Neuer Partner wohnt Mietfrei im gemeinsamen Haus !

26. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
ruebenratz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Partner wohnt Mietfrei im gemeinsamen Haus !

Hallo,
muss ich es dulden, dass der neue Partner meiner zukünftigen Ex-Frau in unserem gemeinsamen Haus auf meine Kosten lebt?
Hier nun genauere Erläuterungen:
Meine Frau und ich haben uns im März diesen Jahres getrennt und ich bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.
Meine Frau wohnt mit ihrem neuen Partner in unserem Eigenheim, welches zu je 50% jedem von uns gehört.
Da ich aus den Darlehensvertägen nicht ohne weiteres entbunden werden kann, zahle ich somit die Hälfte der entsprechenden Raten für die Hausfinanzierung.
Zusätzlich natürlich noch die Miete meiner derzeitigen Wohnung.
Laut meinen Informationen ist es wohl nicht möglich einen entsprechenden Wohnvorteil meiner Frau geltend zu machen.
Auch das ihr neuer Lebenspartner dort Mietfrei und auf meine Kosten lebt, spielt scheinbar keine Rolle.
Was sind das für Gesetze?
Es reicht nicht das sie in der gewohnten Umgebung verbleiben darf, nein ich darf ihr und ihrem neunen Partner noch das Haus finanzieren.
Ich spiele schon mit dem Gedanken, dass Haus zu besetzten.
Es gehört mir ja schließlich zu 50%.

Weiß jemand Rat?

Vielen Dank im voraus!



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Laut meinen Informationen ist es wohl nicht möglich einen entsprechenden Wohnvorteil meiner Frau geltend zu machen.


Warum denn nicht? Wenn sie deine Haushälfte mit nutzt, kann ihr sehr wohl ein Wohnvorteil berechnet werden. Richtet sich nach der ortsüblichen Miete.
Oder wurde das bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

ich würde mich da mal im bereich mietrecht einloggen und fragen.
vielleicht wissen die user dort etwas zur rechtslage.

ich kenne einen fall, in der in einer solchen konstellation im rahmen der unterhaltsregelung genau dieser sachverhalt dem im hausverbliebenen (dort mann) angerechnet wurde, d.h. der ausgezogenen frau wurde eine fiktive miete zu gestanden.
aber die rechtsgrundlage kenne ich nicht.

also hausbesetzung finde ich eine coole überlegung.... aber lass es lieber, die richter und polizisten dieser welt verstehen da glaub ich keinen spaß

gruß

uwe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

x

-- Editiert von uweundpapa am 26.11.2008 12:40

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