Neuer Gesetzentwurf zur Anfechtung der Vaterschaft

18. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
vaterschaftanfechten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Gesetzentwurf zur Anfechtung der Vaterschaft

Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen zum neuen Gesetzentwurf zur Anfechtung der Vaterschaft, bzw. was jetzt da definitv beschlossen wurde oder angedacht ist zu beschließen ?


Ich bin seit gestern "Nicht"Vater geworden und möchte nun dagegen irgendwie vorgehn?
Zusatzinfos.
Das kind ist aber mittlerweile drei Jahre alt.
Getrennt von der Frau bin ich seit einem Jahr.
Scheidung wird in Gang gesetzt.

Was kann ich tun, vor allem des Kindes Interesse halber ?
Die Mutter dagegen tobt dagegen und will das ganze nicht einsehn, das ich einen Test machen will !!! Warum tobt sie wohl ??? Schlechtes Gewissen vermutlich...:-)

Nun meine Frage nochmal wie geh ich vor damit ich mich hier richtig verhalte, eure Meinung bitte?
Schon jemand ähnlich Erfahrungen gemacht ?

MFG

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8 Antworten
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#1
 Von 
sina11062002
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vaterschaftanfechten,

ich komm bei Deinen Ausführungen nicht so ganz mit. Wieso Nicht-Vater? Warum tobt Deine Frau? Verfügst Du über Informationen, dass es sich nicht um Dein Kind handeln könnte? Kannst Du die ganze Sache etwas näher erläutern, wir haben die die Sache Vaterschaftsanfechtungsklage gerade durchgekaut.

Grüsse sina

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#2
 Von 
vaterschaftanfechten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für deine Antwort.

Ich möchte es mal so beschreiben.

1.Ich habe durch einen Test erfahren dass ich nicht der Vater bin-

Natürlich bin ich für mich auf der Sicheren Seite .
Diesen Test habe ich ihr natürlich vorenthalten und habe sie nun befragt ob sie mit einem Test einverstanden ist.

Sie hat nun eben "unsachliches" Verhalten gezeigt woran sich natürlich mein Ergebnis noch mehr bestätigt. In dem sie eben nun einen Test verweigern würde.

Ich hoffe ihr kommt soweit mit...

MFG

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#3
 Von 
sina11062002
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar vaterschaftanfechten,

ich glaub ich habs jetzt verstanden.

Du hast also ohne Wissen Deiner Frau einen Vaterschaftstest machen lassen.

Alles schön und gut, aber mit diesem Testergebnis kommst Du leider nicht weit. Diese Tests werden vom Gericht wie allgemein bekannt nicht mehr anerkannt.
Wenn Du also eine Vaterschaftsanfechtungsklage anstreben möchtest, brauchst Du einen niet- und nagelfesten Grund, warum das Kind nicht Deins ist. Die Aussage mein Kind sieht mir nicht ähnlich, gilt einfach nicht. In meinem Fall hat der Vater (auch per Testergebnis biologische Vater) behauptet, ich hätte auf einer öffentlichen Veranstaltung eine intime Beziehung mit einem anderen Mann gehabt, dabei wäre unser Tochter gezeugt worden. Dies hätte Zeuge XY gesehen. Ehrlich gesagt, wird mir heute noch schlecht bei dieser Argumentation die einfach schlichtweg gelogen war. Nachgeprüft durch Zeugenaussagen wird sowas auch nicht.
Letztlich kann man sich seine Argumentation auch zurechtbasteln.

Meine Tochter ist auch 3 Jahre und sie hat unter dem ganzen sehr gelitten.

Bitte wäge auch dies gut ab, ich verstehe natürlich, dass Du auch kein Zahlesel sein willst, aber ein 3-jähriges Kind kann das alles auch nicht so recht verstehen.

Meine Tochter hat seitdem (es sind mittlerweile mehrere Monate vergangen) starke Angstattacken und enorme Schlafstörungen.

Ich habe mich mittlerweile durch einschlägige Foren gelesen und war auch der Meinung, dass es schwierig ist an einen Vaterschaftstest zu kommen, aber es ist anscheinend leichter als allgemein gedacht wird, dass kann ich leider aus eigener Erfahrung sagen.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

Schöne Grüsse

Sina

I

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#4
 Von 
sina11062002
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vaterschaftsanfechten,

ein Sache habe ich noch vergessen.
Du hast 2 Jahre nach Bekanntwerden der Nicht-Vaterschaft Zeit die Vaterschaftsklage einzureichen.

Grüsse

Sina

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#5
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Diese Gestzesänderung ist eine der schrecklichsten Hinterlassenschaften Rot-Grüner Politik.

Der "ver......." Scheinvater hat fast keine Möglichkeiten eine Vaterschaft anzufechten. Das hat Kalkül, denn bei einer gescheiterten Ehe gibt es mitunter Personen, die dem Staat und nicht dem Zahlvater zur Last fallen. Das Unterschieben eines Kindes ist u.U. so ein Fall. Die Unterhaltspflicht für das Kind erlischt und möglicherweise (je nach Richters Gnaden), hat auch die Mutter alle Unterhaltsansprüche verwirkt.

-- Editiert von catchup am 18.11.2005 22:03:04

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#6
 Von 
vaterschaftanfechten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo catchup.
Sieht der neue Entwurf nicht eine Lockerung vor ???

TO-Punkt 64
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Persönlichkeitsrechte bei Abstammungsuntersuchungen
- Antrag des Landes Baden-Württemberg -
- Drucksache 280/05 -
Der Gesetzesantrag Baden-Württembergs sieht vor, dass alle diejenigen, die berechtigt sind, die Vaterschaft anzufechten (rechtlicher Vater, vermeintlicher biologischer Vater, Mutter, Kind) zur Vorbereitung einer gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft auch ohne Einwilligung des Betroffenen genetische Untersuchungen vornehmen lassen und insbesondere Proben zum Zwecke einer solchen Untersuchung gewinnen dürfen. Auch die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes veranlasste genetische Untersuchung oder Gewinnung von Proben soll im Rahmen der Vorbereitung einer gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft verwendbar sein. Der Antrag will dem Bedürfnis Rechnung tragen, Zweifel an der Abstammung eines Kindes auf diskrete, die persönlichen Beziehungen der Beteiligten nicht belastende Weise zu klären.
Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sollen zugleich gewahrt werden. Deshalb sollen lediglich Anfechtungsberechtigte die Möglichkeit erhalten, "heimliche Gentests" vornehmen zu lassen. Außerdem soll eine rechtlich zulässige genetische Untersuchung ohne Einwilligung nicht eröffnet werden, wenn die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft bereits abgelaufen ist. Auch soll die Formulierung, dass die Untersuchung oder die Gewinnung von Proben auf die Klärung der Abstammung beschränkt ist, gewährleisten, dass Feststellungen über andere Tatsachen nicht getroffen werden.
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Die Vorlage wird in der Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005 vorgestellt und im Anschluss daran den Ausschüssen zur Beratung überwiesen...

Was heisst das nun im Klartext das das nun rechtskräftig wird oder wurde darüber nun neu verhandelT ???

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@vaterschaftanfechten

Ja, das wäre in der Tat eine Verbesserung. Den aktuellen Stand der Dinge kenne ich allerdings auch nicht. Vermutlich haben die Parteien/Bundesrat seit April andere Probleme.....

Übrigens, habe leider auch so eine Sache durchstehen müssen. Gerne gebe ich meine Erfahrungen weiter.

mail an georgdebus@yahoo.de

Ciao

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nulldurchblick
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Was wäre denn, wenn der Vater als Grund für den Zweifel angäbe, dass es ihm die Gattin im Streit vorgestern gebeichtet hätte?
Auch wenn das gar nicht stimmt? Und wenn sich nachher rausstellt, dass er tatsächlich nicht der Vater ist, würde ihm wohl jeder glauben, dass es so war.
(nicht prügeln bitte, ist nur so eine Überlegung, ob das funktionieren würde... ;o)

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