Hallo zusammen,
ich habe schon eifrig gelesen, aber leider noch keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Mein Freund und ich wünschen uns ein Kind. Er hat bereits eine 9-jährige Tochter aus einer früheren Beziehung, für die er Unterhalt leistet.
Wenn wir ein gemeinsames Kind bekämen, ist es uns dann freigestellt wer aufgrund der Erziehung vorübergehend zuhause bleibt? Wie würde der zu zahlende Unterhalt berechnet, wenn mein Freund zuhause bleibt?
Zur Info: Unsere Nettoeinkommen liegen beide bei 1800,- Euro.
Gruss und danke :-)
Neue Partnerschaft, Unterhalt
6. April 2004
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Frage vom 6. April 2004 | 09:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Partnerschaft, Unterhalt
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#1
Antwort vom 6. April 2004 | 12:30
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 4x hilfreich)
Es ist ihm freigestellt. Er darf jedoch nicht seine UH-Pflicht verletzen, d.h. UH muß wie bisher bezahlt werden.
#2
Antwort vom 6. April 2004 | 19:13
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 104x hilfreich)
Ganauso ist es! Natürlich kann niemand deinem Freund verbieten, Erziehungsurlaub zu nehmen. Allerdings muss dann auch der Unterhalt in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden. Sonst würden viele Kinder leer ausgehen....und es wäre eine Tür geöffnet, um sich vor dem Unterhalt zu drücken. Auch das andere Kind hat eben Anspruch auf Versorgung.
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