Ich bin Vater zweier Söhne (5 und 8 Jahre alt). ich lebe in Bochum und muss, um meine Kinder zu sehen, immer nach Bremerhaven mit dem Zug fahren um sie dort abzuholen. Das mach ich auch damit die Kinder ihre alte Heimat Bochum nicht vergessen und sie desweiteren auch Kontakt zu meiner Lebensgefährten mit Tochter und meiner Familie haben. Das finde ich sehr wichtig.
Ich bin an einem Wochenende pro Strecke ca. 8 Stunden unterwegs. Die von der Bahn angebotene "Kids on tour" Betreuung kann ich noch nicht in Anspruch nehmen, da der jüngste erst 5 Jahre alt ist.
Ich bezahle jeden Monat 805 Euro an meine Ex. Sie arbeitet auch wieder und das ist gut so. Jetzt behauptet sie, das die Düsseldorfer Tabelle sich mal wieder geändert hätte und ich 85 Euro für die Kinder mehr bezahlen müsste.Neben den Abschiedsschmerz war es mal wieder ein Schuß vor dem Bug. Ich komme mir vor wie eine Kuh die man melken kann. Ich möchte wissen, ob ich nach dem neusten Unterhaltsrecht überhaupt noch was an meiner Ex zahlen muss. Ich meine nicht den Kinderanteil.
Ich bin es leid nicht als Vater ernst genommen zu werden. Kinder brauchen Vater und Mutter. Und ich habe kein Boch mehr auf den ganzen Emanzen******. Denn dann haben wir Väter noch einiges an Rechtsansprüchen zu bekommen.
Neues Unterhaltsrecht - Kinder
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Julfin,
gibts einen Titel für die Unterhaltsansprüche?
Wieviel verdienst du?
Wieviel zahlst du an die Kinder und wieviel an deine Ex?
quote:
Ich möchte wissen, ob ich nach dem neusten Unterhaltsrecht überhaupt noch was an meiner Ex zahlen muss.
Rein theoretisch besteht nach neuem Unterhaltsrecht nur ein Anspruch auf BU bis zum 3.Lebensjahr des Kindes.
Nur... es stehen jede Menge Hintertürchen öffen, den zu verlängern.
Wäre die Betreuung deiner Kinder gesichert?
Hätte deine Ex die Möglichkeit, mehr zu arbeiten?
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich verdiende ca. 2200 Euro netto. Es gibt keinen Titel für den Unterhaltsanspruch. Ich bezahle um die 500 Euro Unterhalt an meine Kinder (Werde Dir aber die genaue Zahl heute oder Morge mailen. Die Betreuung der Kinder wäre gesichert. Auch dabei würde ich meinen Anteil beitragen. Ob meine Ex mehr Arbeiten könnte das weiß ich nicht.
Ich habe Kinder und möchte das es Ihnen sehr sehr gut geht. Aus diesen Gründen bin ich bereit zu zahlen. Ich möchte aber nicht das Gefühl haben weiter ausgenutzt zu werden und immer wieder den Forderungen nachgeben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zahlung für die Ex sofort einstellen ,ohne Titel kannst du die sofort stoppen .
Zahlung für die Kinder erhöhen ,d.h. Für K1 244€ für K2 294€ .Dann zahlst du unterm Strich noch weniger ,aber ziehst auch mal die Ex in die Verantwortung .
LG
Hallo Julfin,
nach bisheriger Tabelle hättest du 196€ an Kind 5 Jahre und 254€ an Kind 8 Jahre zu zahlen gehabt.
Neu sähe das so aus:
Kind 5 Jahre: 230€
Kind 8 Jahre: 278€, also ein Mehr von 58€.
Diese 58€ verringern aber deinen Betrag, der für die Unterhaltsberechnung an deine Ex herangezogen wird.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Ich bin in der Tabelle eine Stufe höher gegangen ,sorry ,dachte ,wenn die Frau raus ist ,ist eine Berechtigte weniger da .
LG
Hey Dori,
noch ist die Frau drin...:)
Ich würd die Sache nicht so massiv angehen.
Vielleicht sollte man der Ex erstmal freundlich mitteilen, dass man so langsam gedenke, die Zahlungen einzustellen.
Ruckzuck hat Julfin eine Klage an der Backe, die er womöglich verlieren könnte und dann auch für die Kosten aufzukommen hat.
Erstmal muss wirklich geklärt sein, ob Betreuungsmöglichkeiten gegeben sind und ob die Ex mehr arbeiten kann.
Solange sie sich bemüht, einen umfangreicheren Job zu finden und nicht fündig geworden ist, besteht weiterhin Unterhaltsanspruch.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Ich bevorzuge immer die Hau-Ruck Methode .
Aber man muss das vom Gegenüber abhängik machen .Machne wollen es im Guten nicht verstehen und fordern mehr und mehr .
Aber der TE wird seine Ex schon kennen und wissen wie er am besten und taktischsten vorgeht
Das mit der höheren Stufe war auch als nette Geste gemeint ,um Ex zu besänftigen ,wenn sie leer ausgeht .Dafür werden die Kinder *übertariflich* bezahlt
Ist aber Quatsch ,also vergesst es
LG
Danke erst einmal für alle Antworten.
Welchen Weg ich gehe dass weiß ich noch nicht. Auf jeden Fall habe ich ein gutes Gefühl.
Hallo Julfin!
quote:
Ich habe Kinder und möchte das es Ihnen sehr sehr gut geht. Aus diesen Gründen bin ich bereit zu zahlen. Ich möchte aber nicht das Gefühl haben weiter ausgenutzt zu werden und immer wieder den Forderungen nachgeben.
Ich glaube da hast du ein kleines Problem.
Dein Anspruch ist ehrenwert, aber wie sieht bei euch die Realität aus?
Woher weisst du, dass der KU voll an die Kids geht?
Wie kommst du auf die Idee, dass es den Kids besser ginge, je mehr KU du zahlen würdest?
Wie deine Ex tickt erkennst du zum Einen an den Forderungen im Namen der Kinder und zum Anderen am verschweigen ihrer eigenen Bereitschaft sich selbst zu versorgen.
Lass dich bitte nicht ins Bockshorn jagen.
Lieben Gruß!
quote:
Wie kommst du auf die Idee, dass es den Kids besser ginge, je mehr KU du zahlen würdest?
Welche weisen Worte ,ohne Scherz .
Denn die wenigsten sehen hinter die Fassade .
Tuen und machen wie die Mutter gerade pfeift und die Kinder haben doch nichts davon .
Uns würde es garnichts bringen mehr KU zu zahlen ,der Junge wird(wenn´s nach der KM geht)nie erfahren das er einen Vater hat .

Hab ihn gerade wieder im Park gesehen ,bzw die KM mit einem Kind ,gehe davon aus das es sich um DAS Kind handelt .Das zieht mich immer total runter und macht mich traurig .
Sorry ,hat nicht wirklich was mit diesem Thread zu tun ,musste es mir aber mal kurz von der Seele schreiben

LG
So, hier habe ich noch einige Angaben:
Ich überweise an KU 573,00 Euro im Monat. Die Ex bekommt 232,50 Euro.
Du hast recht ARTiger! Mehr kann ich leider dazu nicht sagen. Danke für Deine Worte.
Hi, nochmal!
Ich verstehe zwar nicht aufgrund welcher Fakten ihr die Unterhalte in diesen Höhen vereinbart hat, aber so recht nachvollziehen kann ich diese nicht.
Nach der aktuellen DDT würdest du KU knapp nach der Einkommensstufe 7 leisten.
Das wäre aber zuviel des Guten.
Untersellen wir, dass dein Einkommen bereits bereinigt ist:
Angemessen, wären die Beträge, die @Schwesterchen bereits genannt hatte, solange du auch deiner Ex zu Unterhalt verpflichet wärst.
@Doris Beträge kämen auf den Tisch, wenn Exe rausfällt.
Ob du deiner Ex noch zu Unterhalt verpflichtet bist, ist abhängig von den Möglichkeiten für Mutter und Kinder.
Vielleicht solltest du dir mal ihre Einkünfte darlegen lassen?
Sollte sie schon über längere Zeit in Teilzeit beschäftigt sein ,wäre vielleicht schon nach Abschluss des ersten Schuljahres des Jüngsten eine vollschichtige Tätigkeit zumutbar.
Bitte nicht als gesetzmäßig betrachten.
Es gilt alle Gegebenheiten, im Einzelfall abzuwägen.
Liebe Grüße!
Gestern Abend bei Maischberger wurde auch über dieses Thema gesprochen. Es war schon sehr interessant.
ES werden noch einige Urteile ins Land gehen müssen und ich befürchte auch dann wird man keine Lösung finden.
Die Frage ist nur, wann und wie ich den Unterhalt kürzen soll. Ich will zahlen aber bei weiteren Forderungen werde ich nicht nachgeben.
Die Maischberger Sendung über das neue Unterhaltsrecht wird an folgenden Tagen wiederholt:
Mittwoch 13 Februar um 9:35 Uhr (MDR)
Samstag 16. Februar um 23:25 (3sat)
Auch wenns sarkastisch klingt, ich hab mal eine sehr ernst gemeinte Frage:
Immer wieder kommt von Vätern das Argument 'Für meine Kinder zahl ich gerne, für meine Frau nicht.'
Aber ist es nicht so, dass der Unterhalt für die Frau auch den Kindern zugute kommt?
Ist es für Kinder nicht schöner, von der Mutter betreut zu werden, weil diese keine Vollzeitstelle annehmen muss?
Ich kann durchaus viele Väter verstehen - aber dann seid doch bitte so ehrlich und sagt auch ganz klar: "Ich möchte weniger bezahlen, auch wenn dann meine Kinder ebenfalls (in welchem Maß auch immer) darunter leiden."
Hallo Nadja,
quote:
Ist es für Kinder nicht schöner, von der Mutter betreut zu werden, weil diese keine Vollzeitstelle annehmen muss?
So seh ich das auch.!
Gestern bei Maischberger saß eine Frau, die sich weigert eine Teilzeit-Stelle anzunehmen, obwohl das jüngste Kind schon 11 Jahre alt ist.
Per Ehevertrag wurde geregelt, dass sie so lange BU bekommt, bis das jüngste Kind 25 !! Jährchen zählt.
In diesem Fall würde das heißen, sie würde in die Berufstätigkeit einsteigen wollen, wenn sie schon 60 ist.

Dafür hab ich nunmal weniger Verständnis.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
-- Editiert von Schwesterchen am 13.02.2008 09:10:08
--- editiert vom Admin
Hi Haselstrauch,
quote:
Teilzeit wäre schön, nur davon finanziell leben auf Dauer ... eher unwahrscheinlich.
Meine Aussage war auf die Maischberger-Sendung bezogen, in der sich die Frau weigerte selbst *nur* Teilzeit arbeiten zu gehen, obwohl das jüngste Kind schon 11 Jahre alt ist.
Natürlich hast du recht, dass die Bedingungen nach einer Scheidung völlig anders liegen.
Was vorher noch gut und billig war, sieht hinterher ganz anders aus.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Haselchen ,du hast mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen !
quote:
Sich einerseits trennen und andererseits die vorteilhaften Seiten einer bestehenden Partnerschaft beibehalten wollen, ist weltfremd
Vor allem nicht nur auf Kosten eines der Beiden .
Denn wärend Mama schon längst wieder ein eigenes Leben hat ,schuftet Papa noch für den BU und kann sich ein Privatleben garnicht erst leisten .
Abgesehen davon ist es doch aber auch harte Realität ,das selbst in einer Ehe die Frau mit arbieten muss ,weil man in der heutigen Zeit mit einem EK nicht weit kommt .
quote:
Die Kinder haben keinen zwingenden Nachteil davon, wenn sie weniger Zeit mit den betreuenden Elternteilen verbringen, weil die für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen
Eben !
In den Kindergarten gehen sowieso alle Kinder ,also fällt denen garnicht auf das Mami nicht zu Haus ist

Und wenn sie dann noch an einem Nachmittag mehr bei Oma sind (oder Tante ,Freundin ,.....),sind sind doch auch alle Beteiligten glücklich .
Wenn man das zusammenrechnet ist man schon bei einer 2/3 Stellen ,nicht nur halbtags !
Ohne das das Kind in einer KiTa sein muss ,24Std. am Tag ,denn so wird das immer hingestellt !
LG
Ich war in meiner Ehe immer für die Kinder da. Habe meine Arbeitszeit reduziert so dass mein Ex arbeiten konnte.Ich habe mich zwei Tage in der Woche um das erste Kind gekümmert. Und jetzt sehe ich meine Kinder nur alle drei Wochen am Wochenende, wobei schon alleine insgesamt über 15 Stunden (davon 6 Stunden mit meinen Kindern)Fahrtzeit in diesen Wochenenden anfallen. Mich hat man als Vater nicht gefragt ob ich damit klar komme. Es ist einfach so hinzunehmen. Die finanzielle Regelung und Versorgung ist natürlich wichtig. Aber die Trennung von meinen Kindern macht mich fertig. Ich habe gedacht nach über drei Jahren "Wochenendebeziehung" zu meinen Kindern gewöhnt man sich dran. Irtum. Ich habe das Gefühl es wird immer schlimmer. Es gibt in Deutschland viele Väter die gerne Väter sind. Und zur finanziellen Belastung kommt noch der Verlust der eigenen Kinder hinzu. Man kann kaum noch von einer richtigen Vater-Kind Beziehung reden, wenn man so wie ich, die Kinder nur alle drei Wochen sehen kann. Zur Erinnerung: Meine Kinder leben ca. 300 km von mir entfernt.
Ich hab gestern im Park mit einer Mutter geplauscht ,man sieht sich ja ,kennt sich ja ,man redet oft,blabla ....
Sie ist seit einem Jahr getrennt .Ihre Schackeline ist im August in den Kindergarten gekommen .Aha ,Erziehungsurlaub also zu Ende ?
Nein ,nach ihrer Aussage wäre sie ja dumm zu Arbeiten (obwohl sie die Möglichkeit hatte sofort wieder halbtags mit einzusteigen) .Das würde ihr ja vom Unterhalt abgezogen .Wie sie es formulierte Geld für das sie nichts tun muss .
Als die beiden noch zusammen waren ,war es ,für sie ,ein MUSS ,wieder arbeiten zu gehen ,NUR Hausfrau kam ja für sie nicht in Frage !
Aber jetzt macht sie es nur ,um ihn eins auszuwischen .*ich schenk dem doch nichts ,soll er doch arbeiten gehen,bis er umfällt *
Nebenbei ,er ist wohl ,soweit mir bekannt ,nicht Fremdgegangen ,das sie ihn jetzt aus Hass so ausnimmt .
Das zum Thema fairer Umgang
In der Ehe arbeiten ja ,Gleichberechtigung ,kaum getrennt ,bezahl mein Leben ,du wirst mich nicht los .
So siehts nämlich aus !
LG
In meinem Freundeskreis hat jede Kleinkinder betreuende Mutter zugesehen, so schnell wie möglich wieder in den Job zurückzukehren. In einer Ehe ist es in dem meisten Fällen selbstverständlich, dass jeder zum Familieneinkommen beiträgt. Auch wenn dies erhebliche organisatorische Schwierigkeiten hervorruft, einige oft nur eine Sommerferienwoche gemeinsam frei haben, weil sonst die Ferienbetreuung nicht sicher gestellt werden kann.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die eigene Berufstätigkeit nach einer Trennung plötzlich überhaupt keinen Stellenwert mehr hat und es Frauen gibt, die sich von den Ex-Gatten aushalten lassen. Das Argument mit dem ach so schweren Los der Alleinerziehenden zieht m. E. auch nicht, denn die meisten Väter wären ja bereit, sich auch außerhalb der üblichen Umgangsregelung um die Kids zu kümmern. Es gibt genug Mütter, die sich zur Alleinerziehenden machen, in dem sie den Vätern die Kinder vorenthalten, um anschließend darüber zu jammern, dass sie nie Zeit haben. Da läuft mir die Galle über!
Ich kann auch nicht nachvollziehen, wieso man ohne Not auf Kosten des Ex leben kann. Warum haben so viele Frauen da überhaupt keinen Stolz. Ich hätte keinen Cent von meinem Ex genommen.
Grüße
Richterbund warnt vor Klagewelle wegen des neuen Unterhaltsrechts
Mit Blick auf das neue Unterhaltsrecht hat der Deutsche Richterbund (DRB) vor einer Klagewelle an den Familiengerichten gewarnt. «Es gibt viele Fragezeichen, wie das neue Unterhaltsrecht auszulegen ist. Rechtssicherheit wird es erst dann geben, wenn der Bundesgerichtshof die wesentlichen Fragen entschieden hat», sagte der stellvertretende DRB-Vorsitzende, Hanspeter Teetzmann, der Online-Ausgabe der Bild-Zeitung. Das könne aber Jahre dauern.
Klageflut zu erwarten
Bereits sechs Wochen nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zeichne sich eine Klageflut ab. Nach dem neuen Gesetz könnten Unterhaltspflichtige auch seit Jahren gültige Urteile erneut anfechten. Was das in der Praxis bedeute, hänge von den Richtern ab, so Teetzmann.
Hintergrund
Seit Januar 2008 gibt es wesentliche Änderungen in den Unterhaltsansprüchen geschiedener Ex-Partner. Geschiedene sollen sich selbst stärker um ihr Auskommen bemühen. Ein genereller Anspruch auf Unterhalt besteht nur noch dann, wenn die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind. Davon betroffen sind auch sämtliche Altfälle, wenn einer der Partner auf Neufestsetzung des Unterhalts klagt.
Guten Abend!
Wenn ich die Beiträge jetzt hier so lese, frage ich mich wo der gute Journalist von Nebenan wohl bleibt.
Hier liegt seine Story offen vor ihm und der Döskopp schreibt lieber noch einmal, was mittlerweile jeder namhafte Verlag schon publiziert hat.
Meine zukünftige Ex besteht noch heute - nach drei Jahren darauf, dass sie nicht hätte arbeiten dürfen!
Eines ist mir längst klar:
Diese Ehe war eine Farce und diente ausschließlich dem Zweck der rafiniert eingefädelten Altersvorsorge.
Ich bin gespannt welchen Vorwürfen ich noch ausgesetzt sein werde.
Was Unterhaltsberechtigte, mit staatlicher Unterstützung hier abliefern ist im höchsten Maße kriminell, wird aber lieber - zur Freude der daran Verdienenden - an die Zivilgerichtsbarkeit verwiesen.
Liebe Grüße!
... und die Kinder leiden am meisten darunter.
Und das geht mir echt auf den ..... Und Ändern können wir so schnell nichts mehr. Ich wollte immer Vater sein. Und nun?
Hi, Julfin:
*Dass das Kind bei der Mutter verbleibt, schadet dem Kindeswohl in keiner Weise*
Mal ein grob rhetorischer Auszug aus eine anwaltlichen Anschreiben, der allein aufzeigt, wie das *Kindeswohl* im Scheidungsfall missbraucht wird.
Wenn also ein Nutzen nicht gegeben ist, kann man durchaus mit dem nicht entstehenden Schaden argumentieren!
Ich kann nur allen betroffenen Boardusern hier raten, die Anschreiben wirklich genau zu lesen und auf Mehrdeutigkeiten hin zu untersuchen.
Lieben Gruß!
ich bin mal wieder so blöde und unbedarft und stelle mal wieder ne blöde frage:
hat der gesetzgeber nicht KLAR definiert das der BU nur 3 jahre zu zahlen ist. ab dann nix mehr BU?wofür gibbet denn so ein gesetz wenn dieses mehr als leicht von der mutter zu umgehen ist?
ich dachte als umgehen kommt nur eine besondere härte in betracht, behinderung, arbeitsunfähigkeit der mutter (nicht unwille zu arbeiten)usw...
stehen also die 3 jahre doch nicht definitiv fest? kann die mutter also BU fordern bis sie schwarz wird und sich ein schönes leben machen?
Wie meinst Du das Paddy1977?
Soll ich jetzt klagen? Soll ich den Unterhalt an meine Ex nicht mehr weiter zahlen?
Was darf man und was darf man nicht hinnehmen ohne gleich weitere Rechtsansprüche zu verlieren?
Haaaaalt, Jungs!
Warum seid ihr eigentlich so lesefaul?
<a href="http://www.123recht.net/Unterschiede-in-Leitlinien-der-OLGs__f107027.html">Lesen!
</a>
Nix klar, sondern stufenweise und wenn die Kindesbetreuung gegeben ist und wenn auch sonst nix gravierendes dem entgegen steht.
Wenn ihr nach dem lesen noch weitegehende Fragen habt, können wir hier weiter machen.
Zieht den Thread ruhig nochmal hoch, dann habt ihr ihn besser im Blick.
Bis später!
Stufenweise, aber doch mit Hilfe eines Anwaltes, oder? Aber vielen vielen Dank für diese Nachricht, ARTiger!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten