Hallo,
mein Noch-Ehemann und ich nahmen vor ca. 1,5 Jahren einen Kredit auf, mit dem wir ein Haus gebaut haben. Es müsste lediglich noch innen gemalert werden und kleinere Ausbauarbeiten geführt werden. Es ist zur Zeit unbewohnt.
Es ist nun zur Trennung gekommen. Ich habe die Scheidung
beantragt. Er willigt dieser nicht ein. Auch möchte er nicht verkaufen. Wir sind beide zu 50% Eigentümer des Hauses sowie des Grundstückes.
Es ist keinerlei Einigung in Sicht. Ich darf auch mit unseren Kindern nicht darin wohnen.
Ich habe nun die Teilungsversteigerung beantragt von der er noch nichts weiß. Es gibt noch keine Rückinformation.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass sich meine Anwältin nicht so richtig mit den Dingen einer Zwangsversteigerung auskennt. Ich möchte nicht anmaßend sein, aber hat jemand eine Idee, ob es hier noch einen anderen Weg gibt?
Vielen Dank vorab.
LG Heyki23
-- Editiert von Moderator am 04.05.2020 09:36
-- Thema wurde verschoben am 04.05.2020 09:36
Noch-Ehemann blockiert Scheidung und Hausverkauf - Lösung Teilungsversteigerung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn man keine Einigung erzielen kann, verbleibt am Ende des Tages nur eine Teilungsversteigerung.
Manchmal bringt jedoch allein der Beginn des Verfahrens Schwung in die Angelegenheit. Eine Teilungsversteigerung kann im Übrigen auch zweimal einstweilen ausgesetzt werden.
Im Übrigen wäre der Beitrag wohl besser im "Unterforum Familienrecht" aufgehoben.
Insoweit gilt:
ZitatEr willigt dieser nicht ein. :
Muss er auch nicht. Verhindert die Scheidung jedoch nicht.
ZitatEs gibt noch keine Rückinformation. :
Versteigerungen waren ausgesetzt. Das kommt jetzt erst langsam wieder ins rollen. Wird wohl noch etwas dauern bis da was kommt.
ZitatManchmal bringt jedoch allein der Beginn des Verfahrens Schwung in die Angelegenheit. :
So ist es. Wenn er merkt, das die Immobile versteigert wird, könnte er kompatibler werden. Aber dann nicht auf (mündliche) Versprechungen hereinfallen und die Sache abblasen. Er soll dann liefern, verbindliche Erklärungen, schriftlich, gerichtsfest.
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Ich frag mich, wie die Frau nach der kurzen Zeit der Trennung schon die Scheidung eingereicht haben kann, so dass diese nicht gleich abgeschmettert wurde. Aber, seis drum. Teilungsversteigerung hat insoweit die finanzielle Trennung zur Folge, klar. Aber, sind dann auch alle Deine Schulden bei der Bank abgedeckt? Oder strebt der Mann die Versteigerung an, um preiswert an Deinen Hauseigentumsanteil zu kommen?
Auch ohne Corona dauern Teilungsversteigerungen. Und jetzt ist ja erst einmal der aufgelaufene Rückstau abzuarbeiten. Dann die Begutachtung des Hauses u.s.w.
Schnellschüsse gibt es weder im Familienrecht noch im Versteigerungsrecht.
wirdwerden
ZitatIch frag mich, wie die Frau nach der kurzen Zeit der Trennung schon die Scheidung eingereicht haben kann, so dass diese nicht gleich abgeschmettert wurde. :
Hi,
möglicherweise hast Du den § 1565 missverstanden. Der Scheidungsantrag kann jederzeit eingereicht werden. Nur geschieden werden sollte die Ehe erst nach Ablauf des Trennungsjahres.
In der Praxis wird das Trennungsjahr nach meiner Erfahrung nur hinterfragt, wenn eine Partei dies zum Thema macht.
Berry
Nach meiner Erfahrung wird durchaus gefragt, wie wann die Trennung vollzogen wurde. Und Anträge, die vorzeitig, also direkt nach der Trennung eingereicht werden, werden auch zurückgewiesen. So bis 9 Monate nach der Trennung sollte man in etwa warten.
wirdwerden
@Heyki23
Zitat:
"Ich habe irgendwie das Gefühl, dass sich meine Anwältin nicht so richtig mit den Dingen einer Zwangsversteigerung auskennt."
Teilungsversteigerungen sind ein Randgebiet, mit dem die meisten Anwälte nie zu tun haben.
Was hat Deine Anwältin denn gesagt zu Deinem Wunsch nach einer TV? Hat sie das befürwortet?
TV sind das allerletzte Mittel und werden allen Beteiligten finanzielle Nachteile sowie durch die lange
Dauer auch viel Ärger bringen. Gerade im Moment dauern diese Verfahren noch viel länger als in
normalen Zeiten. Und - es entstehen erhebliche Kosten, auf denen der Antragsteller sitzenbleibt,
wenn die Teilungsversteigerung nicht erfolgteich verläuft. Hat sie Dich aufgeklärt, was da auf Dich/Euch zukommt???
Es kann auch sein, dass Du zu all dem auch mit Deinem Erlösanteil nicht einmal Deinen Anteil
der Hypothek zurückzahlen kannst.
Eine Scheidung und eine TV zu haben, ist der Supergau.
Übrigens: Die TV kannst Du jederzeit ohne Gründe anzugeben zurücknehmen.
Wenn Du jedoch dabei bleibst werden es mindestens 2 stressige Jahre.
Es ist dann zwingend erforderlich, dass Du Dich selbst in die Materie einliest,
denn es ist ein kompliziertes Verfahren. Man muss dier Schritte zuzmindest verstehen.
Zitat:
"Ich möchte nicht anmaßend sein, aber hat jemand eine Idee, ob es hier noch einen anderen Weg gibt?"
Es gibt immer andere Wege. Zum Beispiel eine zeitweise räumlicheTrennung
sowie eine Mediation.
Der Königsweg ist :reden, reden, reden.....
Ich hoffe, ich bin Dir nicht zu nahe getreten und Du kannst etwas damit anfangen.
liebe grüsse
malia
"Ich darf auch mit unseren Kindern nicht darin wohnen"
Sind Sie sicher, dass die Anwältin dann wenigstens etwas vom Familienrecht versteht? Wie will der Mann verbieten, dass Sie mit den Kindern dort wohnen (wenn es schon zum Wohnen geeignet ist)? Und warum keine Wohnungszuweisung?
Eine Teilungsversteigerung gerade in dieser Zeit dürfte dann eher eine moderne Art der Geldverbrennung werden.
MfG
RA Thomas Bohle
Malia, die Teilungsversteigerung muss nicht allen Nachteile bringen. Es kann auch die Chance für einen Partner sein, den Teil des anderen Partners günstig zu erwerben. Von Supergau kann gar nicht die Rede sein. Es kann allerdings auch - wie mein Vorschreiber meint - eine Art der Geldverbrennung sein.
Da muss sauber gerechnet werden. Und dass die Fragesellerin das tut, davon sehe ich im Augenblick nichts. Sie ist gerade mal getrennt, will jetzt sofort die Scheidung, will jetzt das Haus verkaufen, will also verbrannte Erde hinterlassen. Und das muss man sich leisten können. Keine Ahnung, ob sie das kann.
wirdwerden
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