Hallo
Das sich die Düsseldorfer Tabelle 2018 ändert und die Einstufung der Gruppe 1 auf 1900€ netto ändert .
Ich wurde für den Unterhaltstitel auf 105% gesetzt laut alter Tabelle. Wie sieht jetzt jetzt aus. Da ich ja laut Tabelle 2018 in der Gruppe 1 bin bis 1900€ Netto . Laut Tabelle 2018 wären das ja jetzt nur 100% . Muss ich immer noch den Alten betrag an die Kinder zahlen? Oder den neuen laut Tabelle ?
Neue Düsseldorfer Tabelle % Satz Frage
28. Dezember 2017
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Frage vom 28. Dezember 2017 | 23:34
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Neue Düsseldorfer Tabelle % Satz Frage
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 11:31
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo eric,
es wird empfohlen eine Abänderung vorzunehmen.
was du zahlen musst, hängt ja vom bereinigten EK und von Selbstbehalt ab.
edy
#2
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 14:08
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hallo Eric,
grundsätzlich schuldest Du das, was im Titel steht; hier also 105 %.
Hallo Edy,
Zitates wird empfohlen eine Abänderung vorzunehmen. :
Von wem?
Nach meiner Einschätzung ist keine Abänderung von Schuldurkunden möglich, solange die Wesentlichkeitsgrenze nicht erreicht wird.
Da die DDT auch keine Gesetz oder eine Verordnung ist, kommt man auch insoweit nicht weiter.
Ich würde mit einem Abänderungsversuch erst Abwarten, ob die OLGn oder der BGH hier eine Aufweichung zulässt.
(Man beachte, soweit zugänglich, die Diskussionen im Vorfeld der Änderung der DDT).
Gruß
Berry
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 14:51
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Das ist aber doch nicht gerecht das ich jetzt in Stufe 2 rutsche mit 105% 1.901- 2300 netto. Soviel netto verdiene ich doch nicht.Ich habe nach Einkomenbereinigung Prüfung durch Anwalt 1500netto zur verfügung .
#4
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 16:13
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo eric,
wer hat dsie Berechnung für das Kind vorgenommen?
Jugendamt?
bespreche eine Abänderung/ Neuberechnung mit deinem Anwalt.
edy
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