Neue Düsseldorfer Tabelle 2010

19. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Paul0309
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 37x hilfreich)
Neue Düsseldorfer Tabelle 2010

Ich habe mal eine Frage bzgl. Erhöhung des Kindesunterhalts ab Januar 2010? Gibt es hierzu evtl. schon Neuigkeiten?? Habe etwas von einem Gesetztesentwurf gehört, demnach soll der Kindesunterhalt um 13 % erhöht werden? Ist das richtig? Wer soll das denn noch bezahlen? Oder irre ich mich. Wer weiss hier etwas?

-----------------
"paul"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Paul,

lies mal hier was ich dazu geschrieben habe. Wenn dem wirklich so ist, wird´s ganz schön teuer. Zumal der Kinderfreibetrag ja in einem weiteren Schritt auch noch auf ca. 8.000€ angehoben werden soll.

http://www.123recht.net/Erhöhung-des-Kinderfreibetrages-__f187799.html

Ob die Änderung der DDT aber schon 2010 stattfindet ist noch ungewiss. Die reglmäßige Anpassung würde erst 2011 sein.

Leider interessiert das aber keinen. Weder Informationen anZeitungen, Radio oder sogar die direkte Ansprache des MdB aus dem Wahlkreis waren bisher nicht von Interesse.

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Ich versuche es mal zu erklären.

Ausgehend vom § 1612a BGB
beträgt der MKU in der ersten Altersgruppe 87% oder 281€. In der 2. Altersgruppe sind des 100€/322€ und in der 3. Altersgruppe 117% demnach 377€

Diese Sätze orientieren sich am sächlichen Existensminimum, welches durch die Anhebung des KF auf 2.244€ steigt. Das doppelte sächlich Existensminimum ist dann die Grundlage für die Beträge des MKU.

Bisher:
1.932 x 2 = 3.864 /12 = 322€ ( siehe MKU in der 2. Altersgruppe)

Bei angehobenem KF:
2.244 X 2 =4.488 / 12 = 374€

Demnach würde der MKU in dieser Altersgruppe um 52€ ansteigen.

Verständlich?

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ob die Änderung der DDT aber schon 2010 stattfindet ist noch ungewiss. Die reglmäßige Anpassung würde erst 2011 sein. <hr size=1 noshade>


Da der Unterhaltsbetrag an den Kinderfreibetrag laut § 1612a BGB gekoppelt ist, ist es eigentlich zwangsläufig, dass zum 01.01.2010 auch eine neue Düsseldorfer Tabelle erstellt wird.

Schließlich wurde als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrages zum 01.01.2009 auch eine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben, obwohl die vorherige vom 01.01.2008 stammt

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

vielleicht fällt dieser Umstand ja noch irgendeinem Volksvertreter auf und diese völlig ungerechtfertigte Erhöhung der Unterhaltsbeträge wird abgewendet.

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paul0309
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo nochmal,
ich fände es wirklich entsetzlich FÜR MICH!!!, wenn die Anpassung zum
Januar 2010 durchkommt.
Ich weiss dann wirklich nicht mehr, wie ich das noch alles bezahlen soll.
Bei 2 Kinder in den Altergruppen zur Zeit noch 2 und 3, aber bald beide 3
und einer Einstufung über 100 %, obwohl ich unter 1500,00 Uhr netto liege!!!!
Was bedeutet den konkret Gesetzesentwurf, ist hier denn noch was dran zu rütteln und wann gibt es Ergebnisse??? Weiss das jemand?

-----------------
"paul"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
Was bedeutet den konkret Gesetzesentwurf


Das heißt hier, dass die Bundesregierung beschlossen hat, dieses Gesetz einzubringen. Bis das Gesetz endgültig durch ist gibt es neben 3 Lesungen im Bundestag beratungen in den verschiedenen Ausschüssen des Bundestages, Anhörungen von Experten, Zustimmung des Bundesrates und am Ende die Unterschrift des Bundespräsidenten. Gültig ist ein Gesetz dann, wenn es dann im Bundesanzeiger veröffentlich wurde.

Bislang ist bei diesem Gesetz erst die erste Lesung im Bundestag erfolgt. Der Gesetzesentwurf wurde wie üblich zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Speziell in den Fachausschüsse werden am Gesetzesentwurf häufig noch Änderungen vorgenommen, bevor er in die weitere Beschlussfassung geht.

Zuständig für die konkrete Fragestellung der Auswirkung auf Unterhaltszahlungen ist wohl der Ausschuss für Familie, Senieoren, Frauen und Jugend, an den der Gesetzesentwurf u.a. auch überwiesen wurde.

Vielleicht hilft es ja, hiereine Petition an den Bundestag einzureichen. Eine einfache Lösung hier wäre ja, wenn der Betreuungsfreibetrag stärker erhöht wird als geplant und dafür der Kinderfreibetrag nur in geringem Umfang, so dass es bei insgesamt 7.008€ bleibt.

Den Gesetzentwurf findest Du übrigens hier . Ich würde übrigens vermuten, dass die Politiker, die diesen Gesetzentwurf beschlossen haben, gar nicht klar ist, welche Auswirkungen dieser auf den Mindestunterhalt für Kinder hat.

Der Freibetrag für den sächlichen Kindesunterhalt soll übrigens von 1.932€ auf 2.184€ steigen. Somit ergibt sich ein neuer Mindestunterhalt von 2.184 x 2 / 12 = 364€ monatlich gegenüber 322€ jetzt. Das ist eine Steigerung um 13%, bzw. um 42€.

Der Zahlbetrag würde aufgrund des ebenfalls erhöhten Kindergeldes von 240€ auf 273€, also um 33€ monatlich steigen.



-----------------
" "

-- Editiert am 19.11.2009 16:23

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

@camper,

du könntest der beste Freund von NN74,10K. sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Ich auch! :grins:

Mann, 1 Kind, 3. Altersstufe:

Kommt einer auf seine 1500€, dann zahlt er ohne Höherstufung bereits 19,7% seines Einkommens an KU.
Nach einer Erhöhung des KU um 13,2% und bei gleichem Einkommen, sind es 22,3%.
Widerfährt ihm eine Höherstufung um zwei Einkommensgruppen, sind´s endlich 25,1%.
Mutti geht mit aldi-Tüte nach Hause.
:devil:

Es folgt ein Hauch von Anarchie:

Mann, 1 Kind, 3. Altersstufe:

Kommt einer auf seine 4300€, dann zahlt er ohne Höherstufung immerhin 10,7% seines Einkommens an KU.
Nach einer Erhöhung des KU um 13% und bei gleichem Einkommen, sind´s 12,1%.
Widerfährt ihm eine Höherstufung um zwei Einkommensgruppen, sind´s 13,7%.
Mutti fährt jetzt Peugeot 308cc, das ist grad voll angesagt.

:cheers: Stößchen!

Mann, 1 Kind, 3. Altersstufe:

Ab der Einkommensgruppe 9 wird´s spannend, mit dem höher und höher stufen, weil die DDT ja nur bis zur 10 (11,6%) reicht , allerdings nimmt Mutti nun das Taxi und flaniert nur noch mit prada.
War sie zudem mal irgendwann Cheftexterin in der Werbebranche, gibt´s das Taxi bis zur letzten Fahrt ( XII ZR 146/08 ).

:engel:

Liebe Grüße

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 19.11.2009 19:47

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

Jo, Katerchen, die Buchstaben von NN74,10K kamen mir sehr bekannt vor und dann noch die tolle Eigenschaft, alles aus der Sicht eines (zu Unrecht) Unterhaltszahler zu sehen und dann noch, "erst 10 Monate im Geschäft", aber sehr kundig.

ihdl ♥

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
Ich würde übrigens vermuten, dass die Politiker, die diesen Gesetzentwurf beschlossen haben, gar nicht klar ist, welche Auswirkungen dieser auf den Mindestunterhalt für Kinder hat.


Dieses kann ich zumindest für das MdB der FDP aus dem für mich zuständigen Wahlbezirk bestätigen. Nach einem längeren Telefonat, welches die Auswirkungen der Erhöhung des KF auf den MKU aufzeigen sollte, bestätigte mir der Abgeortnete, dass ihm das bisher nicht bekannt war.

Ob da allerdings noch etwas an der Berechnungsgrundlage für den MKU geändert wird ist fraglich. Schließlich spart der Staat durch die kräftige Erhöhung der Unterhaltsbeträge sehr ordentlich bei den Transferleistungen.

Ein Schelm ist, wer das Böses denkt! :devil:

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallöchen!

Endlich mal wieder ein interessantes und wie ich finde wichtiges Thema.
Nun ja, ich werde es weiterhin mit großem Interesse verfolgen... man muss ja gut vorbereitet sein, falls durch die Erhöhung mein Mann evtl. doch wieder KU zahlen muss :(

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

ich habe heute Nachricht bekommen auf meine Anfrage beim MdB der FDP aus meinem Wahlkreis.

Wegen des engen zeitlichen Rahmens wird der § 1612a BGB nicht angepasst. Der Zusammenhang KF und MKU wir bedauert. Daher werden die Unterhaltsbeträge nächstes Jaht kräftig ansteigen.

Mitte 2010 soll dann ja der KF auf die eigentlich gewollte Höhe angehoben werden. Hier wäre es möglich, dass die Berechnungsgrundlage für den MKU dann angepasst wird. Nichts genaues weiß man nicht. Ich denke, in 2011 werden alle Unterhaltspflichtigen eine erneute, kräftige Erhöhung hinnehmen müssen.

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Paul0309
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo nero,
bedeutet das nun, dass jetzt doch nicht zum 01.01.10 angepasst
wird und erst später, was denkst Du über die Erhöhung?
Welches Gefühl hast DU hierüber??

-----------------
"paul"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Paul0309
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo nochmal,

habe folgendes gefunden:
Vielleicht hilft es ja, hier eine Petition an den Bundestag einzureichen. Eine einfache Lösung hier wäre ja, wenn der Betreuungsfreibetrag stärker erhöht wird als geplant und dafür der Kinderfreibetrag nur in geringem Umfang, so dass es bei insgesamt 7.008€ bleibt.

Es ist bereits eine Petition eingereicht und es kann mitgezeichnet werden.



-----------------
"paul"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
motorbiene
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,

das mit der petition ist mal ein anfang! und super formuliert. hier mal der link zur mitzeichnung:
petition im bundestag
ich bin nur "indirekt" betroffen (mein mann hat zu zahlen und als selbständiger heisst das: egal wie, er hat zu zahlen!) und ich lese hier sehr interessiert mit!

gruesse
motorbiene

-- Editiert am 25.11.2009 10:41

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn man bedenkt, dass gezahlter Kindesunterhalt an ein im Ausland lebendes Kind steuerlich absetzbar ist, wäre die Petition durchaus erweiterbar.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Ich bin zwar nicht selbst betroffen, halte die Auswirkungen der Erhöhungen des Kinderfreibetrages jedoch für sehr ungerecht für unterhaltspflichtige Elternteile.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass hier noch eine Änderung möglich ist, wenn auf die richtigen Politiker entsprechend Druck ausgeübt wird.

Die Bundestagsausschüsse, in denen dann tatsächlich solche Änderungen vorgenommen werden, haben sich nun gerade erst heute morgen (25.11.) konstituiert, so dass nun auch die Ansprchpartner klar sind.

Eine Liste der Ausschüsse findet Ihr hier. Neben dem Ausschuss für Familie, Senioren, frauen und Jugend sind wohl der Haushaltsausschuss und der Finanzausschuss wichtig Ansprechpartner.

Nach meiner persönlichen Einschätzung dürfte aufgrund der kurzen Zeit, die noch bis zur Verabschiedung des Gesetzes bleibt, eine Änderung des § 1612a BGB sehr schwierig werden. Den gewollten Effekt, dass der Mindestunterhalt nicht oder nur geringfügig steigt bei gleichzeitiger Erfüllung des politischen Willens, den Kinderfreibetrag deutlich zu erhöhen, kann man auch dadurch erreichen, dass der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes nicht auf 2.184€ erhöht wird, sondern nur angemessen z.B. um 2,5% auf 1.980€ erhöht wird. Wenn der Betreuungsfreibetrag dann deutlich auf 1.524€ erhöht wird (statt 1.320€), würde das eigentliche Ziel, den Kinderfreibetrag auf 7.008€ zu erhöhen auch erreicht, ohne dass gleichzeitig der Mindestunterhalt drastisch ansteigt.

Den aktuellen Status des Gesetzesvorhabens findet man übrigens hier . Dort unter Dokumentations- und Informationssystem -> Beratungsabläufe -> einfache Suche die Drucksachennr. 17/15 eingeben und die Suche starten.

In der Gesetzesbegründung ist an keiner Stelle ein Hinweis darauf vorhanden, dass sich auch automatisch der Mindestunterhalt erhöht und dadurch erhebliche Zusatzbelastungen gerade in den unteren Einkommensbereichen entstehen. Das zeigt, dass dieser Effekt den Politikern und Ministerialbeamten, die den Gesetzesentwurf erstellt haben, gar nicht bewusst ist. So etwas passiert dann, wenn man so ein Gesetz im Eiltempo durchbringen will, ohne dessen Folgen genau zu betrachten.

Lediglich die Auswirkungen auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind in dem Gesetzentwurf (Drs. 17/15) betrachtet worden und zwar auf Seite 2 unten und auf Seite 16. Auch bei den Einsparungen im Rahmen des ALG II, sowie des Sozialgeldes ist nur die Auswirkung der Erhöhung des Kindergeldes betrachtet worden, nicht jedoch auch vorhandene Auswirkungen durch die Anhebung des Mindestunterhaltes.

Aus meiner Sicht sind hier massive Proteste von Betroffenen erforderlich, um noch Änderungen herbeizuführen.

-----------------
" "


-- Editiert am 25.11.2009 12:57

-- Editiert am 25.11.2009 12:58

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi!

Bei allem was folgen wird, möchte ich darauf hinweisen, dass man sich von den eigenen Aktionen nicht viel versprechen sollte, denn die Würfel dürften bereits gefallen sein.

Wie ich in einigen anderen Threads bereits geäußert hatte ist unsere Bananenrepublik blank, pleite, konkurs, bankrott.
Es wird auf die private Ebene verschoben was noch zu verschieben ist und da kommen alle ansonsten staatlichen Leistungen mit hinein - wer hierzu den ewigen Phrasen vom Kindeswohl Glauben schenkt sei dringlich angeraten sich ein Bild vom desolaten Zustand dieses Landes zu machen.

Die Idee, den Mehrbedarf über den Freibetrag zu decken wäre bereits so geäußert, würde man dieses Ziel in Berlin verfolgen. Ich halte die BundespolitikerInnen in Berlin zwar für ideologisch rückständig aber nicht für fachlich inkompetent.
Nein, man wird verstärkt in die Welt der Märchen eintauchen und mit Fiktionen, in Form von fiktiven Einkünften, den Zauberstab schwingen.
Der BGH hat es gerade wieder bewiesen, mit seiner neuesten Glanzleistung: [URL=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=49957&linked=pm&Blank=1]BGH XII ZR 65/09 [/URL]
Spannend wird es, wenn die "säumigen Rabenväter" dann kollektiv an die Mediale Wand gestellt und abgeknallt werden.

Nichtsdestotrotz mache ich wieder einmal mit, beim lustigen Systemkritik-Spielchen, weil Zeit ohne Ende, dank Kindesentzug auf Raten.

Liebe Grüße

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Was gibt es neues?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

nix. Unsere Bundesangela versucht heute die Ministerpräsidenten der CDU/FDP regierten Länder davon zu überzeugen, im Bundesrat nicht gegen das Wirtschaftswachstumsförderungsgesetz zu stimmen.

Da wird jetzt gekungelt und am Ende geht das Gesetz durch.

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

quote:
Da wird jetzt gekungelt


Naja, muss ja auch, es gibt doch bestimmt lecker Christstollen und Glühwein.

;)

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Schnegge0813
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin neu hier und würde gerne eure Meinung hören.
Ich bin mir bewußt, keine Rechtsauskünfte zu erhalten, micht interessieren einfach nur Eure Erfahrungen.
Ich habe drei Kinder aus erster Ehe. Mein Exmann hat aus `gesundheitlichen Gründen` den gut bezahlten Arbeitsplatz gegen einen schlecht bezahlten eingetauscht. Er bezahlt jetzt für alle drei ( 17, 15 und 14) insgesamt 450,00 monatlich an KU. Er ließ eine Mangelfallberechnung vornehmen, die nach 1,5 Jahren auch von einem Familiengericht anerkannt wurde. Wir haben uns jetzt arrangiert, leben und leben lassen, passt schon.
Mein jetziger Mann hat auch 2 Kinder ( 17 und 14). Da sein alter AG den Lohn zum Teil 2-3 Monate verspätet zahlte und er dadurch seinen Unterhalt nicht ( 448,00 für 2! Kinder) pünktlich zahlen konnte, hat er im September den AG gewechselt.
Hier verdient er momentan nur noch 1300,00 netto, er hat jeden Tag 50 km zu Arbeitsstelle und die Rate für das Auto in Höhe von 100,00 müssen wir aufbringen, da er ja zur Arbeit kommen muss.
Wir haben keine Ahnung, wie wir zukünftig den KU in dieser Höhe aufbringen sollen. Das eigene Einkommen seiner Tochter haben wir schon berücksichtigt, darum entspricht die Summe nicht der DDT.
Wir wollen aber auch keine schmutzige Wäsche waschen und vor Gericht ziehen, wie mein Ex das gemacht hat.
Hat jemand die Erfahrung gemacht, wie es auch anders geht?
Was ändert sich jetzt bei uns mit dem kommenden neuen Recht ?
Vielen Dank schon mal für die Antworten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen