Neue Düsseldorfer Tabelle - kümmert das Jugendamt sich darum?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)
Neue Düsseldorfer Tabelle - kümmert das Jugendamt sich darum?

Guten Abend erstmal!

Ich bin Mutter eines 14 jährigen Sohnes. Sein Vater zahlt monatlich die Stufe 3.
Wie hoch wäre die neue Zahlung?
Wir haben eine Beistandsschaft beim Jugendamt. Kümmern die sich um die neuen Zahlungen bzw werden wir wegen der Änderung noch angeschrieben?

Denkt ihr die neue Düsseldorfer Tabelle ist gerechtfertigt?

Bis denne

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99 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

wieviele unterhaltspflichtige Personen muss Kindesvater Unterhalt zahlen und wie hoch ist sein unterhaltsrelevante Einkommen?

Gruß stern

-- Editiert am 06.01.2010 19:15

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#2
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Stern, nur für unseren Sohn. Das neue Kindergeld wird ja wieder abgezogen?
Ich kenne mich mit Unterhaltssachen leider nicht so gut aus. Ich habe nur im Radio heute von der Änderung gehört und noch nichts über das Jugendamt erfahren.



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#3
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Stern, nur für unseren Sohn. Das neue Kindergeld wird ja wieder abgezogen?
Ich kenne mich mit Unterhaltssachen leider nicht so gut aus. Ich habe nur im Radio heute von der Änderung gehört und noch nichts über das Jugendamt erfahren.



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#4
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es einen Link, wo die aktuelle, neue Düsseldorfer Tabelle zu sehen ist ?

Liebe Grüße,
Nina

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#5
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Nina, ich habe es mal bei google eingegeben. Da steht anstatt 415 wären es nun 469 €? Wieviel wird noch abgezogen?

Für unseren Sohn käme das Geld ganz gut im Moment braucht er Nachhilfe und sein Vater gibt freiwillig nicht dazu.

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#6
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Davon wird die Hälfte des Kindergeldes, also 92 € abgezogen.
Das Ergebnis ist dann das, was der KV zu zahlen hat.



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#7
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Hab vielen Dank Nina.
Das ist wirklich mal etwas mehr zum Leben. Wir sind sehr froh.

Wünsche dir noch einen schönen Abend

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Das ist wirklich mal etwas mehr zum Leben. Wir sind sehr froh.


Ich weiß ja nicht, was dein Sohn und du für Ansprüche habt. Du bekamst bisher für deinen Sohn einschl. Kindergeld 570 Euronen. Das ist nicht gerade wenig, wenn man bedenkt, dass ein arbeitender Unterhaltszahler gerade mal 900,- pro Monat für sein komplettes Leben (einschl. Miete und allem!!!) hat, ein arbeitsloser Unterhaltszahler sogar nur 770 Euronen!



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"gruß azrael"



-- Editiert am 06.01.2010 19:55

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#9
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Liebes azrael, ich beziehe 830 € EU Rente. Damit müßte ich bzw muß ich leben. Für unseren Sohn wünsche ich mir mehr Möglichkeiten.

Soweit ich weiß hat der Vater unseres Sohnes noch 1300 € zum Leben nach Abzug der Unterhaltszahlung, das sagte er mir zumindest.

Bis denne

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#10
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@katinchen

Unterhaltsrelevante Einkommen des KV sollte genannt werden!

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#13
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Camper,

ist das echt so ?
Das wäre klasse.

Mein Freund hat einen Sohn aus erster Ehe, und wurde von Stufe 2 auf Stufe 4 gestellt (er verdient 1650,- netto). Zahlt also 279,- bis jetzt (alte Tabelle)
Wenn es nur noch auf 2 aufgeteilt wird, wird er demnach um 1 Stufe zurückgestellt ???
Brauch also dann ab jetzt 309,- zahlen ???

Und wie ist das, ich erwarte im März unser Kind, bekomme dann 1 Jahr Erziehungsgeld, danach arbeite ich halbtags.
Wie ist es dann mit dem Unterhalt für sein anderes Kind ???

Liebe Grüße,
Nina

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#14
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Camper, nein er lebt mit einer Frau zusammen sie sind aber nicht verheiratet. Sein Nettoeinkommen müßte bei knapp 1800 € liegen.

Danke dir für deine Mühe

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#15
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#16
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Camper du warst schneller als ich.
Also sein Arbeitsweg beträgt 3 km die legt er meistens mit dem Fahrrad zurück. Schulden hat er keine soweit mir bekannt.

Hab dank

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#17
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Er hat über 3000€ brutto. Aber nur knapp drüber 3100 in etwa

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#19
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Camper,

sein Arbeitsweg sind nur 11 km (pro Fahrt), die er mit dem Auto fährt.
Und durch die Scheidung mußte er einen Kredit aufnehmen. Ist das anrechenbar ?
Dafür zahlt er monatl. 200,-

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#20
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Camper,

er hat Steuerklasse 1.



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#23
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Camper,

wir sind nicht verheiratet !

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#25
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#26
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Camper

Ja, das hat er ( habe ich auch). Ist das so ungewöhnlich ?

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#27
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Nein, er ist nicht verheiratet Camper. Er lebt mit einer Frau zusammen die früher Hartz IV bekommen hat. Durch das Zusammenziehen bekommt sie es nicht mehr und lebt von ihm.
Er meint wir hätten beide in etwa gleich viel zu leben, ich mit unserem Sohn dem Unterhalt und meiner EU
Er mit seinem Einkommen und seiner Freundin ohne Einkommen (und ohne Kinder).
Das ist seine Begründung weshalb er nichts zur Nachhilfe und Klassenfahrt beisteuert.

Ich denke er hat da Recht.

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#28
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Camper,

Du bist ein Schatz !
Ganz, ganz lieben Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast !

Liebe Grüße,
Nina

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#30
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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