Neuer Partner - Sozialhilfe

19. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Zarah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Partner - Sozialhilfe

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem, ich lebe mit meinen beiden Kindern von Sozialhilfe (Ex-Mann zahlt keinerlei Unterhalt, nun würden mein neuer Partner und ich gerne zusammen wohnen. Das die Sozialhilfe für mich wegfällt ist mir schon klar, aber wird er denn auch finanziell für meine Kinder verantwortlich gemacht? Heißt das die Sozialhilfe für die beiden ebenfalls wegfällt? Und was wäre wenn ich Arbeitslosenhilfe beziehe? Wird diese dann ebenfalls wegfallen?
Für Hinweise und Antworten wäre ich dankbar.
Gruß Zarah

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Zarah!
Auch in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft trägt Dein Lebensgefährte keinerlei finanzielle Verantwortung für Deine Kinder.
Die Sachbearbeiter der Sozialämter versuchen zwar, mit manchmal bedenklich viel Enthusiasmus, dem/der Hilfesuchenden etwas Gegenteiliges einzureden, aber das ist nicht rechtens.
Bei einem entsprechenden Bescheid sofort Widerspruch einlegen und notfalls - anschliessend - beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung zur Auszahlung der Geldmittel einreichen. Alternativ kann auch Hilfe aus der Vorschusskasse des Jugendamtes bezogen werden (wird dem Vater der Kinder berechnet), diese jedoch nur zeitlich begrenzt (max. 6 Jahre) und altersabhängig (bis zur Vollendung des 12ten Lebensjahres).
MfG

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#2
 Von 
klusi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
meine Freundin hat einen Sohn der 8 Monate alt ist und ist Alleinerziehend, Sie bekommt somit Unterstützung vom Sozialamt. Was stehen Ihr für Gelder zu: 1. das zweite Erziehungsjahr nimmt, 2. Wie wird es Berechnet, 3. Wird das Einkommen des neuen Partner angerechnet?! 4. Bleibt der Unterhaltsanspruch vom leiblichen Vater .
Die Fragen stellen wir uns weil wir in der nächsten Zeit eine gemeinsame Wohnung nehmen wollen. Wenn Sie noch weitere Tips für uns haben, würden wir uns sehr freuen wenn Sie uns diese mitteilen würden. Wir bedanken uns schon einmal im voraus.
Gruß klusi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo klusi!
Deiner Freundin stehen für die Erziehung des Kindes 3 Jahre zu, dann wird sie von Seiten des Sozialamtes zur Arbeit aufgefordert (zumeist erst Teilzeit - später ganztägig, kommt auf den Kindergartenplatz an).
Das gilt aber nur, wenn sie alleinstehend ist.
Solltet ihr Beide wirklich das Ziel haben zusammenzuziehen, dann bestenfalls mit nachweislich getrennten Räumen und getrenntem Kühlschrankinhalt - kann bei Nichteinhaltung durch Hausbesuch zum Indiz der eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausgelegt werden. Desweiteren eine Einstands - und Versorgungserklärung verneinend einreichen (wird gefordert).
Solltet ihr gemeinschaftlich haushalten wollen, dann werdet ihr gemeinsam veranlagt, d.h. dein Einkommen wird der Sozialhilfe deiner Freundin zugerechnet (sollte erst nach 2-3 Jahren passieren, wird aber gerne mal vom 1ten Tag an vermutet - das kostet Nerven). Bedenke auch die Krankenversicherung, denn die musst du dann auch - privat - finanzieren.
Der Unterhalt des Vaters gegenüber dem Kind bleibt bestehen. Du hast mit dem Kind nichts zu tun, es sei denn du erhälst irgendwann die Möglichkeit das Kind zu adoptieren und nutzt diese Möglichkeit.
Ich hoffe ich konnte helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
klusi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
aber wie sieht das mit dem Erziehungsgeld aus? Wird mein Einkommen also auch zum Erziehungsgeld angerechnet?! Mit der Krankenversicherung denke ich ist kein Thema, weil Sie und der Kurze über die Bundeswehr bzw. zu 20 % Privat versichert ist.
Aber ist es denn nicht richtig das ich als nicht leiblichen Vater keinerlei finazielle Verantwortung trage. Dann verstehe ich nicht warum mein Einkommen auf die Sozialhilfe, Erziehungsgeld??!! angerechnet wird.
Gruß Klusi

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