hallo,
ich lebe mit meinen beiden Kindern zur Zeit von der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Jetzt möchten mein neuer Parner und ich zusammenziehen. Welche Gelder bekomme ich noch? Kann er die Kinder auf die Steuerkarte bekommen? Vielen Dank für Antworten.
Neuer Partner - Kann er die Kinder auf die Steuerkarte bekommen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenn Dein neuer Partner genug Geld verdient, bekommst Du vom Sozialamt nichts!
Die Kinder bekommt er nicht auf seine Steuerkarte.
Finanziell gesehen macht Ihr da Beide einen echt schlechten Schnitt.
Das ist so gewollt.
Der große Lacher ist nämlich, dass Ihr vom 1ten Tage des zusammenlebens gemeinschaftlich veranlagt werdet.
Keine Übergangsregelung, keine Kennlernfrist.
So macht die Partnersuche in Deutschland wieder richtig Spaß.
Wer als Verdienender sich eine Partnerin mit Kindern sucht und diese zudem nicht arbeitet, geht ein gigantisches Risiko ein und es gehört schon mehr als nur Liebe dazu, solche Wege zu beschreiten.
Trotzdem, viel Erfolg Euch Vieren.
Hallo ARTiger,
wieso geht ein Partner ein riesiges RIsiko ein, wenn er eine neue Partnerschaft mit o.g Partnerin eingeht und warum werden die beiden gemeinsam veranlagt?
Kurze Info oder Quellenhinweis wären toll
Gruss Shouny
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Hallo,
von einer gemeinsamen Veranlagung (im steuerlichen Sinne) ist mir nichts bekannt und ich lebe selber in einer eheähnlichen Gemeinschaft!!! Jeder hat seine eigene Steuerklasse, er die 1, ich mit Kind die 2. Jeder macht seine eigene Steuererklärung!!!
Allerdings (da muss ich ARTiger Recht geben) wird das Gehalt des Lebenspartners bei sämlichen Beantragungen von sozialen Leistungen mit angerechnet. Wenn der Freund also entsprechend verdient, wirst Du weder Sozialhilfe noch Wohngeld erhalten.
Mit "Risiko" meint ARTiger sicher die Tatsache, dass Dein Lebenspartner ab dem Zusammenziehen für Euren Unterhalt (Miete, Essen usw.) mit verantwortlich ist... siehe oben.
Die Kinder kannst Du nicht auf seine Steuerkarte übertragen, da dem leiblichen Vater jeweils der halbe Kinderfreibetrag zusteht. Unterhalt für die Kinder muss vom Kindsvater weiterhin in voller Höhe gezahlt werden. Beim Unterhalt für Dich siehts da schon wieder anders aus... der könnte evtl. gekürzt werden.
Grüße, Fran_zi
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