Neuer Paragraph???

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.07.2015 12:01:01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Neuer Paragraph???

Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt. Wahrscheinlich wie alle hier. Der Erzeuger meines Sohnes (10) hat leider die letzten Jahre vergessen den Unterhalt fuer meinen Sohn zu zahlen. Ich habe einen Titel, ich habe einen Anwalt, der Gerichtsvollzieher war bei ihm... nixhts hilft mir. Er hat die Finger gehoben und geschworen das er nur von 970€ und dem Kindergeld seines neuen Sohnes lebt. Seine Ehefrau wuerde nicht arbeiten und sonst haetten sie auch kein Einkommen. Ich weiss was er Beruflich macht und ich habe mich bei der IHK erkundigt was man da so mindestens verdient. Unter 15€ geht da gar nix... Sein Chef/Schwiegervater schreibt ihm scheinbar ganz passende Verdienstbescheinigungen. Selbst beim Finanzamt hab ich ihn schon angeschwaerzt. jetzt wurde mir von einer Freundin gesagt, dass es einen neuen Paragraphen seit diesem Jahr gibt wo die Pfaendungsschutzgrenze voellig ignoriert wird wenn zweifel an dem Verdienst besteht. Diese ZWEIFEL liegen ganz klar vor. Gibt es diesen Paragraphen ueberhaupt und wenn ja habt ihr erfahrung? Angezeigt hab ich ihn auch schon... Habt ihr noch einen guten Rat fuer mich? Ich danke euch schon jetzt.
Gruss Didi

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo.

Was ist denn dein Sohn für ein Produkt? (des Erzeugers)

oder meinst den Vater des Kindes?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.07.2015 12:01:01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein Sohn ist wundervoll, aber diesen Titel "Vater" darf dieser Mensch nicht tragen. Er kuemmert sich nicht und zahlt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.07.2015 12:01:01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hast Du auch etwas hilfreiches dazu zu sagen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Das ist schade, dass Sie edy's Frage nicht mit einem Ja beantworten können und wissen, wer der Vater ist. Unterhalt gibt es nämlich nur vom Vater. Wenn Sie den nicht mal langsam ausfindig machen, dann wird es nie Unterhalt geben.
Was den Erzeuger angeht, so gibt es auch da Paragraphen. Die sind aber nicht neu, alle sehr alt. Deswegen ist das Wort Erzeuger auch weitgehend aus dem Sprachgebrauch der gesellschaftstauglichen Menschen verschwunden, das Wort gibt es nur noch im Zusammenhang mit Kartoffeln. Da bestimmen diese uralten Paragraphen, dass dem Erzeuger das recht an der Nutzng der Früchte zusteht, wenn er die erzeugende Sache gepachtet hat. Von wem wurden Sie denn gepachtet?

Den Tipp der Freundin, hier einfach die Pfändungsfreigrenze auf Null zu setzen, muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen. Eine Herabsetzung auf Null würde dem Schuldner auch genau Null im Monat zum Zahlen von Miete und Lebensmitteln lassen. Der Hungertod wäre die unausweichliche Folge. Nein, so einen Paragraphen gibt es nicht. Gäbe es ihn, wäre er evident verfassungswidrig.

Der neue Paragraph, der hier interessant sein könnte, wäre der zum Mindestlohngesetz. Das hängt aber davon ab, wie viel Stunden der Mann macht. Hier gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Mindestlohn unterschritten wird. Zumal sie nicht verraten, ob das Brutto oder (bereinigtes) Netto ist.

In welcher Branche arbeitet der Mann denn, was ist seine genaue Funktion und Ausbildung. Der Mindestlohn beträgt 8,50. Der von der IHK genannte Mindestlohn mag branchenüblich sein, aber eher nicht verpflichtend. Folglich gibt es auch nichts, was Sie beim Finanzamt anschwärzen könnten. Sie haben keinerlei sichere Kenntnisse darüber, dass hier was illegal läuft. Da das FA solchen Hinweisen gewissenhaft nachgeht und anscheinend nichts passiert ist, darf man davon ausgehen, dass auch alles korrekt abläuft. Das gleiche gilt für die gescheiterte Strafanzeige. Für das Gegenteil wären Sie beweispflichtig.

Im Übrigen bestehen hier auch keine Zweifel. SIE haben Zweifel, die Wirklichkeit bestimmt sich aber an den Gehaltsabrechnungen. Und da wo Zweifel bestehen, entscheidet das Gesetz grundsätzlich immer für den, der belastet werden soll.

Ganz ehrlich, suchen Sie sich schlauere Freunde und beweisen Sie in der Zukunft bei der Partnerwahl etwas mehr Glück. Und beantragen Sie Unterhaltsvorschuss.

-- Editiert von Moderator am 08.07.2015 00:34

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@edy,
selbst bei der niedrigschwelligsten Quelle (Wikipedia) steht:

Zitat:
Erzeuger steht für:
Genitor, diejenigen Lebewesen, die im Rahmen der Fortpflanzung ihre Erbanlagen an Nachkommen weitergegeben haben
Biologische Elternschaft eines Kindes

Man muss ihn nicht Vater nennen, wenn er keiner ist.

Hafenlärm:
Zitat:
Deswegen ist das Wort Erzeuger auch weitgehend aus dem Sprachgebrauch der gesellschaftstauglichen Menschen verschwunden,

Es wundert mich an dieser Stelle überhaupt nicht, dass hafenlärm den Duden nicht kennt und irgendwelche wirren Phantasien verbreitet.


-- Editiert von altona01 am 08.07.2015 00:33

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12308.07.2015 12:01:01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Moin, also darauf erst mal nen Kaffee. Ich ueberlege gerade echt ob ich mich mega falsch ausgedrueckt habe oder Hafenlaerm nicht lesen kann. Also, ich weiss wer der "Vater" meines Sohnes ist und ich weiss auch was er beruflich macht etc. . Wenn ich das alles nicht wuesste haette ich den einen mensche ja auch nicht anzeigen koennen und so. Sie waren bestimmt nur muede @ Hafenlärm.
Naja, ich hoffe dann mal weiter auf hilfreiche Beitraege. Danke @altona01 da fuehle ich mich direkt schon viel besser. :)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12308.07.2015 12:01:01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach so, Unterhaltsvorschuss bekomme ich nicht da ich verheiratet bin.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Du wärst bestimmt auch angemotzt, wenn man Dich als Brutkasten bezeichnen würde, oder? Was im Duden steht, das ist in dem Zusammenhang völlig wurscht. Man schaue in die Gesetze und Gerichtsurteile. Da wird nicht von Erzeuger und Brutkasten geschrieben, sondern von Vater und Mutter. Diskriminierungen sind nun mal in diesem Bereich nicht angesagt.

Da Du anwaltlich vertreten bist, wundert es mich etwas, dass Du hier auch noch fragst. Die einzige Lücke, die es noch gibt, ist einfach, ob der Selbstbehalt des Vaters herabgesetzt werden kann, weil er wieder verheiratet ist. Wenn ja, dann könnte man den Teil des Lohnes, um den herabgesetzt wird, direkt beim Arbeitgeber (Drittschuldner) pfänden. Hat das der Anwalt schon überprüft?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Also den Selbstbehalt auf null zu drücken geht in der Regel nicht. Es könnte gegebenfalls funktionieren wenn der Unterhaltzahler durch eine neue Lebensgemeinschaft seinen Bedarf gedeckt bekommen könnte. Zu gut Deutsch, der Vater ist wieder verheiratet und macht einen auf Hausmann. Seine Frau geht arbeiten und verdient nicht schlecht. Dann könnte, müsste, sie Ihrem Mann soviel Taschengeld geben das er sein Leben bestreiten kann, und sogar gegebenfalls Unterhalt an das Kind zahlen kann. Die sogenannte Hausmannsregel. Da seine Frau angeblich ja auch nicht arbeitet geht das hier nicht. Wobei sich schon die Frage stellt von was die ganze Familie lebt.
Allerdings würde ihm mit Sicherheit erstmal eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit aufgebrummt werden. Eigentlich müsste er ja alles tun um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können. Aber bei Unterhaltsstreitigkeiten, gerade vor Gericht ist es leider nicht immer so klar. Es gibt Richtrer und Anwälte dennen ist es lieber der Staat oder sonstwer bezahlt für ein Kind, als das mal einer, der Unterhaltszahler, richtig an Kragen gepackt wird und dem gezeigt wird wie der Hase läuft.
PS: Das Geschreibsel von Hafenlärm muss man nicht so eng nehmen. Er schreibt zwar gerne und viel, aber leider selten was substanielles

2x Hilfreiche Antwort

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