Noch Frau will zurück ins Haus

21. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
JanuarMami
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch Frau will zurück ins Haus

Hallo zusammen,

Mein Partner und seine noch Frau sind seit November 19 getrennt und sie zog aus dem Ehelichen Haus aus. Der gemeinsame Sohn lebt bei uns. Die noch Frau hatte alle ihre sachen mitgenommen und den Rest wörtlich an ihn übertragen.

Sie hat sich nicht darum gekümmert was mit dem Haus passiert, sie hatte auch nie gesagt das sie zurück möchte, bis im Dezember 20.
Da kam sie das erste mal wieder an das sie ins Haus einziehen möchte. Nun lebe ich aber mit meinem Partner unserer frisch geborenen Tochter und seinem Sohn hier und bin der festen Meinung das sie nicht hier her kommen kann.
Wie sieht die rechtliche Grundlage den aus?
Dazu sei gesagt das beide im Grundbuch stehen, es allerdings ihr Geld aus einem Erbe war mit dem das Haus gekauft wurde. Sie und mein Partner beziehen im Moment beide Hartz4 ausserdem zahlt sie keinen Unterhalt weshalb auch nie die Rede nach Miete war.
Ich möchte nicht das sie mit ihrem neuen Partner in die freien Zimmer des Hauses zieht, da das Verhältnis zwischen allen zerrüttet ist.

Ich würde gerne wissen was unsere Rechtlichen Grundlagen sind.
Danke im Voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zahlt ihr denn die volle Miete an sie?

Möglich wäre natürlich ggfls. auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf.

Allerdings solltet ihr euch ohnehin auf Dauer etwas Neues suchen, zwei Hartz4-Empfänger, welche nicht einmal mehr zusammen wohnen, werden auf Dauer nicht in der Lage sein, das Haus zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Möglich wäre natürlich ggfls. auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf.


Aber nicht gegen den Miteigentümer...

Das Einzige was die Frau meiner Meinung nach nach Aufgabe des Besitzes (nicht des Eigentums) an dem Haus durchsetzten kann, ist die Nutzungsentschädigung. Einen Einzug wird sie wohl nicht erzwingen können. Und im Notfall könnte dein Partner die temporäre Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB beantragen...

Entgültig wird die Nutzung des Hauses dann bei der Scheidung geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Zitat (von hiphappy):

Das Einzige was die Frau meiner Meinung nach nach Aufgabe des Besitzes (nicht des Eigentums) an dem Haus durchsetzten kann, ist die Nutzungsentschädigung. Einen Einzug wird sie wohl nicht erzwingen können.

Das sehe ich auch so.
Zitat:
Entgültig wird die Nutzung des Hauses dann bei der Scheidung geklärt.

Das muss nicht zwingend sein (Kosten!)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ihr habt das schriftlich und könnt beweisen, dass sie alles an ihn übergeben hat? Sie wird zumindest eine Nutzungsentschädigung von Euch erwirken können

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hier sind doch Familienrecht und der Rest zu unterscheiden. Familienrechtlich gesehen hat sie nach 6 Monaten den Anspruch auf jederzeitige Rückkehr in die vormals eheliche Wohnung verwirkt. Allerdings kann sie die Zuweisung zur alleinigen Nutzung einklagen. Und, was da finanziell zu regeln ist, das ist noch eine ganz andere Frage.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und, was da finanziell zu regeln ist, das ist noch eine ganz andere Frage.


Das sollte allerdings oberste Priorität haben.

Bei zerrütteten Verhältnis zwischen zwei Eigentümern, von denen keiner in der Lage ist den anderen auszuzahlen, landet man ziemlich schnell bei der Teilungsversteigerung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wie stellt ihr euch denn eure Zukunft vor? Das Haus gehört ja wohl auch zur Hälfte der Ehefrau und dann wurde es auch noch von ihrem Geld (vollständig?) gekauft.
Glaubt ihr denn ihr könnt dort auf Lebenszeit kostenfrei wohnen bleiben? Gibt es denn schon Planungen zur Scheidung und Regelung der Vermögensverhältnisse?
Mich wundert auch, dass sie Hartz4 bezieht, womöglich eine Wohnung bezahlt bekommt, aber gleichzeitig Immobilienbesitzerin ist.
Kindesunterhalt ist ein weiteres Thema, aber eine ganz andere Baustelle. Sollte aber in der Gesamtkonstellation nicht außer Acht gelassen werden.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 21.01.2021 13:37

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von JanuarMami):
Da kam sie das erste mal wieder an das sie ins Haus einziehen möchte.
Wie kam sie an? Sind die beiden inzwischen geschieden? Hat sie ihren Einzugswunsch schriftlich gegeben?
Zitat (von JanuarMami):
Sie und mein Partner beziehen im Moment beide Hartz4
Und du?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nochmals: alles sauber trennen.

Familienrechtlich gesehen hat sie im Augenblick nicht das Recht, einfach zurück zu ziehen. Aber, sie kann für ihren Anteil Nutzungsentschädigung bekommen. Sie kann außerdem die Zuweisung des Hauses zur alleinigen Nutzung unter Hinweis auf die finanziellen Gegebenheiten beantragen. Sie kann eine Auseinandersetzungsversteigerung beantragen. Die Angelegenheit ist schleunigst zu regeln. Und so ganz abwegig ist die Forderung der Frau ja wohl nicht, oder?

Wie habt Ihr Euch denn das alles vorgestellt? Auch den Zugewinnausgleich?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JanuarMami
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, wir sind aktiv am suchen einer neuen Wohnung. Mit dem Jugendamt als zeuge war abgeklärt und vereinbart das wir bis zum 1.06. spätestens aus dem Haus ausziehen.
Es wurde soweit ich weiß keine Abmachungen zwecks Miete zahlen getroffen.
Das sie ihr recht nach 6 Monaten verwehrt hat habe ich auch schon gelesen, sie meint allerdings ihr Anwalt sagt aber was anderes. Was genau ihr Anwalt aber auf welcher Grundlage gesagt hat ist nicht bekannt.

Schriftlich ist nichts niedergelegt, außer das wir hier wohnen und auf den 1.06. das Haus leer ist.

-- Editiert von JanuarMami am 22.01.2021 13:44

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das Jugendamt ist nicht befugt, hier Vereinbarungen hinsichtlich einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung ihres Hausteils zu vermitteln. Vielleicht wäre es sinnvoll, da eine Lösung herbei zu führen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von JanuarMami):
Mit dem Jugendamt als zeuge war abgeklärt und vereinbart das wir bis zum 1.06. spätestens aus dem Haus ausziehen.


Nur missverständlich ausgedrückt? Denn mit dem JA könnt ihr garnichts vereinbaren, der andere Part der Vereinbarung müsst schon der andere Eigentümer sein.
Und ein Amt kann nichts bezeugen.

Zitat (von JanuarMami):
Es wurde soweit ich weiß keine Abmachungen zwecks Miete zahlen getroffen.

Miete ist hier auch der falsche Begriff. Es geht um Nutzungsentschädigung. Diese berechnet sich pi mal Daumen

Hausgröße durch 2 mal ortsüblicher Qm Preis. Diese steht der Frau auch ohne Vereinbarung zu.
Zitat (von JanuarMami):
Das sie ihr recht nach 6 Monaten verwehrt hat habe ich auch schon gelesen, sie meint allerdings ihr Anwalt sagt aber was anderes.
Verwirkt, nicht verwehrt - das aber nur zur Klarstellung. Und das ihr Anwalt was anderes sagt ist doch klar, denn er vertritt die Frau und es gibt scheinbar auch gute Gründe eine andere Meinung zu haben wenn man dies
Zitat (von JanuarMami):
in die freien Zimmer des Hauses
liest.

Zitat (von JanuarMami):
Ich möchte nicht das sie mit ihrem neuen Partner in die freien Zimmer des Hauses zieht,

Auch wenn es jetzt hart klingt, aber was Du möchtest interessiert in dieser Konstellation nur Deinen Freund, den Miteigentümer, keinen anderen. Das ist also kein Argument.
Die beiden Noch Eheleute müssen dass untereinander ausfechten, und sollten das am Besten auch unbeeinflusst. Vermutlich wird auch die Frau nicht begeistert darüber sein, dass Du ihr Eigentum mitnutzt. Aber das wäre genau so uninteressant.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich finds immer dolle, wenn hier so nach und nach immer mehr rauskommt. Am Anfang war für mich die Sache glasklar. Zuweisung des Hauses ist gegebenenfalls gerichtlich zu klären, bis dahin hat die Noch-Ehefrau keinen Anspruch auf was auch immer.

Jetzt sehe ich das ganze doch sehr kritisch. Was haben wir? Das Haus hat die Frau aus Geldern finanziert, die nicht in den Zugewinn fallen, sondern ihrem Anfangsvermögen zugeschlagen werden. Weiterhin zwar eine Vereinbarung, die es dem Ehemann und seiner neuen Flamme ermöglichen, noch bis Juni dort zu wohnen. Keine Zahlungen für Nutzungsentschädigung, insoweit auch keine Vereinbarung. Das Haus steht teilweise leer, wird also nicht von der Fragestellerin und dem Mann genutzt.

Und jetzt will die Fragestellerin die Inbesitznahme dieses Hausteils durch die Eigentümerin verhindern? Die Sperre nach sechs Monaten hat doch einen ganz anderen Sachverhalt zugrunde gelegt. Nämlich, dass das Recht in gemeinsam zu nutzende Räume verwirkt ist bis zur gerichtlichen Entscheidung. Und wie man auf eine Gratis-Nutzung kommt, keine Ahnung.

Jetzt ist mir auch klar, wie der Anwalt der Frau darauf kommt, sie könne jetzt einziehen. Eben in die Räume, die nicht genutzt werden. Vielleicht kann man das ganze ja hinauszögern, indem man endlich mal Nutzungsentschädigung zahlt? Oder, indem man zeitiger auszieht und die Noch-Ehefrau bittet, sich bis dahin zu gedulden und zusätzlich Geld anbietet, was Ihr ja ohnehin zahlen müsst?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Denkbar ist auch, dass das JC als Leistungsträger der Frau irgendwas wegen der Unterkunft verlangt. Zumindest Nachweise über (k)eine Nutzungsentschädigung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das kommt ja noch dazu!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen