Mich interessiert, ob es hier schon Erfahrungen zum neuen Unterhaltrecht gibt und auch schon gerichtliche Entscheidungen?!
Würd mich über Fälle freuen, denn wir haben demnächst unsere Gerichtsverhandlung und hoffen, der Ex nicht auf alle Ewigkeiten Geld zahlen zu müssen!
Neues Unterhaltsrecht 2008
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
mein Freund hat auch demnächst einen Gerichtstermin inkl. Scheidung, und auch wir hoffen, nicht noch Unterhalt zahlen zu müssen.
Die Noch-Frau meines Freundes verdient durch 2 Jobs etwas über 900,-, bekommt für den 8jährigen Sohn (wird im Sommer 9 Jahre)von meinem Freund 254,-, und hat dann noch das Kindergeld von 150,-. Somit hat sie zusammen über 1.300,-Euro, und hat meinen Freund auch noch auf mind. 280,- Unterhalt verklagt.
Wenn sie damit durchkommt, hat sie mal eben knapp 1.580,- , und meinem Freund bleiben danach nur noch 1.100,-.
Sie bzw. der Anwalt argumentiert damit, daß sie ja nur Teilzeit arbeitet, der Sohn ja noch so "jung" ist, und ihr Gealt somit nur zur Hälfte angerechnet werden darf.
Wir finden das alles mehr als ungerecht, und hoffen, daß sie damit nicht durchkommt.
Gibt es denn schon irgendwelche Erfahrungsberichte ?
Wie stehen die Chancen ???
Liebe Grüße,
Nina
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
nehem an da wird der Richter sich wohl eher Campers Vorschlag annehmen. Ausnahmsweise ist er diesmal gar nicht so unvernünftig.
Aber trotzdem hat Unterhaltrecht nichts mit Hartz 4 zu tun, hat sogar der Camper selber mal von sich hören lassen ;-).
@Camper
bei 900€ Einkommen dürfte der Freibetrag ALG2 höher als 144€ € liegen, und sich schon fast nähe 220€ bewegen.
Und: Auch wenn sie "nur" Teilzeit arbeitet, hat sie nach der Arbeit noch die Verantwortung für ein gemeinsames Kind zu tragen.
Und wenn das Kind später mal schlecht in der Schule wird, dann wird ihr möglicherweise vom Vater noch vorgeworfen: Du hast Dich nicht ausreichend gekümmert, Dir war der Job ja wichtiger.
Alles schon vorgekommen
--- editiert vom Admin
@camper
und wo steht Deine Behauptung in welchem Paragraphen ?
@camper
und wo steht Deine Behauptung in welchem Paragraphen ?
--- editiert vom Admin
@Camper
Das kannst vergessen da die Rechtshelfer die Anträge auch nur oberflächlich überprüfen.
Zumal vom Amtsgericht zu Amtsgericht auch anders verfahren wird.
Hallo Nina,
nicht ihr, sondern dein Freund würde den Unterhalt für die Ex zahlen. Ich bin eigentlich nie auf Seiten der fordernden Ex-Gattinnen, aber bezugnehmend auf deinen anderen Thread solltest du schon mal versuchen, etwas objektiver zu sein. Immerhin arbeitet die Ex und... sie versorgt das Kind nahezu allein, denn der Kv wehrt sich ja dagegen, überhaupt den *normalen* Umgang wahrzunehmen und lädt den Junior auch zwischendrin wieder bei Mama ab, sobald es Gejammer gibt.
Ob und in welcher Höhe ihr Einkommen als überobligatorisch gilt, ist in der Tat eine Einzelfallentscheidung, die niemand voraussehen kann. Durch das Verhalten deines Freundes hat sie aber schon ein Argument in der Hand. Im Übrigen auch von mir der Hinweis, dass sie von dem Einkommen zwei Personen unterhalten muss, dein Freund nur sich.
Grüße
--- editiert vom Admin
Hallo Mikkian,
sehe, wir schwimmen auf der gleichen Welle...:)
Auch ich bin mormalerweise kein Freund von nachehelichen Unterhaltszahlungen, wenn keine besonderen Umstände dafür vorliegen.
Im dem Fall betreut die Mutter ein hyperaktives Kind, vom Vater nebst LG kommt keinerlei Unterstützung, soll aber für ihren Unterhalt selbst aufkommen.
Eine Vollzeit-Pflicht kommt bei der KM m.E. frühestens in drei Jahren, wenn das Kind die Grundschulzeit abgeschlossen hat, in Betracht.
@Nina,
quote:
Somit hat sie zusammen über 1.300,-Euro, und hat meinen Freund auch noch auf mind. 280,- Unterhalt verklagt.
Wenn sie damit durchkommt, hat sie mal eben knapp 1.580,- , und meinem Freund bleiben danach nur noch 1.100,-.
Ohne Unterhaltszahlungen würden also deinem Freund für sich alleine 1380€ verbleiben. Das ist mehr, als die KM zusammen mit ihrem Kind hat.
Nach Abzug Unterhalt bleiben deinem Freund 1100€, das ist auch mehr, als den meisten unterhaltspflichtigen Vätern verbleibt.
Du verdienst sicherlich auch gut, wo liegt eigentlich eure Not?
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
Nix, Camper,
wie ich den Satz geschrieben habe, dachte ich da dich...ehrlich.:)
Den hab ich nur deinetwegen geschrieben, weil ich wusste: Camper ist auf der fieberhaften Suche....
Du schwimmst doch immer auf der *was-wäre-wenn-Welle*.
Da dachte ich mir: Schwimmst einfach mal ne Runde mit.:)
Grüßle
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-- Editiert von Schwesterchen am 18.03.2008 09:05:44
--- editiert vom Admin
@Camper,
quote:
Im Falle von Ninas Schilderung wäre es meines Erachtens besser, das Kind würde mehr kriegen und der BU entfällt ganz.
Das Kind bekommt momentan nicht mal das, was ihm nach DDT 2008 zustehen würde...
Ich glaub nicht, dass ein Richter den KU um schlappe 280€ anheben würde.:)
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
@Camper,
wenn der Vater eh nur für den Sohn unterhaltspflichtig wäre, sind diese 294€ der total normale Betrag, den er leisten müsste.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter aus *steuerlichen* Gründen zustehenden BU verweigert.
Aber, vielleicht gibts den Richter ja...
Grüßle
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--- editiert vom Admin
Ok Camper,
teils uns mit, wenn das mal geschieht.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
@Schwesterchen
Camper verdreht immer wieder die Tatsachen!
Aber hat es wohl selber nur mit Hartz IV geschafft sich aus den Unterhaltsverpflichtungen zu drücken.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Camper
das bezweifle ich sehr, schon mal was von Austauschpfändung gehört ?
Schön, dass ich zu Diskussion angeregt habe!
Bei mir ist der Fall etwas anders! Wir hatten heute die Verhandlung in der allerdings noch kein Urteil gefällt wurde.
Die Kinder sind 9 und 11 Jahre und sie arbeitet auf 400 BAsis; bekommt für sich selbst ca. 900 Unterhalt und für die Kinder jeweils nochmal den Höchssatz! Aber warum denn dann nochmehr arbeiten gehen?! Ist doch einfach so! Der Lebenspartner wohn natürlich offiziell nicht dort, lebt aber schon vor Ort.
Ich versteh nicht, warum es ein neues Gesetz gibt, wenn doch nicht danach entschieden wird.
Kann mir jeman erklären, was genau Aufstockungsunterhalt bedeutet? Das kann doch auch nicht sein, dass mein Mann auf ewig Sozialamt spielen darf!
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich wollte mal bei Euch Juristen um Rat fragen. Meiner Ex-Frau stand nach dem alten Unterhaltsgesetz ausserehelicher Unterhalt zu. Dem habe ich in Unwissenheit der Gesetzesänderung im November ´07 zugestimmt. Heute im März´08 fand die Ehescheidung statt, in diesem Verfahren wurde ich zu Unterhalt verurteilt, da ich diesem im November `07 zugestimmt hätte, und so eine Anerkennung wäre auch nach der Gesetzesänderung bindend. Ist das rechtlich korrekt? Des weiteren teilte der Richter mir mit, das neue Unterhaltsgesetz würde nicht von der Zahlungsverpflichtung befreien. Zur Info aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen und meine Ex-Frau war während der ganzen Ehe-Zeit berufstätig und es bestehen auch keine Verbindlichkeiten mehr aus derselbigen.
Hallo,
es verlangt ja niemand, daß die Mutter mehr arbeiten soll.
Wir verstehen nur nicht, warum der Betrag, den sie erarbeitet nicht auch voll angerechnet werden soll, sondern von den über 900,- gerade mal 280,-.
Liebe Grüße,
Nina
Hallo Nina,
wie ich das so sehe, wird das Einkommen der Ex durchaus angerechnet.
Gehen wir mal davon aus, dass alles angerechnet wird:
Einkommen deines LG: 1554€ (hab ich aus deinen Angaben entnommen) - 5% für berufsbedingte Aufwendungen = 1476€.
Ex: 900 - 5% = 855€.
1476 - 855 = 621€, davon 3/7 zu zahlen = 266€.
Ist mehr, als dein LG momentan zahlt und ein paar Euro weniger, als Ex fordert.
Ihr hingegen wollt überhaupt nicht zahlen.
Grüßle
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