Neue Familie und Kindesunterhalt

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
kiora
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Neue Familie und Kindesunterhalt

Ich habe zwar schon einige ähnliche Posts zu diesem Thema gefunden, jedoch haben sie mir dennoch leider keine Antwort geben können auf unsere Frage.
Also erstmal zur Sachlage:
Wir sind verheiratet, ich habe zwei Kinder aus vorheriger Partnerschaft und mein Mann eins. Für das eine Kind zahlt er natürlich Unterhalt. Nun bin ich aber schwanger und wir erwarten im Dezember unser gemeinsames Kind. Bislang zahlt er Unterhalt Stufe 1 6-11Jahre. Seit Nettogehalt schwankt, aber zur Berechnung sagen wir 1500€. Dann gibt es ja den 5% Abzug für berufsbedingte Aufwendungen, 272€ muss er an Unterhalt für das 1. Kind bezahlen. bleiben 1103€ wie ist das nun mit unserem gemeinsamen Kind ? Und ggf für mich, wenn ich in Elternzeit bin? Wobei die Berechnung des Ehepartners ja immer den Kindern hinten angestellt wird. Und dennoch muss ja auch noch der Selbsterhalt bleiben. Wie berechnet sich dann der Unterhalt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Ohne weiteren Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, würde eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden.

Es müsste aber zunächst mal das genaue durchschnittliche monatliche bereinigte Netto-EK ermittelt werden. Dazu nimmt mann das Einkommen der letzten 12 Monate, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und die letzte Steuererstattung.

Bei Deinem Rechenbeispiel gäbe es ein verfügbares Netto-EK bereinigt von 1.425€. Selbstbehalt 1.080€ verbleibt eine Verteilmasse von 345€.

Dann entfallen 188,80€ auf das Kind aus der früheren Beziehung und 156,20€ auf euer gemeinsames Kind.

Der Unterhaltspflichtige ist aber gehalten für alle Kinder den Mindestunterhalt sicher zu stellen. Das ist dann die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. (vergl. § 1603 Abs.2 BGB ). Nebenjob ist also angesagt.

LG nero

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kiora
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Dankeschön, sowas in der Art dachten wir uns schon. Wovon ist denn abhängig, ob noch ein Nebenjob aufgenommen werden kann? Mein Mann arbeitet 40-50Std. die Woche mal 5, mal 6 Tage....da bleibt so schon immer wenig Zeit für die Familie, da auch ich noch zZ Vollzeit im Schichtsystem arbeiten gehe. Aber das interessiert bei solchen Dingen ja keinen. Eigentlich echt traurig, dass das Geld der wertvollen Zeit beim Aufwachsen der Kinder vorangestellt ist, was haben die Kinder von einem Vater der nur zahlt, den sie aber nicht kennen, weil er nur arbeiten ist? Naja gut, aber das ändert ja nun leider auch nichts am Geschehen.
Wovon ist abhängig, was und wie viel er noch nebenbei, zu seiner 40-50Std Woche arbeiten soll bzw. kann?

Zitat (von nero070):
Guten Morgen!
Ohne weiteren Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, würde eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden.
Es müsste aber zunächst mal das genaue durchschnittliche monatliche bereinigte Netto-EK ermittelt werden. Dazu nimmt mann das Einkommen der letzten 12 Monate, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und die letzte Steuererstattung.
Bei Deinem Rechenbeispiel gäbe es ein verfügbares Netto-EK bereinigt von 1.425€. Selbstbehalt
1.080€ verbleibt eine Verteilmasse von 345€.
Dann entfallen 188,80€ auf das Kind aus der früheren Beziehung und 156,20€ auf euer gemeinsames Kind.
Der Unterhaltspflichtige ist aber gehalten für alle Kinder den Mindestunterhalt sicher zu stellen. Das ist dann die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. (vergl. § 1603 Abs.2 BGB ). Nebenjob ist also angesagt.
LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo kiora,

Zitat:
Wovon ist abhängig, was und wie viel er noch nebenbei, zu seiner 40-50Std Woche arbeiten soll bzw. kann?


Abhängig ist das wohl von der Laune eines Familienrichters, sollte es darum zu einem entsprechenden Verfahren kommen.

50 Stunden die Woche ist ja schon eine ganze Menge. Früher gab es Urteile wo eine wöchtentliche Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden zugemutet wurde. In eurem Fall wird sich der Unterhaltspflichtige dann aber fragen lassen müssen, warum er bei dieser Arbeitszeit lediglich ein so geringes Einkommen erwirtschaftet.

Weiter wird man hinterfragen müssen, welche Ausbildung hat der Unterhaltspflichtige und welcher Tätigkeit geht er aktuell nach. Ist es ihm nicht möglich eine besser bezahlte Stelle zu bekommen, bei deutschlandweiten Bewerbungsbemühungen.

Das ist dann aber das ganz harte Programm.

Ist in dem Fall das Jugendamt als Beistand des ersten Kindes involviert?

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Eigentlich echt traurig, dass das Geld der wertvollen Zeit beim Aufwachsen der Kinder vorangestellt ist, was haben die Kinder von einem Vater der nur zahlt, den sie aber nicht kennen, weil er nur arbeiten ist?
Was die Kinder davon haben, hier mal eine kleine Aufstellung:
- Etwas zum Essen
- Ein Dach über dem Kopf
- Kleidung und Schuhe
- Im Winter Heizung
- Strom Wasser

Woher soll denn das Geld sonst kommen, ausser durch arbeiten gehen? Wenn es dem Vater zumutbar ist, für SEINE Kinder zu sorgen, ist das doch sicher nicht falsch! Oder soll etwa die Allgemeinheit für die Kinder zahlen, nur weil der Vater nicht etwas mehr arbeiten will um den Unterhalt für seine Kinder aufzubringen?

Sorry, auch wenns hart klingt, erstmal sollten die Eltern alles mögliche machen, damit der Unterhalt vorhanden ist...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kiora
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Er ist gelernter Möbeltischler und hier im Ort angestellt, d.h. keine Fahrtkosten zur Arbeit hin und zurück, was ja ansich schonmal nur positiv bewertet werden kann. Das Geld ist im Handwerk oft einer normaler und durchschnittlicher Lohn ist.
Im Winter ist es oft weniger Stundenarbeitszeit, aber das gleicht sich dann wiederum aus.
Gebunden ist er ja auch durch mich, als Ehefrau und gemeinsamen Kind, sowie einem gemeinsamen Haus und die bereits vorhandenen Kinder von mir, die auch bei uns Leben, sind hier ja auch manifestiert. Inwieweit spielt das eine Rolle?
EIne Beistandschaft besteht, beim Jugendamt bekommen wir aber keine Auskunft, da sie diesen POsten an das Jugendamt in der Stadt abgegeben hat, indem das Kind lebt und wir am Telefon nur die Auskunft bekommen, das nur die Person Auskunft bekommt, die die Betreuung des Kindes hat, sprich die Mutter.


Zitat (von nero070):
Hallo kiora,
Zitat:Wovon ist abhängig, was und wie viel er noch nebenbei, zu seiner 40-50Std Woche arbeiten soll bzw. kann?

Abhängig ist das wohl von der Laune eines Familienrichters, sollte es darum zu einem entsprechenden Verfahren kommen.
50 Stunden die Woche ist ja schon eine ganze Menge. Früher gab es Urteile wo eine wöchtentliche Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden zugemutet wurde. In eurem Fall wird sich der Unterhaltspflichtige dann aber fragen lassen müssen, warum er bei dieser Arbeitszeit lediglich ein so geringes Einkommen erwirtschaftet.
Weiter wird man hinterfragen müssen, welche Ausbildung hat der Unterhaltspflichtige und welcher Tätigkeit geht er aktuell nach. Ist es ihm nicht möglich eine besser bezahlte Stelle zu bekommen, bei deutschlandweiten Bewerbungsbemühungen.
Das ist dann aber das ganz harte Programm.
Ist in dem Fall das Jugendamt als Beistand des ersten Kindes involviert?
LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kiora
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bereue es schon wieder, das ausgesprochen zu haben, was ich denke....denn ich persönlich kenne beide Seiten, beziehe Unterhalt für meine Kinder und bin Ehefrau eines Mannes, der unterhaltspflichtig ist. Wir bemühen uns, die Sonderzahlungen für "meine" Kinder alle selbst tragen zu können und das Geld was für die Kinder reinkommt, wird auch für die beiden ausgegeben und nicht so, wie es bei der unterhaltspflihtigen Kindesmutter ist. Dort wird das Geld nur für IHR Hobby ausgegeben, nämlich eigenen Stall und eigene Pferde, sie wird immer wieder schwanger, wenn sie gerade wieder arbeiten gehen sollte...die orthopädisch benötigten Mittel, Schuhe, notwendige OPs werden nicht gekauft/durchgeführt, heißes Wasser gibt es oft auch nicht, weswegen dann alle zwei Wochen bei uns gebadet wird...und in der Vorpubertät geht zwei Wochen keine Körperpflege schon arg auf die Körperhygiene und den Körpergeruch, was ja auch normal ist....
Sie hat im Januar gerade wieder entbunden, ihr Mann verdient deutlich besser als meiner.....und dennoch geht dort alles nur fürs Hobby und "erwachsenen" Sachen drauf, statt für die Kinder, so wie es eigentlich sein sollte....

Und Gerade auch die von dir genannten Punkte, wollen wir ja auch unseren Kindern erfüllen können, worauf sich meine ursprüngliche Frage ja auch richtete und nie was gesagt wurde von gar nichts mehr zahlen, sondern auf einen Teil verzichten (alle Kinder gleichermaßen)...d.h. zB 85% des Geldes und dafür auch einen sozialen Vater, nicht nur einen Geldgeber haben. Finde den sozialen, psychiologischen Teil sollte bei der ganzen Sache nicht untergehen. Denn ein Kind hat mehr von einem Vater der auch da ist, als Luxus oder gar Geld,w as gezahlt wird, aber nicht ankommt.....dann zahlen wir lieber weniger Geld an die Mutter und können ihr hier mehr kaufen, wenn sie bei uns ist. Beispiel: orthopädische Schuhe

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo
Zitat:Eigentlich echt traurig, dass das Geld der wertvollen Zeit beim Aufwachsen der Kinder vorangestellt ist, was haben die Kinder von einem Vater der nur zahlt, den sie aber nicht kennen, weil er nur arbeiten ist?Was die Kinder davon haben, hier mal eine kleine Aufstellung:
- Etwas zum Essen
- Ein Dach über dem Kopf
- Kleidung und Schuhe
- Im Winter Heizung
- Strom Wasser
Woher soll denn das Geld sonst kommen, ausser durch arbeiten gehen? Wenn es dem Vater zumutbar ist, für SEINE Kinder zu sorgen, ist das doch sicher nicht falsch! Oder soll etwa die Allgemeinheit für die Kinder zahlen, nur weil der Vater nicht etwas mehr arbeiten will um den Unterhalt für seine Kinder aufzubringen?
Sorry, auch wenns hart klingt, erstmal sollten die Eltern alles mögliche machen, damit der Unterhalt vorhanden ist...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo kiora!

Zitat:
sowie einem gemeinsamen Haus


Kannst Du das mal bitte etwas weiter ausführen?

Wem gehört das Haus? Ist das Haus belastet? Wie groß?

Wenn es sich dabei um selbstgenutzes Eigentum handelt, würde dem Unterhaltspflichtigen daraus ein wohnwerter Vorteil zum Einkommen hinzugerechnet werden.

Dann wäre wohl für das Kind aus der früheren Beziehung wieder der Mindestunterhalt fällig.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kiora
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Gemeinsames Haus, vor einem Jahr gekauft, noch belastet, da die Tilgung ja erst seit einem Jahr läuft 150 m²
und ja selbstgenutztes Einkommen.
Und uns geht es ja auch nicht darum, nichts zahlen zu müssen, sondern einfach nur eine faire und rechtsgülige Berechnung zu haben.
Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht ;)
Und leider bekommt man vom Jugendamt keine Auskunft

Zitat (von nero070):
Hallo kiora!
Zitat:sowie einem gemeinsamen Haus
Kannst Du das mal bitte etwas weiter ausführen?
Wem gehört das Haus? Ist das Haus belastet? Wie groß?
Wenn es sich dabei um selbstgenutzes Eigentum handelt, würde dem Unterhaltspflichtigen daraus ein wohnwerter Vorteil zum Einkommen hinzugerechnet werden.
Dann wäre wohl für das Kind aus der früheren Beziehung wieder der Mindestunterhalt fällig.
LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo kiora,

was im Mangelfann an das altere Kind zu zahlen wäre, habe ich Dir oben aufgezeigt. In Unkenntnis der genauen Zahlen, kann das aber n ur ein Anhaltgspunkt sein.

Sollte eine Jugendamtsurkunde zu den 272€ geben, wäre diese anzuändern. Dem müsste die Mutter des Kindes aber zustimmen. Tut sie das nicht, musste eine Abänderungsklage betrieben werden. Wie die ausgeht, kann niemand mit Bestimmtheit vorhersehen.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

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