Nur 800Euro Pfandfreier Betrag bei Unterh.Pfändung

8. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bambrina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nur 800Euro Pfandfreier Betrag bei Unterh.Pfändung

Hallo,
Mir dreht sich gerade der Magen um.
Habe Post vom Amtsgericht bekommen, in dem ich informiert werde, dass nun mein Lohn gepfaendet werden soll. Grund ist der Aktuelle Unterhalt und die Unterhaltsrueckzahlung fuer die letzten 9 Jahre.
Mein Sohn lebt beim Kindsvater, der sehr gur verdient und mir immer sagte, er wolle keinen Unterhalt haben, da mir nichtmal ein drittel seines Lohnes bleibt.
Nun k9mmt da dieser Hammer Brief, dass mir in Zukunft noch 800 Euro bleiben duerfen von meinem Gehalt.
Ich bin koechin und verdiene durchschnittlich 1150 euro im monat, von denen mor nach zahlung von miete, strom, telefon und fahrkarte nur 350 euro bleiben. Und das ist schon wahnsinnig knapp :(

Kann der pfandfreie betrag tatsaechlich so niedrig ausfallen?
Wieso habe ich nicht im vorfeld schon aufforderungen zur zahlung bekommen? Und weshalb wird das nun aus dem nichts gefordert, wo doch niemals unterhalt verlangt wurde?

:(

Ich moechte mich nicht weigern zu zahlen, bitte nicht falsch verstehen! Aber 350 euro reichen nicht, zumal das gehalt nur der duechschnitt ist den ich nur erreiche wenn ich sehr viel arbeite, durch nachtzuschlaege. Oft ist es noch weniger. Und zudem verlangt das jugendamt nun monatliche zahlungen von 180 euro!
Da bleibt ja nichts mehr und ich kann mich sofort in eine kiste legen und einbuddeln :-(

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn die aktuelle Situation tatsächlich so ist, wie Du sie beschreibst, Kann ich mir nicht vorstellen, dass in der Vergangenheit nicht bereits Unterhalt von Dir gefordert wurde.

Wenn dem so wäre, gäbe es keinen vollstreckbaren Titel gegen Dich, welcher hier aber, dem Anschein nach, vorliegt.

Vielleicht mal ein Schreiben vom JA bekommen, mit der Aufforderung Einkommen nachzuweisen?

Der Pfändungsfreibetrag kann in der tat so niedrig ausfallen. § ist mir gerade entfallen, aber auf Antrag geht das.

Wie es scheint, hast Du Dich in der Vergangenheit nicht um das Thema gekümmert, und nun holt es Dich ein.

LG nero


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#2
 Von 
Bambrina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich mich in meiner zweiten ausbildung befand habe ich ein solches schreiben erhalten und auch ausgefuellt zurueck geschickt. Das war allerdings das einzige schreiben, andere forderungen habe ich nie erhalten. Ich will mich ja nicht um den unterhalt druecken und waere nie irgendwelchen berechnungen aus dem weg gegangen. Zudem vom kindsvater ebenfalls immer sagte dass unterhalt kein problem ist, da er mehrals doppelt so viel verdient wie ich.
Wenn das gericht diese geringe pfaendungsgrenze tatsaechlich beantragt hat, verstehe ichbden grund nicht. Und dann kommt noch dazu dass ich demnach meine 2 raum wohnung (wohn/schlafraum und ein eigenes kinderzimmer fuer meinen sohn) nicht mehrbezahlen und mir hoechstens noch ein kleines appartment leisten kann, was wohl fuer meinen sohn ebenfalls keine optimale umgebung waere :(

Kann ich irgendwas machen?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bambrina,


quote:
Grund ist der Aktuelle Unterhalt und die Unterhaltsrueckzahlung fuer die letzten 9 Jahre.


Das kommt mir komisch vor.

Der Vater bekommt nur Unterhalt wenn er diesen nachweislich gefordert hat.

Das Jugendamt zahlt nur für max.6 Jahre Unterhaltsvorschuss.

Warum Rückzahlung der letzten 9 Jahre?

Du hast das/die Schreiben "in Ruhe" durchgelesen?

lg
edy

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sich auch in Foren immer mehr
durch."

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