwidrigkeit) oder der geschenkte Betrag kann aus anderen Gründen (durch den Threadersteller) zurückverlangt werden. Vielleicht besteht ein unmittelbarer Anspruch gegen die Eltern (die jetzt das Geld haben), vielleicht lässt sich aber auch der Anspruch des Threaderstellers gegen die Eltern pfänden.

Der Threadersteller hielt sich für besonders clever und hat im Ergebnis seine Eltern großzügig bedacht, während die Unterhaltszahlung an die Kinder zumindest in Vergangenheit nicht immer gedeckt war. So "clever" waren schon einige Schuldner vor dem Threadersteller. Daher war der Gesetzgeber dann auch so clever und hat für solche Fälle gewisse Mittel vorgesehen.

Wäre ich der Threadersteller, würde ich schleunigst die 900 Euro abbezahlen. So wie es klingt wäre der Beistand dann ja zufrieden. Eine Strafanzeige könnte hier Ärger mit sich bringen. Dasselbe gilt für einen Rechtsstreit über die Wirksamkeit/Rückforderbarkeit der Schenkung.

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