Hallo Zusammen,
kurz zum Hintergrund. Ich bin geschieden und habe eine Tochter (11Jahre) aus dieser Ehe, welche bei mir lebt und für die ich alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Seit drei Jahren bin ich neu verheiratet und habe noch einmal zwei Kinder dazu bekommen. Die "neuen Kinder", mein Mann und ich, haben alle den gleichen Nachnamen. Nur meine Tochter heißt wie ihr Vater. Sie wünscht sich schon lange unseren Namen anzunehmen. Oft behauptet sie auch einfach, dass sie so heißt wie wir. Ich wollte dieses Fass allerdings nie aufmachen, weil ich wusste, dass ihr Vater nicht zustimmen wird. Laut dem neuen Namensgesetz wäre es jetzt ab Mai möglich, dass Scheidungskinder Doppelnamen tragen können. Meine Tochter möchte das unbedingt und hat es deshalb bei ihrem Vater angesprochen, bevor ich es machen konnte. Er ist dann wohl richtig ausgeflippt und meinte, dass er niemals zustimmen würde. Was ich wirklich nicht verstehen kann. Man nimmt ihm ja nichts weg. Sie bekommt ja lediglich einen Namen dazu.
Folgenden Auszug habe ich gefunden:" Ferner sollen sich Scheidungskinder einer scheidungsbedingten Namensänderung desjenigen Elternteils anschließen können, in dessen Haushalt sie verbleiben. Sie können entweder den geänderten Familiennamen des betreffenden Elternteils oder einen Doppelnamen aus diesem und ihrem bisherigen Familiennamen erhalten. Damit wird erreicht, dass die namensrechtliche Verbindung zwischen dem Kind und seiner Hauptbezugsperson bestehen bleiben kann."
Was bei mir die Frage aufwirft, ob man die Änderung auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils vornehmen lassen kann? Weiß da jemand etwas dazu?
-- Editiert von User am 6. März 2025 07:43
Neues Namensrecht- Doppelname Scheidungskinder
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Siehe § 1617d BGB.
wirdwerden
ZitatSiehe § 1617d BGB. :
und in wie fern hilft das weiter?
§ 1617d BGB "Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge"
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Indem man nicht § 1617 BGB liest, sondern den neuen, hinzugefügten § 1617d BGB. Es hilft nie weiter, eine falsche Regelung nachzulesen.
wirdwerden
-- Editiert von User am 6. März 2025 08:19
Nein, kann man nicht. Die Einwilligung kann nur durch das Gericht ersetzt werden.ZitatWas bei mir die Frage aufwirft, ob man die Änderung auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils vornehmen lassen kann? :
Ab der Volljährigkeit könnte das Kind selbst den Namen ändern.
ZitatIndem man nicht § 1617 BGB liest, sondern den neuen, hinzugefügten § 1617d BGB. Es hilft nie weiter, eine falsche Regelung nachzulesen. :
Entschuldige bitte, das D hatte ich tatsächlich überlesen. Also ist es wieder nur mit Zustimmung des anderen Elternteils möglich. Ist ja ätzend. Dann bleibt mir in dem Fall nur der Gang zum Jugendamt.
ZitatIst ja ätzend. :
Das Problem hat aber doch nicht der Vater, sondern du verursacht.
Du hättest z.B. einen Doppelnamen annehmen können oder einfach deinen behalten können (damit bleibt die,
Verbindung zum Namen der Tochter erhalten) oder dein neuer Mann deinen Familiennamen.
Den Wunsch der Tochter kann ich verstehen. Aber dadurch würde die "Namensverbindung" zum Vater und auch zu ihrem Bruder, der ja beim Vater lebt, zerstört. Dierse Überlegungen hättest du viel früher anstellen müssen und nicht jetzt sauer zu sein, dass es eben zu einem Problem führt.
Was wäre, wenn du die Namensänderung gegen den Willen des Vaters durchsetzt und das Kind in 5 Jahren zum vater ziehen will und dann traurig ist, dass es einen anderen Namen als alles anderen in dem Haushalt hat. Oder wenn die neue Ehe scheitert? Was dann? Du musst auch bedenken, dass diese Einbennenung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (und auch das Kind zustimmen muss). Ok, vielleicht gibt es dann durch das neue Gesetz eine Möglichkeit, aber sicher nicht günstig und unkompliziert.
-- Editiert von User am 6. März 2025 08:51
Nun ja, durch die Änderung des Namensrechts sollen nicht die Rechte der Eltern eingeschränkt werden. Und davon gehst Du aus. Das ist aber eine völlig andere Sache. Das Jugendamt kann da auch nicht weiter helfen. Fehlende Zustimmungen zu was auch immer können nur durch Gerichtsentscheid ersetzt werden.
Ich hab mir gerade noch mal Deine andere Anfrage angeguckt. Ihr seid ohnehin in einem Konflikt. Hältst Du es wirklich für taktisch sehr sinnvoll, jetzt, gerade jetzt noch weiteres Öl ins Feuer zu gießen?
Zurück zum Namensrecht. Letztlich wäre es doch sinnvoll gewesen, bei der Neuvermählung selbst einen Doppelnamen anzunehmen. Dann "findet" sich das Kind im Namen der Mutter wieder. Was ist denn, wenn die neue Ehe aus was für Gründen auch immer auch den Bach runter geht, namensrechtlich?
Ich hatte es seinerzeit so geregelt: Ich mit Doppelnamen A-B. Nach Scheidung behielt Kind aus der Ehe den Namen A. Kind aus neuer Beziehung hatte Namen B. Bezug zu mir war da. Beide hatten mental nie Probleme.
wirdwerden
ZitatDen Wunsch der Tochter kann ich verstehen. Aber dadurch würde die "Namensverbindung" zum Vater zerstört. :
In wie fern wird die Namensverbindung zerstört, wenn sie einen Doppelnamen trägt? Sie hat doch dann von beiden Eltern den Namen.
Und warum mein neuer Mann inklusive unsere gemeinsamen Kinder, den Namen meines Ex Mannes tragen sollten, erschließt sich mir auch nicht.
Laut neuem Namensgesetz kann man einem Namen, des Doppelnamens problemlos wieder ablegen.
Nochmal, hier wird niemandem etwas weg genommen! Sie soll lediglich einen zweiten Namen dazu bekommen. Wer damit ein Problem hat, dem geht es wohl eher nur ums eigene Ego und nicht um die Interessen des Kindes.
ZitatNun ja, durch die Änderung des Namensrechts sollen nicht die Rechte der Eltern eingeschränkt werden. Und davon gehst Du aus. :
Habe ich an keiner Stelle geschrieben.
Weiß nicht, wie du darauf kommst.
Wir haben wohl alle gleichzeitig geschrieben, und kommen völlig unabhängig voneinander zu einer identischen Einschätzung. Kommt wirklich selten vor und sollte nachdenklich stimmen. Und noch ein Hinweis: "Familie" definiert sich nicht über einen Nachnamen. Wenn dieser Name so sehr in den gedanklichen Mittelpunkt der Tochter gerät, dann stimmt mich das schon nachdenklich. Es ist doch heute absolut üblich, dass Kinder und Elternteile verschiedene Namen haben, wirklich. Also ein Normalzustand. In jeder Schule, jeder Kita.
wirdwerden
ZitatHältst Du es wirklich für taktisch sehr sinnvoll, jetzt, gerade jetzt noch weiteres Öl ins Feuer zu gießen? :
Nee, stimmt, man kann auch einfach alles einfach weiter schlucken. Das ist taktisch bestimmt klug. Ich mache seit Jahren alles mit. Nicht mal eine Unterschrift um ein Konto für meine Tochter zu eröffnen , habe ich bekommen. Das habe ich alles bis jetzt hin genommen. Aber irgendwann reicht es vielleicht auch. Zu mal es nicht um meine eigenen Belange geht, sondern um den Wunsch unserer Tochter. Warum muss sie immer zurück stecken, damit er kein Problem mit seinem Ego bekommt? Wie gesagt DOPPELname! Ihm wird nichts genommen. Ihr wird nichts genommen. Ich sehe das Problem nicht.
Nun ja, nach leidvoller Erfahrung würde ich auch keiner Kontoeröffnung eines Kindes mehr zustimmen.
Du scheinst es nicht zu verstehen. Ganz sicherlich hast Du durch die neue Flamme des Ex Situationen, die für Dich und die Tochter schwer zu ertragen sind. Aber die Änderung des Nachnamens ist keine Lösung dieser Probleme. Ich hatte Dir in dem anderen Thread deutlich aufgezeigt, was Du tun solltest. Nebenkriegsschauplätze aus Gründen der Rache zu eröffnen, das kann sehr teuer werden, dauert lange und zermürbt noch mehr. Ich würde mich darauf konzentrieren, dem Kind den Unterschied zwischen Namen und Familie klar zu machen und es im übrigen aus den Streitigkeiten raus halten.
wirdwerden
ZitatDu scheinst es nicht zu verstehen :
Na dann, du scheinst allwissend zu sein und deine Meinung die einzig richtige. Vielleicht verstehst du es einfach nicht, weil du zu sehr am Ego hängst. So Menschen gibt es leider zu Hauf. Es ist kein neuer Wunsch meiner Tochter. Dieser besteht schon lange. Auf Grund des neuen Gesetzes ab Mai sahen wir die Möglichkeit ihr dies zu ermöglichen. Das ist völlig unabhängig von der anderen Problematik.
Sie fühlt sich trotzdem zur Familie zugehörig. Darum geht es doch überhaupt nicht.
Um mal die Sachebene zurückzuholen:
Zitatob man die Änderung auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils vornehmen lassen kann? Weiß da jemand etwas dazu? :
Nein, darf man (in diesem Falle) nicht.
ZitatDann bleibt mir in dem Fall nur der Gang zum Jugendamt. :
Nein, Ansprechpartner wäre das Familiengericht.
ZitatUnd warum mein neuer Mann inklusive unsere gemeinsamen Kinder, den Namen meines Ex Mannes tragen sollten, erschließt sich mir auch nicht. :
Ich denke, es war gemeint, dass du einen Doppelnamen hättest tragen können, nicht dein Mann oder die neuen Kinder.
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
ZitatWer damit ein Problem hat, dem geht es wohl eher nur ums eigene Ego und nicht um die Interessen des Kindes. :
Das würde ich so pauschal nicht sagen.
Gemäß deiner Schilderung hast du mit dem Vater noch nichtmal gesprochen.
Es wäre doch angebracht, sich zumindest mal dessen Ansicht zu dem Thema anzuhören und dann gemeinsam sauber zu sortieren, was "Ego" und was berechtigt ist, oder?
ZitatIch mache seit Jahren alles mit. :
Das deutet darauf hin, dass die Verhältnisse seit Jahren nicht sauber geklärt sind.
Auch könnte es wie ein "Rachefeldzug" wirken, wenn man jetzt geballt alles, was seit Jahren ok war, plötzlich in die Waagschale wirft.
ZitatZu mal es nicht um meine eigenen Belange geht, sondern um den Wunsch unserer Tochter. :
Das ist immer so eine Sache. Der Wunsch des Kindes ist oftmals nur dann Argument, wenn der Wunsch des Kindes mit dem eigenen Wunsch übereinstimmt.
Ich frage mich, ob das Kind die Tragweite der Entscheidung einschätzen kann.
Was ist denn, wenn es zu einer Scheidung kommt?
ZitatIch sehe das Problem nicht. :
Deshalb eben: mit dem Vater sprechen. Dann wird das Problem vielleicht klar.
Nur weil du kein Problem siehst, heißt es nicht, dass es kein Problem geben darf. Es sind eure beiden Ansichten zu würdigen.
ZitatWarum muss sie immer zurück stecken, damit er kein Problem mit seinem Ego bekommt? :
Das Schöne an einem Internetforum ist ja, dass man die Leute nicht kennt und man eine neutrale Perspektive einnehmen kann.
Ich sehe in den Beiträgen bislang, dass ihr beide eure Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder bzw. der Tochter austragt, wenn ich das mal so ehrlich sagen darf - und wie gesagt basierend auf dem, was ich hier mitkriege.
Wer da jetzt "mehr Schuld" dran trägt, kann ich natürlich nicht sagen, wohl aber, dass in aller Regel zwei Leute dazugehören.
Ich sehe den Bedarf, dass ihr mehr und sachlicher über die Kinder sprecht und euch selbst mal zurücknehmt, wenn es um die Kinder geht. Ich lese immer nur "meine Tochter hat dem Vater gesagt" oder "hat von meiner Tochter erfahren". Warum besprecht ihr relevante Themen nicht?
Ich wäre auch nicht begeistert, wenn ich von den Planungen eines dermaßen tiefgreifenden Eingriffs von meiner Tochter erfahren würde und nicht von der Mutter.
Ich empfehle euch, dringend eine Basis des Miteinanders zu finden und nicht laufend eure Kinder in die Schusslinie zu stellen.
Ihr beide seid euren Kindern gegenüber verantwortlich, nicht gegenüber euren Egos.
ZitatOft behauptet sie auch einfach, dass sie so heißt wie wir. :
Bei mir ist es umgekehrt: ich werde beispielsweise in der Schule meiner Stieftochter stets mit ihrem Nachnamen angesprochen, obwohl ich mich stets mit meinem Namen vorstelle.
Bei uns steht fest, dass ich ihren Nachnamen annehmen werde.
Wie auch immer: ich finde, die Entscheidung ist nicht so einfach und ich frage mich auch, ob man das ausgerechnet jetzt entscheiden muss, während euch nich nichtmal gelingt, Alltagsthemen sauber zu klären.
Es steht doch praktisch schon fest, dass ihr vor Gericht landet - wollt ihr das wirklich? Und bitte den Gedanken "wegen mir müssten wir nicht vor Gericht gehen" gleich wieder vergessen - dein Ex-Mann denkt genau das Gleiche.
Was wird denn verloren, wenn man die Entscheidung ein halbes Jahr in die Zukunft schiebt?
Eine persönliche Meinung zur Sache habe ich gerade nicht - ich sehe Vor- und Nachteile bei beiden Varianten.
ZitatNa dann, du scheinst allwissend zu sein und deine Meinung die einzig richtige. Vielleicht verstehst du es einfach nicht, weil du zu sehr am Ego hängst. :
Und genau solche Sätze bestätigen, dass eine sachliche Lösung derzeit nicht möglich ist.
Selbst Meinungen von Außenstehenden, die man um Rat fragt, werden nicht gewürdigt, sondern es wird ausgeteilt. Wie will man auf der Basis mit dem zweiten Entscheidungsträger eine Gesprächsbasis finden?
Der kann doch vermutlich sagen, was er will - und wird nicht gehört, oder?
Wenn du mal ganz ehrlich bist?
ZitatWas bei mir die Frage aufwirft, ob man die Änderung auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils vornehmen lassen kann? Weiß da jemand etwas dazu? :
Das war die Ausgangsfrage. Dazu habe ich eine Antwort bekommen. Vielen Dank dafür.
Problematisch an Foren ist es, dass viele Menschen eben nicht neutral sind, auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen und Erlebnisse etc. Man beschränkt sich des Weiteren offensichtlich auch nicht auf das Gefragte, sondern legt lang und breit seine eigene Meinung dar, obwohl man nicht mal einen Bruchteil der Situation kennt und beurteilen kann.
Allen einen schönen Tag.
Das liegt daran, dass dies ein Meinungsforum ist.
Kostenlose Rechtsberatungsforen sind in Deutschland nicht erlaubt, weil Rechtberatung nur durch zugelassene Anwälte erfolgen darf.
Allerdings verfügt ein Großteil der hier antwortenden Personen über ganz erhebliche Lebenserfahrung. Und wenn mehrere Leute mit zusammen sehr viel Lebenserfahrung einer Meinung sind, dann spricht das dafür, dass diese Meinung Hand und Fuß hat.
ZitatWas ich wirklich nicht verstehen kann. Man nimmt ihm ja nichts weg. :
Doch, damit das sein Name mit dem des Nachfolgers "beschmutzt" wird, schredderst Du sein Ego, seine Männlichkeit, ...
ZitatEs ist kein neuer Wunsch meiner Tochter. Dieser besteht schon lange. :
Dann weiß ich wirklich nicht, warum du im Zuge deiner erneuten Heirat keinen Doppelnamen aus dem ehemaligen und dem jetzigen Ehenamen gewählt hast?
In diesem Fall gäbe es das Problem nämlich nicht.
BTW: Du kannst nur versuchen, deinen Exmann umzustimmen bzw. seine Zustimmung durch das Familiengericht ersetzen zu lassen.
Wenn ich es richtig lese, steht da ja, dass es der Namensgebung folgen kann, wenn der Elternteil seinen früheren Namen wieer animmt. Von einem neuen Nachnamen nach erneuter Eheschließung ist da nicht die Rede.
Mir fehlt auch der Hinweis darauf, dass ein Doppelname möglich ist.
Das Gesetz ist ja recht neu und es wird da sicher noch so einige Auseinandersetzungen geben ,wie es angewendet werden kann.
Aber egal wie, ohne freiwillge Zustimmung des Vaters gehts nunmal nicht. Und bei Gericht wäre ich mir nicht sicher, dass es klappt. (Zumindest früher war die Argumentation gegen den Willen des Namensgebenden Elternteil der Einbennung zuzustimmen, entweder fehlende Bindung/Kontakt oder drohende seelischen Schäden, z.B: infolge von Mißhandlung oder Mißbrauch durch den Namensgebenden Elternteil. Ein einfaches "ich fühle mich sonst nicht zugehörig zum betreuenen Elternteil war in den seltensten Fällen ausschlaggebend)
ZitatDann weiß ich wirklich nicht, warum du im Zuge deiner erneuten Heirat keinen Doppelnamen aus dem ehemaligen und dem jetzigen Ehenamen gewählt hast? :
Nicht jede Ehe endet mit dem Austausch von besten Wünschen....
Mir würden da gleich mehrere Gründe einfallen, weswegen man den angenommenen Namen aus einer gescheiterten Ehe nicht behalten will.
ZitatWenn ich es richtig lese, steht da ja, dass es der Namensgebung folgen kann, wenn der Elternteil seinen früheren Namen wieer animmt. Von einem neuen Nachnamen nach erneuter Eheschließung ist da nicht die Rede. :
Mir fehlt auch der Hinweis darauf, dass ein Doppelname möglich ist.
Korrekt.
Einschlägig wäre hier: § 1618 BGB
Hier steht auch ganz klar, dass das Gericht die Entscheidung des anderen Elternteils nur ersetzt, wenn das für das Kindeswohl erforderlich ist.
Ich bezweifle daher, dass man in der geschilderten Situation Erfolg vor Gericht hat.
ZitatNicht jede Ehe endet mit dem Austausch von besten Wünschen.... :
Mir würden da gleich mehrere Gründe einfallen, weswegen man den angenommenen Namen aus einer gescheiterten Ehe nicht behalten will.
Danke! Ich habe mir sehr gut überlegt ob ich einen Doppelnamen, den Kindern zu liebe, wählen möchte und habe mich letztendlich bewusst dagegen entschieden. Aus einigen Gründen!
ZitatIch bezweifle daher, dass man in der geschilderten Situation Erfolg vor Gericht hat. :
Das kann gut sein und deshalb würde ich mir das sehr gut überlegen, ob ich das gerichtlich werden lassen würde. Deswegen schrieb ich oben Jugendamt, weil diese in der Vergangenheit zumindest als Mediator zwischen uns tätig werden konnten.
Zitat:habe mich letztendlich bewusst dagegen entschieden. Aus einigen Gründen!
Damit müsste ja zumindest die Einsicht kommen, das es, über „gekränktes Ego" hinaus, Probleme mit einem Nachnamen geben kann.
Und daraus müsste doch die Einsicht kommen, dass der Vater berechtigte Einwände haben könnte und entsprechend nicht nur die rechtliche, sondern auch die moralische Verpflichtung gegenüber Vater und Kind besteht, sich die Einwände anzuhören und sich damit auseinanderzusetzen.
Meine Frage danach, was im Falle einer Scheidung passiert, hast du ignoriert.
Was passiert denn, wenn sich das Verhältnis zwischen deinem Partner und dem Kind eintrübt? Oder er sie misshandelt? Alkoholabhängig wird? Oder wenn, und das ist gar nicht so unwahrscheinlich, sich die beiden einfach nicht mehr auf den Pelz gucken können?
Du hast den unerwünscht gewordenen Namen bewusst abgelegt. Und was macht deine Tochter, wenn der Name mal unerwünscht werden sollte?
Genau solche Überlegungen müssen doch in eine solche Entscheidung einfließen. Sowieso schon - und erst Recht, wenn man selbst eine solche Erfahrung gemacht hat.
Ich lege mich mal fest: Ich sehe mehr Dinge auf der „Nein-Seite" als auf der „Ja-Seite".
Als jemand, der seit dem zweiten Lebensjahr einen anderen Nachnamen als die Mutter trägt, kann ich sagen: das war nie ein ernsthaftes Problem. Ganz im Gegenteil.
Zitat:Deswegen schrieb ich oben Jugendamt, weil diese in der Vergangenheit zumindest als Mediator zwischen uns tätig werden konnten.
Das wäre ein Kompromiss. Dennoch erinnere ich an meine „abgebügelten" Worte oben: ihr solltet einen Weg finden, derartige Dinge gemeinsam zu besprechen. Das Jugendamt unterstützt euch zwar dabei, euch zu einer Lösung im Sinne des Kindes zu führen, aber es ist letztlich nicht dafür da, immer wieder eure Streitigkeiten zu moderieren.
Ich meine mich zu erinnern, dass du mal angedeutet hast, dass du dich um viele kindbezogene Dinge kümmern müsstest.
Könnte es nicht auch sein, dass du einfach entscheidest und dann Zustimmung erwartest, anstatt die Dinge abzusprechen?
Die Namensänderung hast du ja quasi schon entschieden, ohne mit dem Vater auch nur zu sprechen.
„Die Unterschrift für ein Bankkonto verweigert" - Frage: hast du für dich entschieden und nur um Unterschrift gebeteten oder hast du vor der Entscheidung abgesprochen, ob ihr beide überhaupt wollt, dass ein Konto eröffnet wird?
Geburtstagsfeier hast du entschieden, verbittest dir aber, dass die andere Seite auch mal was entscheidet, beschwerst dich dann aber, dass du dich kümmern musst.
Zum Nachdenken.
Ihr seid beide Erwachsen und habt eine gemeinsame Verantwortung für das Kind.
Dass ihr euch nicht mehr leiden könnt, darf nicht Problem der Kinder werden. Und glaube mir, auch wieder aus eigener Erfahrung kann ich sagen: die Kinder kriegen mit und leiden darunter, dass sich die Eltern nicht mit einer Stimme auftreten.
Sehr vernünftige Einstellung, Despi. Hinzu kommt doch noch, dass die leidige Geburtstagspary an einem Umgangswochenende statt fand. Wenn man eine Abänderung haben wollte, dann hätte man das klären müssen. Im übrigen, ich hatte es schon in der anderen Anfrage erklärt: man muss klare Grenzen ziehen. Jeder Elternteil kann letztlich in "seiner Zeit" bestimmen, wie das Kind erzogen wird. Damit sind doch nur ganz wenig Möglichkeiten für Reibereien. Man muss Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens nicht mit dem/der Ex teilen. Deshalb kann es - wie jetzt hier behauptet wird - nicht eine ständige Drangsalierung nicht geben. Zumindest dann nicht, wenn man die Aufgabenverteilung kennt.
wirdwerden
ZitatMeine Frage danach, was im Falle einer Scheidung passiert, hast du ignoriert. :
Ja, weil ich darauf an anderer Stelle bereits eingegangen bin. Laut neuem Namensrecht, kann man problemlos einen der Namen (wenn Doppelname) wieder ablegen. Was auch bei einer Scheidung oder aus anderen Gründen ginge.
ZitatGeburtstagsfeier hast du entschieden, verbittest dir aber, dass die andere Seite auch mal was entscheidet, beschwerst dich dann aber, dass du dich kümmern musst :
Ich habe mich an keiner Stelle beschwert, dass ich mich kümmern muss. Keine Ahnung wo du diese Information her nimmst bzw. dir ausdenkst.
Ich informiere den Vater bei jeder Kleinigkeit. Auch frage ich ihn um sein Einverständnis für dies und das. Manchmal sagt er ja und entscheidet sich später um. Manchmal sagt er ja, leistet dann aber die Unterschrift nicht und manchmal ignoriert er mich einfach komplett oder sagt mir "Da muss ich erstmal darüber nachdenken" und meldet sich nie wieder.
Auch bezüglich des Namens habe ich nichts entschieden und wollte das mit ihm besprechen, so bald ich alle Informationen dazu habe und ihm liefern kann. Meine Tochter ist mir jetzt zuvor gekommen. Sie habe ich zuerst gefragt, ob sie überhaupt eine Namensänderung wollen würde, bevor ich mit ihrem Vater gesprochen habe. Was ja wohl absolut legitim ist. Schließlich will ich das nicht über ihren Kopf hinweg entscheiden.
Für mich ist das Thema jetzt beendet. Ich bin schließlich niemandem hier Rechenschaft schuldig.
Gut. Dann schließe den Thread doch.ZitatFür mich ist das Thema jetzt beendet. :
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