Nichteheliche Kinder, Unterhalt nach Auszug

20. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
Nichteheliche Kinder, Unterhalt nach Auszug

Es heißt, die Mutter leistet ihren Unterhalt in Natura, wenn das Kind bei ihr lebt. Zieht das Kind aber aus, warum muß die Mutter ab diesem Zeitpunkt die Hälfte des Unterhalts nicht mitbezahlen?
Oder muß sie es? Bei meinem Partner hat sich die Höhe des Unterhaltes nicht geändert , ab dem Zeitpunkt, wo das Kind ausgezogen ist zum Studieren. Ist das OK?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Wieso wird sich der Unterhalt beim Vater nicht sonderlich verändern ?
Die Eltern haben sich doch den KU zu teilen....

nachgefragt....

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Kanalmeister...
ob sich der Unterhalt des Vaters ändert, hängt vom Einkommen der Mutter ab, denn beide Einkommen werden zusammengezogen und daraus errechnet sich der Unterhalt. Wobei keiner von beiden mehr zahlen muss, als bei alleiniger Berechnung.

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#4
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

es fehlen doch ein paar Angaben zu den Einkünften beider Elternteile, um eine genauere Aussage treffen zu können. Fest steht nur, dass der Bedarf eines Studierenden mit 600 € beziffert wird. Es wird ja schon mal Kindergeld geben und dann ist noch die Frage nach dem BAFÖG. Aber ich denke schon, dass der Unterhalt des Vaters mindern wird, es sei denn die Mutter arbeitet nicht.

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