Hallo!
Ich weiß nicht genau, ob das hier in dieses Gebiet gehört, aber hier meine Frage:
Ich wurde von meiner Exfrau zur Zahlung von Nutzungsentschädigung, für ein von mir gefahrenes Fahrzeug aus der Ehe, verklagt worden. Die Klage wurde durch ihren Anwalt beim Landgericht eingereicht, dort aber abgelehnt, mit dem Hinweis das Amtsgericht soll zuständig sein.
Jetzt hat meine Ex sofortige Beschwerde gegen diese Ablehnung eingelegt. In der Begründung der Beschwerde wurden die Kläger- und Beg´klagtenseite aber vertauscht. Die Begründung wurde gefertigt, als ob meine Ex jetzt die Beklagte ist.
Ist dieses nicht schon ein verfahrensrechtlicher Fehler, welches eine Abalehnung der Klage zur Folge hat ?
Für alle die, die meinen ich möchte mich vor irgendeiner Zahlung drücken. Ja, das möchte ich. Aber nur weil meine Ex ebenfalls ein Fahrzeug hatte, was jetzt leider auf den Namen der Mutter läuft und bei keiner Gerichtsverhandlung durch das Gericht mit einbezogen wurde. Ich habe nach 12 Jahren Ehe nur Schulden und meine Ex hat alles beiseite geschafft und das in Werten von ca. 40.000 €.
Soviel zur Gerechtigkeit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Vielen Dank für eure
Nutzungsentschädigung/Verfahrensrechtliche Problem
10. Juli 2009
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Frage vom 10. Juli 2009 | 10:52
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 7x hilfreich)
Nutzungsentschädigung/Verfahrensrechtliche Problem
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#1
Antwort vom 10. Juli 2009 | 13:59
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Frauen halt......
Und jetzt?
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