Nichteheliche Lebensgemeinschaft, hab ich Rechte?

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.10.2018 18:41:45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichteheliche Lebensgemeinschaft, hab ich Rechte?

Guten Tag,

meine "Lebenabschnittsgefährtin", mit der ich seit 3 Jahren zusammen wohne, und ich - sind mitten in der Trennung. Als der Mietvertrag abgeschlossen wurde, lief er auf ihren Namen - obwohl dem Vermieter bekannt ist und ich es auch schriftich hab, dass ich bei ihr wohne.

Wir haben keine eingetragene Lebensgemeinschaft und dazu habe ich mit ihr auch keinen Untermietvertrag abgeschlossen.

Wenn sie sagt, ich muss sofort ausziehen, muss ich das?
Schließlich ist sie auf dem Papier die alleinige Mieterin.

Vielen Dank für eure Antworten schonmal im vorraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Ja, die alleinige Mieterin kann den Auszug von dir verlangen. Du solltest schon mal anfangen etwas zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
obwohl dem Vermieter bekannt ist und ich es auch schriftich hab, dass ich bei ihr wohne.


Das heißt was? Wurdest du in den MV aufgenommen oder wie darf man das verstehen - am besten im genauen Wortlaut.

Das ganze Thema passt übrigens eher ins Unterform "Mietrecht".

-- Editiert von HeHe am 22.10.2018 15:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.10.2018 18:41:45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:
obwohl dem Vermieter bekannt ist und ich es auch schriftich hab, dass ich bei ihr wohne.


Das heißt was? Wurdest du in den MV aufgenommen oder wie darf man das verstehen - am besten im genauen Wortlaut.

Das ganze Thema passt übrigens eher ins Unterform "Mietrecht".

-- Editiert von HeHe am 22.10.2018 15:48


Als ich mich bei der Stadt angemeldet habe, hab ich ein Schriftstück von Ihrem Vermieter bekommen.
"Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes"
Alles mit Datum, Name, Datum des Einzugs, Stempel etc.

Sorry, ich war mir selber nicht sicher ob Miet- oder Familienrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von subzero443):
Sorry, ich war mir selber nicht sicher ob Miet- oder Familienrecht.
Also lieber alles ins Sozialrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Damit hat es ja nun gar nichts zu tun. Fakt ist, das sie alleinige Mieterin ist, die einzige Frage ist doch, wie schnell sie Dich vor die Tür setzen kann. Ich würde mich darauf konzentrieren, schnell eine eigene Wohnung zu finden. Und eine Räumungsfrist zu vereinbaren. Mehr ist da wirklich nicht möglich.

wirdwerden

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