Nochmal Kreditanrechnung

7. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
NewWoman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nochmal Kreditanrechnung

Hallo zusammen,

ich bin ganz frisch angemeldet und hab eine Frage:

Die beiden Kinder meines Mannes kamen 2003 in unseren Haushalt. Die Tochter ist inzwischen 22 und lebt außer Haus. Die Mutter zahlte seitdem keinen Unterhalt.

Nun zur Frage: Der Anwalt zieht bei der Berechnung des Unterhalts für den Jungen einen Kredit ab, den sie 2002 aufgenommen hat. Damals lebten beide Kinder noch bei ihr. Die Kreditrate beträgt über 400 €! Das wären ja bis jetzt schon 30.000 €, die sie aufgenommen haben muß. Gibt es einen Höchstbetrag für einen anrechenbaren Kredit?

Vielen Dank im Voraus!
NewWomen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo NewWoman,

welcher Anwalt berücksichtigt diesen Kredit? Der der Mutter?? Dann ist es kein Wunder, er versucht für seine Mandantin das Beste rauszuholen. Entscheidender als die ursprüngliche Höhe ist die Frage für was der Kredit aufgenommen wurde? War dein Mann mit der KM verheiratet, war der Kredit eheprägend?

Gibt es einen Unterhaltstitel?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NewWoman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mikkian,

danke für deine schnelle Antwort.

Ja der Kredit ist von der Mutter. Mein Mann ist seit ca.1998 geschieden und der Kredit ist von 2002, also hat er nichts damit zu tun. Sie hatte wohl damals grade einen neuen Lebensgefährten und ist mit dem zusammengezogen. Dafür brauchte sie wohl Geld.

Einen Titel gibt es leider nicht. Mein Mann wollte keinen Ärger haben und hat erst im Okt.07 Unterhalt gefordert.

LG
NewWoman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

die Sache mit dem Kredit wird gern versucht! Ist aber erfreulicherweise oft leicht zu widerlegen! :grins:

Der Kredit wurde lange nach der Ehescheidung aufgenommen. Wenn die Kindesmutter ihren Konsum kreditfinanziert, dann gibt sie ihr Geld eben vorzeitig aus. Deshalb hat sie aber keinen höheren Unterhaltsanspruch.

Ich würde dem gegnerischen Anwalt einfach schreiben, dass die Ratenzahlungen nicht anerkannt werden. Soll er das doch belegen ... (wenn er kann :grins: )

Grüße


-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"


-- Editiert von Groellheimer am 07.03.2008 11:06:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Dem Rat von Groellheimer habe ich nichts hinzuzufügen. Berechnet den Unterhalt ohne Anerkennung des Kredits. Und denkt ggf. mal drüber nach, ob ihr im Interesse der Kinder nicht doch den Anspruch titulieren lasst.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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