Hallo,
mein Mann hat ein uneheliches Kind von bald 14 Jahren. Im Jahre 96 wurde über das Jugendamt
der Unterhalt tituliert.
Im Jahre 2001 wurde der Unterhaltstitel per Gericht zu Ungunsten des Titel von 96 abgeändert. Mein Mann hat aber weder vom Abänderungstermin erfahren noch hat er den neuen Titel unterschrieben.
Da mein Mann seit einigen Jahren chronisch erkrankt ist und diese Krankheit in letzter Zeit schlimmer wurde und wir jetzt unser erstes gemeinsames Kind erwarten, hatten wir uns dazu entschlossen, den Titel abändern zu lassen, da er vermutlich nie wieder den geforderten Unterhalt leisten kann. Dabei hat unser Anwalt festgestellt, dass auf dem abgeänderten Titel die Unterschrift meines Mannes fehlt.
Der Anwalt meinte nun, dass der abgeänderte Titel wahrscheinlich gar keine Gültigkeit hat. Wir haben aber erst wieder in 2 Wochen einen Termin und bis dahin wollte ich mal fragen, ob das stimmt?
Wenn das stimmt, dann müsste ja immer noch der ursprüngliche Titel von 96 seine Gültigkeit haben, oder?
Grüße
Puschelchen
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Neuer Titel vom Jugendamt gar nicht gültig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist das erste mal, dass ich höre, dass da eine Unterschrift erforderlich ist. Bei einem gerichtlichen Titel ist die Unterschrift des Richters unter dem Urteil erforderlich, und sonst gar nichts. Da hat Dein Mann wohl was mißverstanden.
wirdwerden
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Naja, wenn dann hat da der Anwalt das Missverstanden, denn er schrieb:
grundsätzlich ist eine Jugendamtsurkunde eine freiwillige Verpflichtung, d.h. Sie müssen dort selbst unterschrieben haben. Falls sie tatsächlich nicht unterschrieben haben, würde insofern auch keine Verpflichtung und kein Titel vorliegen.
Sehe gerade, dass das der Titel nicht per Gericht abgeändert wurde, sondern nur am JA neu tituliert wurde, es sich also nicht um ein gerichtliches Urteil handelt.
Grüße
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Also ich kenne es so, daß wenn ein Vater freiwillig beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennt, unterschreibt er ja auch und dann gibt es gegen ihn einen Titel zwecks Kindesunterhalt.
Warum sollte denn das Jugendamt den Titel ändern wollen und warum ohne ihn?
@charlykessia
das fragen wir uns bis heute.
Die Vaterschaft hat er ja 96 anerkannt und auch den damaligen Titel freiwillig unterschrieben.
Warum der Titel 2001 zu Ungunsten des Titels von 96 abgeändert wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Es geschah ohne das Wissen meines Mannes in seiner Abwesenheit, folglich existiert auch keine Unterschrift auf der Abänderung.
Wir vermuten nur, dass Exe wohl gedacht hat, da mein Mann damals von Ost nach West zog, sein Einkommen wäre immens gestiegen. Eine andere Erklärung haben wir nicht.
Gruß
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--- editiert vom Admin
Naja, es gibt doch die Düsseldorfer Tabelle.
Und bei privaten Absprachen redet man doch miteinander.
Es gibt keine privaten Absprachen. Originaltitel wurde festgelegt mit einem monatlichen Unterhaltsfestbetrag von 151,00 Euro (statisch, befr. bis 18 J.)
Abänderung von 2001 orientierte sich plötzlich an Düdo-Tabelle (106%), (dynamisch, befr. bis 18 J), wonach er deutlich schlechter wegkäme.
Mein Mann hat weder mit seiner Ex noch mit dem Kind seit dessen Geburt in irgendeiner Form Kontakt (außer über Anwälte).
Ziemlich lange und traurige Geschichte, die steht aber hier nicht zur Debatte.
Meine Frage, ob die Abänderung überhaupt Gültigkeit hat, wurde aber noch nicht wirklich beantwortet.
Grüße
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ich frag mich wirklich, warum Du "gerichtlicher Titel" schreibst, wenn es denn keiner ist. Da verliere ich zumindest die Lust am Antworten.
wirdwerden
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Tschuldigens bitte, dass ich mich da vertan hab! Bin leider auch nicht unfehlbar.
Wenn deshalb keine Lust zum Antworten mehr da ist, dann kann man sich zumindest auch die dummen Kommentare sparen.
Gruß
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