Nichteinhaltung vergleich scheidung

11. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stoerte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichteinhaltung vergleich scheidung

Guten abend zusammen.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Was passiert, wenn ein bei Scheidungsurteil (von beiden Seiten) getroffener Vergleich letztendlich nicht eingahalten werden kann, z.B. lautet der Vergleich, dass eine Partei der anderen zu einem bestimmten Termin eine gewisse Summe zu zahlen hat. Diese wird jedoch nicht wie vereinbart gezahlt, aufgrund der finanziellen Situation.
Ich hoffe, dass mir jemand eine Antwort geben kann. Schon mal Danke im Voraus.

-- Editiert von Stoerte am 11.12.2007 20:43:15

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16 Antworten
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#1
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guest123-1540
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#2
 Von 
guest123-1542
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Bachelor
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Die Rechtsprechung ist sich noch nicht so ganz einig, ob nicht auch ein Betrugsdelikt vorliegt, wenn zum Zeitpunkt des Vergleiches der Antragsgegner/Beklagte wußte, dass er nicht zahlen kann.

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#3
 Von 
Stoerte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für so schnelle Antworten. was aber ist, wenn der gerichtsvollzieher nix pfändbares vorfindet und das Gehalt z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht gepfändet werden kann....? Wisst ihr da auch was?

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#4
 Von 
guest123-1540
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Praktikant
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#5
 Von 
guest123-1540
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Praktikant
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#6
 Von 
Stoerte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun gut ... vor drei jahren wurde ich von meinem damaligen Ehemann geschieden. Aufgrund eines gemeinsamen Kredits wurde bei Scheidung ein vergleich geschlossen, indem ich eine größere Summe geld zu einem bestimmten zeitpunkt zu leisten habe. Zum Zeitpunkt der Scheidung war ich Studentin und Bafögempfängerin. Es wurde davon ausgegangen, dass ich mein Studium zum zeitpunkt der Auszahlung der vergleichssumme abgeschlossen habe und in einem festen Angestelltenverhältnis stehen würde. dem ist nicht so, da ich zwischenzeitlich schwanger geworden bin und mitlerweile einen fünfmonate alten Sohn habe, hat sich mein Studium hingezogen und ich werde noch circa 1,5 Jahre brauchen, bis zum Abschluss. Ebenso bin ich noch immer Bafögempfängerin. Sicherlich will ich das Geld zahlen, doch zum genannten Zeitpunkt kann ich es nicht und ich kann auch nicht meinen Exmann anschreiben, da die Ehe in einer Art Rosenkrieg auseinander ging....

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#7
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
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#8
 Von 
Stoerte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Glückwünsche!
Wie soll ich denn am besten vorgehen? Soll ich warten bis der gerichtsvollzieher mich anschreibt oder hier auftaucht? Oder soll ich einen kleinen Betrag überweisen und dann abwarten was passiert oder soll ich mir einen Anwalt nehmen - über die ÖRA - die einen Brief verfasst an meinen ex, dass ich nicht zahlen kann????
Leihen ist schier unmöglich! Leider!
Und noch eine Frage: wie und wo leiste ich denn eine eidesstattliche Versicherung?
und Konopfändungen???? Bafög ist nicht pfändbar, oder?
Und noch was fällt mir ein - Fragen über Fragen... da ich mitlerweile auch wieder verheiratet bin - kann mein Mann herangezogen werden? Es handelt sich ja um meine Schuld vor der neuen Ehe - er dürfte somit nicht belangt werden, oder? Abgesehen davon ist er auch Student....

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#9
 Von 
guest123-1326
Status:
Frischling
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#10
 Von 
Stoerte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wollte niemenaden mit meinen Fragen auf den geist gehen - kenne mich halt nicht aus - sorry....
:dau:

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#11
 Von 
guest123-1326
Status:
Frischling
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#12
 Von 
guest123-1540
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Praktikant
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#13
 Von 
guest123-1326
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Frischling
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#14
 Von 
Stoerte
Status:
Frischling
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Schönen Dank Warum!! Jetzt weiß ich erstmal mehr und bin etwas beruhigter ... so als Laie malt man doch mal schnell gedanklich den Teufel :devil: an die Wand vor lauter Panik.
Wünsche eine gruhsame Nacht -
auch Dir Comfortline
(ganz schön große Töne für einen Frischling, oder?) :crazy:

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#15
 Von 
guest123-1540
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Praktikant
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#16
 Von 
guest123-1326
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Frischling
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