Wir haben Probleme mit dem Unterhalt der meine Mutter bekommen sollte. Mein Leiblicher Vater hat als ich 18 wurde beim Jobcenter angemeldet gehabt das er den Unterhalt für mich übernehmen würde. Es besteht aber kein Kontakt zu mir seit meinem ersten Lebensjahr. Es existiert sogar ein brief vom Jugendamt das meine Mutter jeden Kontakt zu meinem Vater untersagt. Das Jobcenter hat jedoch zugelassen dennoch den Unterhalt zu übernehmen OHNE uns zu benachrichtigen. Das wirkliche Problem hier ist aber, das wir nie Unterhalt erhalten haben, da mein Vater nicht zahlt. Er hat keine Daten von uns, weiß noch nicht einmal wie ich aussehe, sowie er auch keine Bankdaten weiß, wie soll er dann zahlen? Wir versuchten über wochen hinweg das mit dem jobcenter zu klären, jedoch sagen sie uns, das sie uns nicht helfen können und mit ihm klären sollen. So ganz ohne jegliche Möglichkeit mit ihm in kontakt zu treten. Meine Mutter ist alleinerziehende, seit ich 18 bin bekommt sie allerdings auch kein alleinerziehende Geld. Es fehlen im Monat fast 300€ seit Januar letzen Jahres. Die Schulden sind hoch und uns wird einfach nicht geholfen. Bitte helfen sie uns... Wir haben keine Möglichkeit sie zu bezahlen, jedoch würden wir die kosten übernommen bekommen da meine Mutter Hartz-4 bekommt. Wir wissen nur nicht was sie brauchen damit eine volle Kostenübernahme besteht. Könnten sie uns vielleicht sagen was sie benötigen und uns bitte helfen... Wir stehen wirklich am Abgrund...
-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 13:39
-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 13:39
Nie erhaltener Unterhalt
17. Januar 2023
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Frage vom 17. Januar 2023 | 22:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nie erhaltener Unterhalt
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#1
Antwort vom 18. Januar 2023 | 06:35
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 36x hilfreich)
Falsches Forum
#2
Antwort vom 18. Januar 2023 | 09:05
Von
Status: Bachelor (3495 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatDie Schulden sind hoch und uns wird einfach nicht geholfen. Bitte helfen sie uns.. :
Gehen sie zur Caritas oder Diakonie, vorrangig sollte ein Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle gemacht werden, auch da können ob.gen. helfen.
ZitatWir haben keine Möglichkeit sie zu bezahlen, jedoch würden wir die kosten übernommen bekommen da meine Mutter Hartz-4 bekommt :
Wer sollte die übernehmen? Sie schreiben von Kosten, welche meinen sie? Die Schulden übernimmt niemand, aber die Schuldnerberatung kann für eine Reduzierung sorgen.
ZitatFalsches Forum :
Trotzdem kann man eine Antwort schreiben, selbige wird dann mit verschoben. Oder langt es nur zu diesem 2 Worten?
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#3
Antwort vom 18. Januar 2023 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119247 Beiträge, 39698x hilfreich)
Es dürfte zielführend sein, den Sachverhalt in strukturierter und für Dritte verständlicher Form zu verfassen.
ZitatSo ganz ohne jegliche Möglichkeit mit ihm in kontakt zu treten. :
Auf dem Brief dürfte doch ein Absender / Kontaktdaten stehen ...
#4
Antwort vom 18. Januar 2023 | 14:21
Von
Status: Unbeschreiblich (38312 Beiträge, 13974x hilfreich)
Eben, abgesehen davon kann man auch die Adresse über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt herausfinden. Aber das JC sollte insoweit auch weiterhelfen. Was machst Du denn beruflich? Hast Du ein eigenes Einkommen?
wirdwerden
#5
Antwort vom 18. Januar 2023 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (31874 Beiträge, 5619x hilfreich)
Ich habe verstanden, dass das JC den Unterhalt als Einkommen anrechnet, richtig?ZitatDas Jobcenter hat jedoch zugelassen dennoch den Unterhalt zu übernehmen :
-Mehrbedarf wg. Alleinerziehung von 54,- entfällt, sobald ein Kind 18/volljährig ist.
-Freibetrag von 30,- für Unterhalt wird gewährt ab 18.
Fragen:
1. Wie viel € rechnet das JC an?
2. Wie setzen sich die 300,- zusammen?
3. Habt ihr seit Januar 22 Widerspruch beim JC erhoben und/oder Überprüfungsantrag beim JC gestellt ?
4. Habt ihr mal eure Kontoauszüge vorgelegt?
5. Hat das JC euch nur was gesagt oder auch was geschrieben?
6. Hast du kein Einkommen aus Ausbildung oder Job?
7. Bekommst du noch Kindergeld?
Du könntest mit deiner Mutter zum örtlichen Amtsgericht gehen, dort einen Beratungshilfeschein beantragen (kurz vortragen, dass Unterhalt angerechnet wird, aber nicht fließt).
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Auf welchem Brief?ZitatAuf dem Brief dürfte doch ein Absender / Kontaktdaten stehen ... :
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