Neuer Lebenspartner - Haushaltsführung

23. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Garry
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Lebenspartner - Haushaltsführung


Laut Düsseldorfer Tabelle wird beim Zusammenziehen mit einem neuen Partner dem Unterhaltsberechtigten ein fiktives Einkommen von 350€ angerechnet (Haushaltsführung).

Ist dieser Betrag auch einzusetzen wenn der Unterhaltsberechtigte ein Kind unter 6 betreut und noch Halbtags arbeitet??

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-174
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Garry
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es geht um Ehegattenunterhalt.

Düsseldorfer Tabelle war falsch.

Ich habe in den Unterhaltsrichtlinien vom OLG Koblenz gelesen, dass bei Haushaltsführung für einen leistungsfähigen Dritten ein fiktives Einkommen von 350 € zu Grunde gelelgt wird.

Meine Frage ist nun ob diese 350 € auch "voll" genommen werden, wenn noch ein kleines Kind betreut wird und gleichzeitig eine Halbtagstätigkeit uageübt wird.

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Nein. Die Haushaltsführung kann nur angerechnet werden, wenn der Berechtigte nicht erwerbstätig ist. Allerdings wird eine Haushaltsersparnis angenommen, welche im Einzelfall errechnet wird und bis zu 25% betragen kann.

PS: Der Betrag für die Haushaltsführung hängt i.d.R. auch vom Einkommen des neuen Partners ab.

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#4
 Von 
Garry
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Du schreibst die Haushaltsersparnis kann 25% betragen.
Frage von was 25%???

Der neue Lebenspartner ist leistungsfähig.

Verdienst ca. 1300 €.

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#5
 Von 
nikes01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Um Unterhaltszahlungen für deinen geschiedenen oder getrenntlebenden Expartner einzusparen, musst du nachweisen können, dass Dein Ex-Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebt. Das heißt, die Beziehung besteht bereits länger als 3 Jahre, oder sie ist soweit gefestigt, dass man gemeinsam Urlaub macht, Familienfeiern besucht etc. Erst dann wird vom Gericht von einer eheähnlichen Beziehung gesprochen. Ansonsten musst du den voll berechneten Unterhalt zahlen. Ob neuer Partner oder nicht

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#6
 Von 
Garry
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)


Und wie sieht das aus, wenn sie schwanger ist und dann mit ihm zusammen zieht.

Also Kind ist von ihm und die bis dahin ausgeführte Erwerbstätigkeit wird natürlich eingestellt.

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@nikes,
die Haushaltsersparnis KANN durchaus auch schon früher angerechnet werden, da Miete und Nebenkosten eingespart werden. Egal, wie lange sie mit ihrem neuen Lover schon zusammenlebt.

@Garry,
Deine Exfrau hat einen bestimmten Bedarf. Dieser kann um BIS zu 25% geschmälert werden.
Wenn sie schwanger ist, kann auch früher von einer gefestigten Beziehung ausgegangen werden. Ausserdem ist in dem Fall sowieso der neue Lebenspartner vorrangig für seine Lebensgefährtin finanziell verantwortlich. Ist er nicht ausreichend leistungsfähig, wirst du aber u.U. anteilig weiterzahlen müssen. Du "teilst" dir den Unterhalt praktisch anteilig nach Leistungsfähigkeit mit dem neuen LG.

Letztlich musst du die Entscheidung eh dem Gericht überlassen, da es für solche Fäle leider keine eindeutige Rechtsprechung gibt.

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