Hallo zusammen,
kann sein, daß ihr jetzt sagt, das Thema hatten wir doch in letzter Zeit schon häufiger, aber ich hab so nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr mir trotzdem Auskunft geben, bzw nen Link, wo ich näheres nachlesen kann.
Nach dem neuen Unterhaltsrecht soll es doch so sein, daß die geschiedene Ex ab einem bestimmten Alter des Kindes (9 Jahre) und unter bestimmten Voraussetzungen keinen Unterhalt mehr bekommt.
Hab ich das richtig verstanden?
Wie kann man das durchsetzen, wenn es irgendwann in Kraft getreten ist? Muß man sich einen Anwalt nehmen oder wer bestimmt das? Neuen Titel feststellen lassen?
Es geht rein um den Unterhalt an Ex - NICHT um den Kindesunterhalt, der steht außer Frage!
Viele Grüße und danke für Rat
fairwell
Neues Unterhaltsrecht - Neuen Titel feststellen lassen?
15. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2007 | 10:41
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 121x hilfreich)
Neues Unterhaltsrecht - Neuen Titel feststellen lassen?
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#1
Antwort vom 18. August 2007 | 02:45
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 458x hilfreich)
fairwell
hi,
auf jeden fall sollte man sich beim anwalt beraten lassen.
ich bin mir nicht so sicher, dass man es im BGB anpassen wird.
oder hat da schon jemand was anders gehört.
wie bisher bleibt es dehnbar und viele richter oder auch anwälte gehen das gar nicht erst an.
gut aufpassen!
-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
#2
Antwort vom 20. August 2007 | 09:30
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 121x hilfreich)
Hallo Anny,
vielen Dank für den Tipp, wir werden dann immer aufmerksam die Zeitung durchwälzen, ob es was neues gibt und sobald es soweit ist, einen Anwalt besuchen und drauf ansetzen.
Viele Grüße
Und jetzt?
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