Notarielle Urkunde wegen Unterhalt

19. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Notarielle Urkunde wegen Unterhalt

Ehemann A und Ehefrau B trennen sich.

A erklärt sich bereit der B einen mtl. Unterhalt von ** € zu zahlen.

Anwalt der B verlangt nun eine vollstreckbare notarielle Urkunde über diesen Unterhaltsanspruch.

Darf er dies verlangen ? Ist man verpflichtet eine derartige Urkunde beizubringen ?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#2
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Ehemann A zahlt seit Monaten regelmäßig & pünktlich den vereinbarten Unterhalt.

Klage kann die Ehefrau doch sofort, sobald der Ehemann die Zahlung einstellen würde.

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#3
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#4
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Wie hoch wären die Gebühren beim Notar bei 1.200 € Unterhalt ?

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#5
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#6
 Von 
Boriska
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

1200 euro Unterhalt für nichts. Hauptsache Frau kann wieder Faul zuhause rumliegen.

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