Hallo,
nach Unterhaltsberechnung werde ich sicherlich mehr als 10 % Unterhalt
pro Monat zahlen müssen.
Vorerst 250 Euro, danach mind. 289 - 305 Euro. (EK 4 - EK 5).
Der alte KU-Titel wurde im Jahr 2000 erstellt und zwar nach der Regelbetragsverordung (128%).
Wird dann der Unterhaltsbeitrag zur DT 09 lediglich angepasst oder kann auch ein neuer KU-Titel erstellt werden?
Sind hier die 10 % Unterhaltsbeitragerhöhung maßgeblich?
Gruß marxx
Neuer KU-Titel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo Dromedar,
es besteht doch schon ein alter gültiger JA-Titel (Regelbetragsverordung -128%).
Durch die Berechnung wurde ein höherer Unterhaltsbeitrag festgestellt.
Wäre es also möglich, einen neuen ( nach DT09 ) KU-Titel erstellen zu lassen (Neubeurkundung) ?
Wird das JA zustimmen oder muss es, wegen der Mindest 10% Erhöhung des Unterhaltbetrags?
Ein gerichtliches Verfahren will ich sicherlich nicht anstrengen.
Gruß marxx
-- Editiert am 19.07.2009 18:36
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--- editiert vom Admin
Hi Dromedar,
wie kommst du darau, ich wolle mich weigern? Es wäre mein Vorschlag ans JA, einen neuen KU-Titel zu erstellen.
Bisher hat das JA sich nicht dazu geäußert. Nicht, dass das JA lediglich die alte KU-Urkunde bei der Erhöhung des Kindesunterhalts herannimmt.
Es ist mein Vorschlag, eine neue KU-Urkunde (Titel) hinsichtich der DT 09 ( EGZPO ) zu erstellen.
Denn die alte beinhaltet die Regelbetragsverordung!
Ich bin mal gespannt, wie das JA reagiert und ob dieses mir Neuerstellung eines Titels zubilligt??
Und muss das JA mir einen neuen Titel erstellen?
Gruß marxx
-- Editiert am 19.07.2009 21:43
Hallo,
heute habe ich das Schreiben des JA erhalten. Hier wird nochmals auf die Unterhaltsberechtigen ( 2 mind. Kinder) hingewiesen.
Ich werde ab Juni 09 aufgefordert den monatlichen KU (mit rückständigen Beträge) von 305 Éuro zu überweisen.
Nach Einkommensüberprüfung, Netto 2496 Euro, werde ich in die 4. EK-Gruppe der DT 09 eingestuft.
Ergo: "Erfolgt eine Höherstufung" um 1 Gruppe.
Weiterhein werde ich aufgefordert, die neuen Unterhaltsbeträge in vollstreckbarer Urkunde anzuerkennen.
Unter den Anmerkungen Nr. 1 zur DT 09 heißt es fogendermaßen:
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
Es heißt, es kann höhergestuft werden, nicht aber es muss!
Dann wäre also der monatliche KU-Betrag 289 Euro der 4. EK-Gruppe und auch nur diesen Betrag zu titelieren!
Die Titelierung des Betrages 289 Euro und nicht 305 Euro!
Was kann denn passieren, bei Titelierung, statt der 305 Euro (nach Höherstufung), die Titelierung des Betrages von 289 Euro nach EK-gruppe 4?
Eigentlich müsste die Titelierung des Betrages von 289 Euro (siehe Anmerkung Nr. 1 der DT 09 ) keine weiteren Schwierigkeiten bereiten. Monatliche Unterhaltsbeträge wurden bisher immer pünklich gezahlt.
Gruss marxx
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"Dieser Beitrag ist unverbindlich und gibt nur die Meinung des Autors wieder.
Keine Rechtsauskunft!"
ups.
Gibt es eine Meinung?
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Hi Marxx,
ich denke, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hättest du keine Chance, um die Höhergruppierung herumzukommen. Schließlich geht es um KU. Erklär mal, warum du nicht bereit bist, 16 € im Monat zusätzlich für deine Kids zu geben. Das wird schwer...
Ob sich das JA auf eine Titulierung nach Stufe 5 bestehen kann oder darf, keine Ahnung. Ich würde dort einfach nachfragen..
Grüße
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" "
hi mikkian
danke.
Gruß marxx
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Hallo,
nur mal als Info.
Der alte unbefristete KU-Titel wurde durch einen neuen ersetzt. Der neue Titel ist auf das 18. Lj des Kindes befristet und beinhaltet den derzeitigen KU-Beitrag von 305 Euro.
Gruss marxx
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