Neuheirat - Unterhalt - Steuern **HILFE**

25. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
bussybaerle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)
Neuheirat - Unterhalt - Steuern **HILFE**

Hallo....ich hab vor ein paar tagen schon mal ein paar fragen gehabt und nun hoffe ich ihr könnt mir erneut ein wenig weiterhelfen....Also......
Mein Freund und ich wollen heiraten.
Das Problem bzw. die Fragen.....
er ist geschieden, hat ein Kind,8 J. aus dieser Ehe und wir haben ein gemeinsames Kind, 3 J. , ich habe noch ein Kind aus einer anderen Beziehung.
Wenn wir heiraten stehen der Ex-Frau keine Steurevorteile zu, soweit habe ich mich schon belesen, sie wird weiterhin auf Stkl.I berechnet.
Wie ist das beim Kindesunterhalt? Durch die Heirat rutscht mein Freund in die Kl III und hat somit mehr Nettoeinkommen. Er würde in die nächsthöhere Stufe rutschen. Wird unser gem. Kind voll mit eingerechnet in die Unterhaltszahlung oder wird weniger angerechnet weil er ja in unserem Haushalt lebt?
Können wir die Kl. IV / IV nehmen obwohl er arbeitet und ich nur einem Minijob nachgehe (ca. 250-300€ monatl.) ohne Lohnsteuerkarte?
Wenn er die IV hätte dann wäre das Netto genauso hoch wie mit der I und er müßte nicht mehr zahlen. Kann er gezwungen werden die III zu nehmen?
vielleicht könnt ihr mir ja ein par Tips geben bzw. Antworten, ob wir lieber "wild" zusammenleben sollten oder heiraten!
vlg bussybaerle

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

KU wird berechnet nach IV/IV ...nehmt ihr die III für deinen Mann habt ihr zwar monatlich mehr Netto aber am Jahresende eine höhere Est-Erstattung, die wiederum wirkt sich KU-erhöhend aus...

einfach gesagt...es ist wurschd ;) unterm Strich kommt das selbe raus...

euer gemeinsames Kind fließt in die Berechnung ein, das andere nicht...dafür aber Du ;)

alle Klarheiten beseitigt?

winkserchen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Dein Kind fällt selbstverständlich auch voll mit in die Unterhaltsberechnung rein. Das hätte es aber auch schon seit der Geburt ...

Ihr könnt Euch die Steuerklasse natürlich frei wählen. Wenn Du aber nur einen Minijob hast, lohnt sich die Aufteilung IV und IV gar nicht. Das Einkommen wird ja nach der Steuererklärung berechnet und somit müsstet Ihr im Monat mehr bezahlen bei weniger Geld. (Das wird ja erst am Ende des Jahres zurückerstattet.) Soviel mehr muss er dann auch nicht für sein erstes Kind zahlen, wenn er in Steuerklasse III wäre.

Also lasst das rechnen ob Ihr heiraten könnt oder nicht und tut es einfach, weil Ihr Euch liebt ...! Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bussybaerle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

mit anderen worten....

er muss die III nehmen hat damit mehr netto muss mehr ku zhahlen wie jetzt ex frau bleibt auussen vor wird nach I berechnet und ich fall mit in die berechnung rein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nein... er kann IV nehmen ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.065 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.348 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen