Neues Unterhaltsrecht - Betreuungsunterhalt

18. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Unterhaltsrecht - Betreuungsunterhalt

Hallo zusammen! Das neue Unterhaltsrecht macht meinem Freund und mir große Sorgen. Seine Tochter wird nächste Woche 6 Jahre alt. Mein Partner hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Betreuungsunterhalt an die Mutter des Kindes gezahlt. Das Verfahren wurde damals offen gehalten. Das Gericht hat nun in Kürze einen neuen Termin anberaumt und wir haben große Sorge, dass wir weiter Betreuungsunterhalt zahlen müssen. Die Ex hat eine Umschulung finanziert bekommen, die sie erfolgreich abgeschlossen hat. Sie hat jedoch kein Interesse daran arbeiten zu gehen und will uns schädigen, da ihr unsere Beziehung (5 1/2 Jahre) ein Dorn im Auge ist. Kann es denn möglich sein, dass sie nach 2 Jahren wieder Recht auf Betreuungsunterhalt hat? Ist doch klar, dass sie sich keinen Job suchen wird, wenn sie für´s nichts tun 1000 € bekommmt. Aufgrund dieser finanziellen Einbußen ist es meinem Freund und mir nicht möglich selbst eine Familie zu gründen. Das kann doch nicht sein.

Meine Frage...die kleine hat einen Ganztagsplatz in der Schule und die Großeleltern und wir können nachmittags eine Betreuung sicherstellen. Gibt es weitere Gründe, warum die Mutter keiner Beschäftigung nachgehen kann. Was würde sich ändern wenn wir heiraten würden und ein Kind zusammen hätten?
Danke für eure Rückmeldungen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo, kirscheM!

Bevor ihr eure Familenplanung umsetzt sollte dein Mann erstmal die alte Geschichte zuende bringen.

Weiterhin Unterhaltsansprüche kann sie nach dem neuen Unterhaltsrecht nur geltend machen, wenn sie gute Gründe hat.
Wenn die Betreuung des Kindes gesichert ist, kann sie durchaus ihrer Eigenverantwortung nachkommen und eine Arbeit aufnehmen.
Inwieweit es für sie zumutbar sein wird sogleich in Vollzeit tätig zu werden, kann ich kaum bewerten, zumindest ist ihr - nach deinen Ausführungen - eine Teilzeitbeschäftigung zuzumuten.
In 1 - 4 Jahren dann auch eine Vollzeittätigkeit.

Der BU wird also voraussichtlich bald auslaufen.

Viel Erfolg und liebe Grüße!

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