ich mal wieder mit einer frage!
kind 17 ergo von 7 auf die 9 gestiegen laut DDT
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab.pdf
wenn sie jetzt 18 wird, steige ich dann immer noch 2 stufen in der
tabelle rauf ?
gruß henny
Neue DDT
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Meines Wissens unterbleibt bei Volljährigkeit die Höherstufung, auch wenn nur für dieses eine Kind Unterhalt gezahlt werden muss.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
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@ Dromi, wie wäre es damit:
quote:
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, in der Regel nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt. OLG-Düsseldorf, je nach OLG können hier Abweichungen sein.
LG <a href="smiliesammlung.de"><img border="0" src="http://smiliesammlung.de/animierte/tiere/ani_tiere26.gif"></a>
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-- Editiert von kuschelbaerr am 23.05.2005 20:43:19
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Tja, da muss ich Dir doch voll Recht geben... <img src=http://www.mainzelahr.de/smile/janein/icon_ja.gif>
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vielen dank für die Antworten
kann nur sage da ich froh bin euch hier gefunden zu haben :-))
zur ersten frage ja nur ein kind! die mutter bekommt keinen unterhalt, hat darauf verzichtet.
muss mich halt mal informieren wie es weitergeht wenn die tochter 18 wird, da ich seit jahren keinen kontakt mehr habe (ex hat was dagegen)
aber immer brav bezahlt
gruß henny
--- editiert vom Admin
wird mehr als nur schwierig werden, eigentlich schon alles probiert, von briefen telefonaten und sogar vom gericht aus auf umgang geklagt, vom richter zwar recht bekommen und die tochter sollte damals zum Psychologen, aber wenn es die ex nicht macht??? irgendwann ging mir bei gericht dann das geld aus, da sie in andere schulen ging ohne mein wissen und 300 km weit weg wohnt.
ergo muss man sich entscheiden
gruß henny
--- editiert vom Admin
.... womit mir immer noch nicht klar ist, was du mit den "2 Stufen" meintest.
Ab 18 musst du ganz "normal" nach Altersstufe 4 weiterzahlen, sofern deine Ex nichts verdient und sich deine Tochter auf einer allgemeinbildenden Schule befindet UND daheim lebt. Macht sie eine Ausbildung, wird die Vergütung abzüglich einer Pauschale von 90 EU voll angerechnet. Lebt sie nicht mehr daheim und studiert beispielsweise, steht ihr ein fester Betrag - i.d.R. von 640 EU zu. In diesem Falle hättest du auch einen höheren Selbstbehalt.
Also: Warte erstmal ab, was bis dahin passiert. Und: I.d.R. wird dir das Jugendamt bei deiner Frage dann leider nicht mehr weiterhelfen, da das Mädel volljährig ist.
jugendamt kann man eh in den schuhen rauchen, aussage von 2 jugendämtern können wir nichts machen, ist ja immer im wohle des kindes! *gg*
mit den stufen hab ich gemeint, bin in die 7 gesetzt worden (hatte 10e noch einmal fürs haus bekommen) dann da nur ein kind ergo 2 etagen rauf also 9 und fast keine aussicht da wieder runter zu komen.
gruß henny
Doch, wenn das Kind volljährig ist, unterbleibt die Höherstufung wegen weniger Unterhaltsberechtigten (siehe erste Seite dieses Beitrags), also müsstest Du wieder in die Stufe 7 kommen, wenn das Deinem Einkommen entspricht. Außerdem wird ab 18 das Kindergeld voll auf den Bedarf angerechnet.
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Außerdem wird ab 18 das Kindergeld voll auf den Bedarf angerechnet!
hmmm jetzt bin ich durcheinander, was heißt den voll??
im moment werden doch auch die 77 angesetzt vom kindergeld!
gruß henny
Genau!
Und ab 18 Jahren werden die vollen 154 EU angerechnet.
Guts Nächtle
Eigentlich ganz einfach.
Das bereinigte Einkommen beider Eltern wird zusammengerechnet, damit geht man in die DT (ohne Höherstufung) und liest den entsprechenden Unterhalt (bzw. Bedarf) in der Altersgruppe 4 ab.
Von diesem Betrag werden erst einmal komplett die 154 € Kindergeld abgezogen und evtl. noch bereinigte Ausbildungsvergütung oder Bafög etc. pp.
Der verbleibende Restbetrag wird anteilmäßig (je nach Einkommen) von beiden Elternteilen gezahlt.
Ist einer der beiden nicht leistungsfähig, bemisst sich der Unterhalt nur nach dem alleinigen Einkommen des anderen abzüglich Kindergeld 154 € und die o.g. weiteren Beträge.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
hallöchen nochmal
das mit den 154 hat mir keine ruhe gelassen
und da hab ich im netz noch was gefunden, und da steht geschrieben!!
Kindergeld und Unterhaltsberechnung !
zunächst ist ohne Berücksichtigung des Kindergeldes die Barunterhaltsanteil jedes Elternteils auszurechnen. Derjenige Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wird, kann von seiner Summe den Betrag von 77 EURO abziehen. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss zu seiner Unterhaltsschuld 77 EURO dazu rechnen.
Beispiel: die Mutter muss nach der Berechnung 277 EURO Unterhalt zahlen, der Vater 317 EURO. Falls die Mutter das Kindergeld erhält, verringert sich der vom Vater zu zahlende Betrag auf 240 EURO, der Unterhalt der von der Mutter zu zahlen ist erhöht sich auf 354 EURO
hmmmm was ist nun richtig, zuerst 154 abziehen oder erst zum schluss die 77?
gruß henny
hallöchen nochmal
das mit den 154 hat mir keine ruhe gelassen
und da hab ich im netz noch was gefunden, und da steht geschrieben!!
Kindergeld und Unterhaltsberechnung !
zunächst ist ohne Berücksichtigung des Kindergeldes die Barunterhaltsanteil jedes Elternteils auszurechnen. Derjenige Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wird, kann von seiner Summe den Betrag von 77 EURO abziehen. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss zu seiner Unterhaltsschuld 77 EURO dazu rechnen.
Beispiel: die Mutter muss nach der Berechnung 277 EURO Unterhalt zahlen, der Vater 317 EURO. Falls die Mutter das Kindergeld erhält, verringert sich der vom Vater zu zahlende Betrag auf 240 EURO, der Unterhalt der von der Mutter zu zahlen ist erhöht sich auf 354 EURO
hmmmm was ist nun richtig, zuerst 154 abziehen oder erst zum schluss die 77?
gruß henny
Und jetzt?
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