Noch Ehemann (KV) will der Mutter das gemeinsame Kind wegnehmen

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Harlekin23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch Ehemann (KV) will der Mutter das gemeinsame Kind wegnehmen

Guten morgen zusammen,

ich schreibe für eine Bekannte, die mit den Nerven völlig am Ende ist, in der Hoffnung ihr ein wenig helfen zu können.


Kurze Einleitung:

Die Kindesmutter (19) und der Kindesvater (22) waren kurze Zeit bzw. sind NOCH verheiratet. Im März 2017 haben sie sich getrennt.
Gemeinsam haben sie eine 5 Monate junge Tochter.
Die Kindesmutter lebt mit ihrer Tochter bei ihren Eltern und der Kindesvater lebt mittlerweile wieder bei seinen Eltern.
Beide haben geteiltes Sorgerecht.


Das Wesentliche:

Der Kindesvater möchte nun, da er sich nicht mehr mit seiner Ex versteht, das alleinige Sorgerecht beantragen und geht dafür über Leichen.
Er kommt aus einer Familie, die wohlhabend ist und sich das Recht am liebsten kaufen würden.
Der Kindesvater und seine Eltern versuchen die Kindesmutter fertig zu machen, in dem sie irgendwelche schwerwiegenden Dinge erfinden und den Mitarbeitern des Jugendamtes mitteilen. Die Eltern des Kindesvaters drohen der Kindesmutter auch immer wieder damit, dass sie gute Anwälte haben und das diese alles tun werden um das Kind zum Kindesvater zu holen.
Mittlerweile haben diese auch so ein Einfluss auf das zuständige Jugendamt ausgeübt, dass die zuständige Mitarbeiterin mehr auf der Seite des Kindesvaters ist.
Obwohl die Kindesmutter der Mitarbeiterin vom Jugendamt mitteilte, dass die Vorwürfe gegen sie wie z.B. sie würde ihr Kind schlagen oder vernachlässigen nicht stimmen, bleibt die Mitarbeiterin vom Jugendamt fest auf der Seite vom Kindesvater.

Die Kindesmutter hat jetzt natürlich Angst und ist mit den Nerven total am Ende, weil sie das Gefühl hat, dass ihr das Kind bald weggenommen wird und zum Kindesvater gegeben wird.
Obwohl die Kindesmutter auch eine Anwältin hat, kommt sie nicht weiter.


Fakt ist:

Sie schlägt weder ihr Kind noch lässt sie es verwahrlosen.
Das einzigste was passiert ist, ist dass es sich mal am Kopf gestoßen hat. Sie ist daraufhin ins Krankenhaus gefahren und hat es untersuchen/behandeln lassen.

Mir und ihr kommt es so vor, als wenn der Kindesvater samt Familie, das Jugendamt in irgendeiner Art und weiße bestechen,
Was hat die Kindesmutter für Möglichkeiten, um ihr Kind behalten zu dürfen?
Kann ihr das Kind einfach so weggenommen werden, nur weil die Mitarbeiterin vom Jugendamt dem Kindesvater und seiner Familie glaubt?
Müssen diese Vorwürfe nicht von einem neutralen unabhängigen Sachverständiger geprüft werden?
Die Mitarbeiterin vom Jugendamt könnte ja auch bei der Kindesmutter zuhause vorbeischauen um nach dem rechten zu sehen, nur macht das wenig Sinn, wenn es dann auch die selbe Mitarbeiterin ist, die auf der Seite des Kindesvaters steht.
Kann sie, bevor sie ihr Kind wirklich verliert, das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsortbestimmungsrecht beantragen?
Sollte sie evtl. den Anwalt oder die Anwältin wechseln?


Unendlich viele Fragen...

Ist vielleicht ein bisschen viel, aber ich habe mir Mühe gegeben, alles genauestens zu Schildern.
Sollten irgendwelche Fragen auftauchen oder noch etwas unklar sein, dann bitte einfach fragen.
Ich bin über jede Hilfreiche Antwort dankbar und die Kindesmutter sowieso.

Einen schönen Sonntag euch allen.
Harlekin


-- Editier von Harlekin23 am 23.07.2017 05:20

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Natürlich kann die Mutter das alleinige Sorgerecht bei Gericht beantragen. Nur, sie wird es nicht bekommen. Warum sollte sie? Es geht hier um das Kindeswohl, und es ist von wenigen Ausnahmen abgesehen, sinnvoll, dass beide Elternteile dieses gemeinsam ausüben.

Über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also das Wohnrecht des Kindes, entscheiden weder das Jugendamt noch Anwälte. Das wird der Richter eintscheiden, der sich zuvor ein Bild darüber verschafft, welcher Wohnort dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Wie der Richter sich dieses Bild verschafft, das ist ausschliesslich seine Entscheidung. Das können wir hier nicht wissen.

Offensichtlich ist noch kein gerichtliches Verfahren anhängig, so dass ich im Augenblick keinen Handlungsbedarf sehe. Wenn sich die junge Mutter besser fühlt mit etwas externem Zuspruch, so steht es ihr frei, selbst einen Anwalt zu mandatieren.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Harlekin23):
bleibt die Mitarbeiterin vom Jugendamt fest auf der Seite vom Kindesvater.


Wie kommt Sie denn darauf?


Zitat (von Harlekin23):
Unendlich viele Fragen...


Und nur eine Antwort:

Das Jugendamt entscheidet darüber nicht. Das Familiengericht ist die einzige Instanz. "Beeinflussung" hin und her.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Harlekin23):
Die Eltern des Kindesvaters drohen der Kindesmutter auch immer wieder damit, dass sie gute Anwälte haben und das diese alles tun werden um das Kind zum Kindesvater zu holen.


Das sollte man "dokumentieren"

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was hat die Mutter davon, wenn sie weiss, dass die Großtante des Kindsvaters irgendwann mal gesagt hat, sie habe Geld und könne sich einen Anwalt leisten? Das lockt doch keinen Richter hinter dem Ofen hervor. Es ist doch bisher überhaupt nichts juristisch relevantes passiert, was den zukünftigen Aufenthalt des Kindes angeht.

Wenn die Kindsmutter allerdings durch gerichtliche Verfügung erreichen will, dass die Großtante keinen Kontakt mehr zu ihr aufnimmt, dann sollte sie sich alles aufschreiben.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harlekin23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Was mich am meisten interessiert ist jedoch, ob dem KV das Aufenthaltsortbestimmungsrecht zugesprochen kann, nur weil er falsche Anschuldigungen dem Jugendamt gegenüber äußert?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hatte ich schon klar geschrieben, das wissen wir nicht. Wir kennen weder den/die Vorfälle noch die Akten. Deshalb ja meine Empfehlung, zum Anwalt zu gehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Harlekin23):
Danke erstmal für die Antworten.

Was mich am meisten interessiert ist jedoch, ob dem KV das Aufenthaltsortbestimmungsrecht zugesprochen kann, nur weil er falsche Anschuldigungen dem Jugendamt gegenüber äußert?


Haben Sie alles richtig gelesen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

mal eine Frage an die TE, was spricht denn dagegen, dss das Kind beim Vater wohnt?

Wer sagt bitte, dass die Mutter mehr "Rechte" an dem Kind hat als der Vater? Hier sollten BEider IMMER gleichberechtigt sein!!!

Zitat:
Die Kindesmutter hat jetzt natürlich Angst und ist mit den Nerven total am Ende, weil sie das Gefühl hat, dass ihr das Kind bald weggenommen wird und zum Kindesvater gegeben wird.
Gegenfrage, wieso soll man das Kind dem Vater wegnehmen und der Mutter überlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Als erst mal hat das Kind ein Recht auf BEIDE Eltern.

Auch ich frage mich, was dagegen spricht, dass das Kind beim Vater wohnt. Der ist 22 Jahre wird arbeiten und dann kann das Kind lustig alleine zu Hause bleiben, evtl bei der mutmaßlich reichen Großtante, da kann es dann lernen Dukaten zu zählen ...

Ihre Freundin soll sich unverzüglich einen Anwalt nehmen und mit ihm die Sache besprechen. Nur weil der Vater auch einen Anwalt hinzuzieht - was sein gutes Rech ist - heißt das nicht, dass das Kind dann bei ihm wohnen kann. Auf der anderen Seite hat der Vater die gleichen Voraussetzungen wie die Mutter (wohntechnisch), es spräche also nichts dagegen, dass das Kind bei ihm lebt. Warum in aller Welt kann man sich, dem Kind zuliebe, da nicht ein Arrangement vorstellen? ZB Wechselmodel.

Dass das Jugendamt nicht schon längst vorbeigeschaut hat spricht doch dafür, dass dieses die Anschuldigen nicht so ernst nimmt, wie es Ihrer Freundin verkauft wird. Sicherlich kann man viel erzählen, aber beim JA sitzen geschulte Leute, die sich mit solchen Dingen auskennen. Würden die Gefahr******rn, wären sie schon längst vor Ort, und im übrigen entscheidet letztendlich das Gericht, wurde aber alles schon geschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

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