Hallo zusammen,
es geht hier um meine Enkelin (Stiefenkelin). Ihre Mutter hat neu geheiratet.
Meine Enkelin ist diese Jahr zur Schule gekommen und braucht somit einen Schreibtisch.
Jetzt habe ich erfahren, dass meine Enkelin ihren Schreibtisch von ihren Ersparnissen bezaheln soll. Also Gelder von Oma, Opa, Uroma...
Können sie das einfach von ihr verlangen, oder müssen sich beide Elternteile auch an den Anschaffungskosten beteiligen. Gilt das noch als Sonderbedarf?
Vielleicht kann mir jemand dazu etwas mitteilen.
Danke
Timpe
-----------------
""
Neuer Schreibtisch (Erstausstattung)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn das Geld so angelegt ist, dass das Enkelkind bzw. die Eltern ran kommen, dann ist das mit dem Möbelstück in Ordnung. Wenn man sowas nicht will, dann muss man eine andere Form der Geldanlage wählen.
wirdwerden
-----------------
""
Eltern schulden den notwendigen Unterhalt.
Ein Schreibtisch für einen Erstklässler ist aber so "notwendig" wie ein Barbie-Schloss oder die Monster-High-Schule und somit nicht geschuldet.
PS: Wenn man einen Schreibtisch kauft, sollte man auf eien achten der "mitwächst", also höhenverstellbar ist.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hast Du schön geschrieben. Meine beiden haben eigentlich die ersten 10 Jahre (also etwa bis 16) die Hausaufgaben am Esstisch gemacht, trotz Schreibmöglichkeit im eigenen Zimmer. Der Große meist schon auf dem Nachhauseweg erledigt. Auf einer Parkbank, einer Mülltonne.....man, bis ich dem das ausgetrieben hatte.
Wenn das Kind aber den Tisch will, warum dann nicht aus dem Geld des Kindes finanzieren?
wirdwerden
-----------------
""
Guten Abend!
Da sei den fragenden Großeltern mal entgegengehalten, dass bei uns die Oma den Schreibtisch des Erstklässlers bezahlt hat.
LG nero
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
37 Antworten
-
10 Antworten