Ehemann A und Ehefrau B trennen sich.
A erklärt sich bereit der B einen mtl. Unterhalt von ** € zu zahlen.
Anwalt der B verlangt nun eine vollstreckbare notarielle Urkunde über diesen Unterhaltsanspruch.
Darf er dies verlangen ? Ist man verpflichtet eine derartige Urkunde beizubringen ?
Notarielle Urkunde wegen Unterhalt
19. August 2008
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Frage vom 19. August 2008 | 19:18
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Notarielle Urkunde wegen Unterhalt
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#1
Antwort vom 19. August 2008 | 19:38
Von
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#2
Antwort vom 19. August 2008 | 19:47
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Ehemann A zahlt seit Monaten regelmäßig & pünktlich den vereinbarten Unterhalt.
Klage kann die Ehefrau doch sofort, sobald der Ehemann die Zahlung einstellen würde.
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#3
Antwort vom 19. August 2008 | 20:54
Von
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#4
Antwort vom 19. August 2008 | 21:21
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Wie hoch wären die Gebühren beim Notar bei 1.200 € Unterhalt ?
#5
Antwort vom 19. August 2008 | 21:30
Von
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#6
Antwort vom 20. August 2008 | 03:52
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 25x hilfreich)
1200 euro Unterhalt für nichts. Hauptsache Frau kann wieder Faul zuhause rumliegen.
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