Noch NIE Unterhalt gezahlt

6. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dajana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch NIE Unterhalt gezahlt

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar hat mein Vater noch NIE Unterhalt für mich und meinen Bruder gezahlt. Er hat immer zu den Ämtern gesagt das er nichts hat, aber das waren Lügen, denn er hat alles auf seine Lebensgefährtin schreiben lassen (soweit ich weiß). Mein Bruder ist jetzt 23 und 21 Jahre alt und mir platz der Kragen, denn ich kann es nicht verstehen warum er Kinder in die Welt setzt und dann noch nicht einmal zahlen tut. Was meine Frage angeht...
Können mein Bruder und ich noch gegen unseren Vater klagen wegen dem Unterhalt, oder ist es einfach schon zu spät um zu verlangen was uns zusteht?

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"Dajana"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Dajana,

aber natürlich ist es noch nicht zu spät, um seinen Unterhalt einzuklagen. So ein Verhalten der Unterhaltsverpflichteten kommt leider sehr oft vor. Wenn Sie einen Titel in der Hand haben, dann können Sie aus diesem vollstrecken. Z.B. in Form einer Lohnpfändung. Falls Grundvermögen vorhanden ist (z.B. Eigentum, Wohnung, Haus, Auto etc.), dann können Sie auch in diese Sachen hineinpfänden, um an Ihren Unterhalt zu kommen. Desweiteren ist es dem Unterhaltsverpflichteten in gewissen Fällen durchaus zumutbar, dass dieser einen Kredit aufnimmt, um den Unterhalt zu zahlen. Natürlich spielt es eine Rolle, ob Ihr Vater arbeitslos ist, oder was für einen Job dieser hat.

Ich empfehle Ihnen sich von einem Anwalt vor Ort beraten zu lassen, da Sie ganz am Anfang der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sind (auch rückständiger Unterhalt). Dieser kann die Situation besser beurteilen, als wir hier online, da uns die Einzelheiten Ihres Falles nicht bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Bobo, mir hat mein Rechtsanwalt mal gesagt das man Unterhalt nicht rückwirkend einklagen kann.Meine Frage --wieso soll das in diesem Fall gehen????

Gruß Karin

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"von Karin 1
Neuling"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Karin,

aber selbstverständlich kann man unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt rückständig einklagen. Siehe dazu §1613 BGB .

Mir ist allerdings nicht klar, welchen Fall Sie jetzt genau meinen. Vielleicht erläutern Sie dieses nochmal.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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